Verwalter, Sondervergütung

6. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
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Verwalter, Sondervergütung

Für Thorsten D:

Verwalter, Sondervergütung

Eine Klausel im Verwaltervertrag, der dem Verwalter für die Vergabe von Aufträgen eine Sondervergütung von 4,5 % bzw. 8 % der Auftragssumme bei Vergabe von Aufträgen ab 2.500 Euro bzw. unter 2.500 Euro zuspricht, ist keine ordnungsgemäße Verwaltung.
Nach Ansicht des BayObLG entspricht dies nicht typischerweise besonderen Verwalterleistungen

(BayObLG, Beschluss vom 26.9.2003, Az.: 2Z BR 25/03 ).


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"28c7h49T"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Sowohl Auftragsvergabe als auch Baubetreuung gehören zu den Bauleiteraufgaben.

Man soll in HOAI reinschauen welche Honorarhöhe, wieviel % der Auftragssumme ein qualifizierter Bauleiter für KOMPLETTE Bauleitungsaufgaben in Rechnung stellen darf.

Abgelehnt wird die Verknüpfung an den Auftragswert, anstatt an den Arbeits-aufwand.



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"28c7h49T"

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