Vertragsverlängerung um 24 statt 12 Monate?

3. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.06.2017 06:10:57
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 4x hilfreich)
Vertragsverlängerung um 24 statt 12 Monate?

Hallo zusammen,

folgendes Problem:
Handyvertrag fristgerecht gekündigt, dann mit dem Anbieter telefoniert, kein Angebot für mich dabei gewesen, also sollte alles so belassen werden wie es war. Heißt laut AGB automatische Vertragsverlängerung um 12 Monate, klar.
Nun wurde aber um 24 Monate verlängert und ich fordere, dass das richtiggestellt wird. Bin ich da im Recht oder habe ich Pech? 24 Monate sind doch immer nur bei Neuvertrag - und meinen Tarif gibt es da so nicht mehr, also kann man mir damit ja auch keinen Neuvertrag machen. Oder?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Eine Verlängerung um 24 Monate ist unzulässig.

Problem ist vielleicht (für wen?), daß offenbar strittig ist, ob ein neuer Vertrag geschlossen (= 24 Monate neue Erstlaufzeit) oder die Kündigung einvernehmlich aufgehoben wurde (= 12 Monate automatische Verlängerung). Was ist denn beweisbar (schriftlich)?

-- Editiert von TheSilence am 03.06.2016 10:17

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#2
 Von 
Simoff
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat (von ClaudiaClaudia):
Hallo zusammen,
folgendes Problem:
Handyvertrag fristgerecht gekündigt,
Damit ist doch alles klar. Du hast einen gekündigten Vertrag und nun einen Neuvertrag zu alten Konditionen abgeschlossen. Der geht nun mal über 24 M. Mvlz. Ganz einfach.

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#3
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Du hast einen gekündigten Vertrag und nun einen Neuvertrag zu alten Konditionen abgeschlossen.


Da wird man auf die Beweislage schauen müssen - eine Umgehung des §309 Nr. 9 b) BGB über "dann kündigen wir halt und schließen exakt den gleichen Vertrag neu ab" ist sicherlich unzulässig, §306a BGB .
Da letzterer verbraucherfreundlichst auszulegen ist, wird das auch über ein "aber der Kunde war ja einverstanden bzw. hat von sich aus gekündigt" nicht im Sinne des Anbieters (also daß eine 24-monatige Laufzeit besteht) hinzubiegen sein.

-- Editiert von TheSilence am 03.06.2016 16:01

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