Hallo,
aktuell haben wir einen Verwalter der seit 2004 die Verwaltungstätigkeiten unserer Gemeinschaft übernommen hat.
Der in 2004 geschlossene Vertrag sah eine Laufzeit von 2 Jahren mit einer jährlichen Verlängerung vor.
Der Vertrag wurde in 2006 und in 2011um weitere 5 Jahre verlängert.
Laut Auskunft des Verwalters läuft seine Bestellung zum Jahresende 2016 aus. Unklar ist dabei wie es um den Dienstleistungsvertrag steht.
Frage:
Endet der Verwaltervertrag auch zum 31.12.16 oder trifft hier die Klausel "der jährlichen Verlängerung" aus dem Erstvertrag zu?
Zur Verhinderung das der Vertrag ohne Bestellung weiter läuft muss eine ordentliche, fristgerechte Kündigung durch die Gemeinschaft ausgesprochen werden, richtig?
Schon vorab vielen Dank für Ihren Rat.
BG
Norbert
Verwaltervertrag (fristgerecht) kündigen
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Hallo Norbert,
was genau in eurem Verwaltervertrag steht weiß hier natürlich niemand.
ABER: Sofern dort nicht steht das dieser an die Bestellung gebunden ist, handelt es sich um einen eigenständigen Vertrag der NICHT mit der Bestellung ausläuft.
ALSO: Unbedingt kündigen.
Zitat:Zur Verhinderung das der Vertrag ohne Bestellung weiter läuft muss eine ordentliche, fristgerechte Kündigung durch die Gemeinschaft ausgesprochen werden, richtig?
Absolut richtig.
Hallo Tobias,
vielen Dank für die Info.
Ich (die Eigentümergemeinschaft) werden dann zur Sicherheit den Verwaltervertrag zum Ablauf des Vertrages kündigen.
Ich habe noch mal in den Verwaltervertrag nachgesehen und zwischen Bestellung & Vertrag keine Bindung finden können.
Hier der Wortlaut aus dem Verwaltervertrag:
"Die Bestellung erfolgt für die Dauer von 2 Jahren zunächst bis zum 31.12.2006. Der Verwaltervertrag wird für die Zeit vom 01. Januar 2005 bis 31. Dezember 2006 abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Eine Vorzeitige Abberufung und außerordentliche Kündigung dieses Vertrages durch die Eigentümergemeinschaft ist vor Ablauf nur aus wichtigen Grund möglich."
Wie schon erwähnt, wurde der Vertrag 2x um jeweils 5 Jahre verlängert. Die Bestellung würde dann zum 31.12.2016 auslaufen. Da der Vertrag eine Verlängerungsklausel beinhaltet würde dieser ohne Kündigung weiterlaufender bzw. bedarf einer ordentlichen und fristgerechten Kündigung.
Damit wäre dann der Weg für einen Neuen Verwalter für das Geschäftsjahr 2017 frei.
BG
Norbert
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWie schon erwähnt, wurde der Vertrag 2x um jeweils 5 Jahre verlängert. Die Bestellung würde dann zum 31.12.2016 auslaufen. :
Du solltest unbedingt zwischen Bestellung und Vertrag unterscheiden lernen.
Bestellung (Organstellung) = erfolgt durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft und endet automatisch mit dem Ende des Zeitraums für den die Bestellung erfolgt ist.
Vertrag = kann vorhanden sein, muss nicht vorhanden sein. Ein Vertrag ersetzt keine Bestellung, ermächtigt den Verwalter zu nichts im Aussenverhältnis, muss u.U. zum Ende der Bestellung gekündigt werden.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten