Verwaltung zu Ordnungsmaßnahmen bewegen

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.07.2011 11:03:12
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Verwaltung zu Ordnungsmaßnahmen bewegen

Hallo,

ich wohne beruflichbedingt in einer Stadt, die vermüllt. Besonder betroffen sind die sozialschwachen Gebiete (politisch unkorrekt formuliert die Stadtteie mit hohem Ausländeranteil).

Kann man die Stadt durch irgendwelche Maßnahmen zwingen, Ordnungshüter einzusetzen und Bussgelder gegen Personen zu verhängen die Müll und Zigretten auf den Boden werfen?

Gibt es "außerparlamentarische" Möglichkeiten, die Stadtverwaltung in die Pflicht zu nehmen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

Guten Tag,

es bestünde die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag an die zuständige Ordnungsbehörde zu richten.

Es besteht sodann auch die Möglichkeit der Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO . Sie richtet sich vor allem darauf, dass die Behörde einen zulässigen Widerspruch oder Antrag nicht innerhalb einer angemessen Frist bearbeitet. Nach gängiger Meinung ist hier mindestens der Ablauf von drei Monaten notwendig, § 75 S. 2 VwGO .

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