Hallo, guten Tag,
möchte hier mal eine Frage in den Raum stellen:
Ein Hausmeister, Arbeitsvertrag unbefristet mit der EG, welche also Arbeitgeber ist, abgeschlossen durch den Verwalter im Namen für die EG (laut TE dazu berechtigt). Hausmeister wurde einige Jahre später selbst Miteigentümer u. Verwaltungsbeirat. Bisher bei Eigentümerversammlungen immer mit einigen Vollmachten vertreten und auch das Stimmrecht ausgeführt bei einigen Verwalterwahlen (Vertragsverlängerungen) und Neubestellung.
Ein Miteigentümer behauptet nun, diese Verwalterwahlen seien nicht rechtmäßig durchgeführt worden, weil der Miteigentümer als Hausmeister nicht stimmberechtigt gewesen sei. Ich denke, die Stimmen waren berechtigt, da es sich hier um keinen Beschlusspunkt den Hausmeister betreffend, es sich insoweit nicht um ein Rechtsgeschäft mit dem Hausmeister, sondern nur um die Wahrnehmung mitgliedschaftlicher Interessen handelte.
Was ist eure Meinung?
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Verwalterbestellung . Stimmberechtigung
2. Februar 2011
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Frage vom 2. Februar 2011 | 16:24
Von
Status: Schüler (186 Beiträge, 126x hilfreich)
Verwalterbestellung . Stimmberechtigung
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 2. Februar 2011 | 16:37
Von
Status: Bachelor (3882 Beiträge, 2382x hilfreich)
Wenn ein Miteigentümer über seine eigene Berufung als Verwalter selbst mit abstimmen darf, dann darf das ein Miteigentümer, der gleichzeitig Hausmeister ist, sehr wohl auch. Die "Wahrnehmung mitgliedschaftlicher Interessen" ist hier in der Tat das richtige Stichwort!
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