Für Thorsten D:
Verwalter, Sondervergütung
Eine Klausel im Verwaltervertrag, der dem Verwalter für die Vergabe von Aufträgen eine Sondervergütung von 4,5 % bzw. 8 % der Auftragssumme bei Vergabe von Aufträgen ab 2.500 Euro bzw. unter 2.500 Euro zuspricht, ist keine ordnungsgemäße Verwaltung.
Nach Ansicht des BayObLG entspricht dies nicht typischerweise besonderen Verwalterleistungen
(BayObLG, Beschluss vom 26.9.2003, Az.: 2Z BR 25/03
).
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"28c7h49T"
Verwalter, Sondervergütung
6. April 2010
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Frage vom 6. April 2010 | 16:22
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Verwalter, Sondervergütung
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#1
Antwort vom 6. April 2010 | 16:37
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1388x hilfreich)
Ich nehme an, du beziehst dich hierauf?
http://www.123recht.net/kosten-f%C3%BCr-baubetreuung-von-hausverwaltung-__f215969__p2.html
Dort ging es nicht um Vergabe von Aufträgen, sondern um die Baubetreuung.
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"Heike aus Bochum"
#2
Antwort vom 7. April 2010 | 13:49
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Sowohl Auftragsvergabe als auch Baubetreuung gehören zu den Bauleiteraufgaben.
Man soll in HOAI reinschauen welche Honorarhöhe, wieviel % der Auftragssumme ein qualifizierter Bauleiter für KOMPLETTE Bauleitungsaufgaben in Rechnung stellen darf.
Abgelehnt wird die Verknüpfung an den Auftragswert, anstatt an den Arbeits-aufwand.
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"28c7h49T"
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