Vertragsverlängerung trotz Kündigung Vodafones/Unitymedia

14. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Drust
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 13x hilfreich)
Vertragsverlängerung trotz Kündigung Vodafones/Unitymedia

Hallo,
unfähr am März 2015 hab ich mein Vodafone Vertrag gekündigt (März 2016 Endet "Normalerweise" mein Vertrag .Dezember 2015 hab ich ein Vertrag mit Unitymedia abgeschlossen .Hab auch eine Rufnummermitnahme beantrag .Heute habe ich nun ein Biref von Vodafone bekommen wo drin steht das mein Vertrag sich um 1 Jahr verlängert (2017 März) .Hab angerufen und gefragt was das soll .Sie haben mir gesagt wegen der Portierung (Rufnummermitnahme glaub ich zumindest) hat sich der Vertrag verlängert .Ich soll bei Unitymedia anrufen ,die Portierung "widerrufen" und nochmal selber ein Brief an Vodafone schreiben ,dass die Kündigung von Unitymedia nur ausversehen war .

So nun hab ich bei Unitymedia angerufen und die sagen das es nicht möglich sei ,weil die Portierung abgeschlossen wurde .Es wäre nicht mehr möglich die Portierung abzubrechen .

Nun stehe ich mit 2 Telefon Vertragen da ... Wen soll ich jetzt glauben Vodafone oder Unitymedia ? Was kann ich da machen ?

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
unfähr am März 2015 hab ich mein Vodafone Vertrag gekündigt (März 2016 Endet "Normalerweise" mein Vertrag


Liegt Ihnen eine Kündigungsbestätigung vor?

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Drust
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 13x hilfreich)

Ja ich hatte mal eins bekommen aber leider verloren ...

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie kann denn eine Kündigung durch Rufnummernportierung eine Vertragsverlängerung bewirken? Haben die bei Vodafone nun endgültig den Verstand verloren?
Ich würde denen schreiben, dass sie von diesem Blödsinn Abstand nehmen sollen, andernfalls würde man sie anzeigen und den Medien mitteilen, denn in meinen Augen ist so ein absurdes Vorgehen Betrug.

Es ist zwar regelmäßig so, dass zwei Kündigungen zu Problemen führen, aber dass eine zweite Kündigung eine Vertragsverlängerung auslöst ist rechtlich gesehen einfach nur Schwachsinn.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Drust
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 13x hilfreich)

Ja bin auch ganz klar der gleichen Meinung ! Ich werde es morgen wieder versuchen und hoffe das dieser Mist gelöst wird :zoff:

Ich werde großer Sicherheit nicht zwei Verträge gleichzeitig bezahlen ...

Hat vielleicht noch einer Tipps oder Hilfreiches was mir vielleicht das Problem erleichtert oder soll ich einfach wieder anrufen ?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3147x hilfreich)

Zitat (von Drust):
Hat vielleicht noch einer Tipps oder Hilfreiches was mir vielleicht das Problem erleichtert oder soll ich einfach wieder anrufen ?

Der wichtigste Ratschlag ist: Nicht anrufen. Sowas klärt man nicht am Telefon, da Du die da gemachten Aussagen nie nachweisen kannst. Ich persönlich würde schlichtweg Vodafone nochmals mitteilen, dass der Vertrag aus meiner Sicht zu Ende März 2016 beendet ist und ich die Einzugsermächtigung ab diesem Zeitpunkt entziehe. Sollte weiter abgebucht werden, dann wird der Betrag sofort zurückgebucht. Sollte ein Inkasso eingeschaltet werden, so wird sofort eine negative Feststellungsklage eingereicht und da ja eine Kündigungsbestätigung vorliegt, siehst Du keinerlei Probleme nachzuweisen, dass kein Vertrag mehr besteht. Das per Einwurfeinschreiben an Vodafone.

Dass die Kündigungsbestätigung nicht mehr da ist, ist zwar ungeschickt, ich gehe aber nicht davon aus, dass Vodafone hier eine Klage riskiert.

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Drust
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 13x hilfreich)

Super Danke :)

Trotzdem würde ich es nochmal mit einem Anruf es ausprobieren .Falls es doch nicht klappen sollte bleibt mir nichts anders übrig als diesen Brief zu schreiben .

Zitat (von JogyB):

Dass die Kündigungsbestätigung nicht mehr da ist, ist zwar ungeschickt, ich gehe aber nicht davon aus, dass Vodafone hier eine Klage riskiert.


Naja stimmt aber ich versuch nochmal mein Haus gründlich zu durchsuchen vielleicht versteckt er sich irgend wo in der Ecke ;)


PS: Ahja da wäre nochwas .Vielleicht ist das ja wichtig und zwar hat Unitymedia eine Portierung mit Anschlusskündigung eingereicht anstatt nur eine Rufnummernportierung (Keine Ahnung warum) .Könnte das Problem auch an Unitymedia liegen ? Vodafone hat gesagt da Unitymedia auch eine Kündigung eingereicht hat ,hat sich der Vertrag um 1 Jahr verlängert .Hätte Unitymedia nicht diese Kündigung eingereicht würde der Vertrag 2016 Normal enden .

-- Editiert von Drust am 14.01.2016 19:42

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3147x hilfreich)

Zitat (von Drust):
Vodafone hat gesagt da Unitymedia auch eine Kündigung eingereicht hat ,hat sich der Vertrag um 1 Jahr verlängert

Man könnte hier natürlich argumentieren, dass die zweite Kündigung eine Rücknahme der ersten Kündigung impliziert, die Vodafone kulanterweise ;) annimmt.

Allerdings gibt es hier gleich zwei gewichtige Gegenargumente, die diese Argumentation in sich zusammenbrechen lassen:
1. Willenserklärungen sind gemäß §133 BGB auszulegen. Es ist absolut weltfremd anzunehmen, dass ein mit der Übernahme der Rufnummer beauftragtes Unternehmen erklären wollte, dass der Kunde seine ursprüngliche Kündigung zurücknehmen wollte.
2. Die von Dir an den neuen Provider erteilte Vollmacht umfasst nicht, dass sie Deine ursprüngliche Kündigung zurücknehmen dürfen. Daher bist Du nicht an diese Willenserklärung gebunden. Das soll dann schön Vodafone mit unitymedia regeln, ist nicht Dein Problem, Deine ursprüngliche Kündigung hat Bestand.

Beides kann man in einem Schreiben natürlich noch unterbringen.

Zitat (von Drust):
Könnte das Problem auch an Unitymedia liegen ? Vodafone hat gesagt

Ist doch klar, dass Vodafone das auf Unitymedia zu schieben versucht. Selbst wenn man hier Unitymedia unterstellt, dass die Vorgehensweise nicht ideal war, sind die Rechtsfolgen, die Vodafone daraus ableitet, schlichtweg an den Haaren herbeigezogen.

Zitat (von Drust):
Trotzdem würde ich es nochmal mit einem Anruf es ausprobieren

Wenn Du das Ganze unnötig in die Länge ziehen willst, dann tu das. Der Callcenter-Agent hat vermutlich nicht die geringste Entscheidungsbefugnis in der Angelegenheit. Und selbst wenn er Dir was verspricht, woher weißt Du dann, dass sich Vodafone daran hält? Beweisen kannst Du es ja nicht.

Zudem solltest Du bedenken, dass Du die Kündigungsbestätigung gerade nicht findest. Wenn Du das Ganze schriftlich machst, dann ist die Chance gar nicht schlecht, dass Vodafone in einem Schreiben eingesteht, dass es bereits eine Kündigung gab. Dann kannst Du Dir die Suche sparen.

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von Drust):
Ja ich hatte mal eins bekommen aber leider verloren ...
Dann bluffen, denn eine ausgesprochene Kündigung kann gar nicht zurückgenommen werden! Das hat der Gesetzgeber aus Gründen der Rechtssicherheit so geregelt. Die Argumentation der "zurückgenommenen Kündigung" belegt zudem den Eingang einer Kündigung. Daher ist es wirklich nur Schwachsinn was Vodafone schreibt- man kann es auch vorsätzliche Rechtsbeugung nennen.
Ein gut formulierter Brief mit Entzug der Einzugsermächtigung und Androhung von Rechtsmitteln landet dann in der richtigen Abteilung und dort wird man das Vertragsende dann korrigieren. Vodafone gibt immer bei, wenn entsprechende Gegenwehr besteht.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3147x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
eine ausgesprochene Kündigung kann gar nicht zurückgenommen werden

In gegenseitigem Einvernehmen kann sie das selbstverständlich - wie so vieles in gegenseitigem Einvernehmen geht, worauf eigentlich kein Rechtsanspruch besteht. Und wenn der Kunde die Rücknahme der Kündigung ausspricht bzw. darum ersucht, dann wird Vodafone dem natürlich kulanterweise zustimmen.

Ist aber wie oben schon dargestellt nicht der entscheidende Punkt.

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Richtig. Bei gegenseitigem Einvernehmen gibt es aber auch keinen Richter und ob man eine Rücknahme nicht wieder als Neuabschluß umdeutet ist auch eine Alternative.
Mir ging es lediglich um das Szenarion Kunde kündigt, VF bestätigt und durch eine Systemschwäche der Portierung wird durch UM die Kündigung aufgehoben. Da sollte ein Hinweis auf das Gestaltungsrecht reichen um der Irrsinnsargumentation den Wind aus den Segeln zu nehmen. Ohne Willenserklärung des Kunden kann es keine Vertragsfortsetzung geben.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Drust
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Richtig. Bei gegenseitigem Einvernehmen gibt es aber auch keinen Richter und ob man eine Rücknahme nicht wieder als Neuabschluß umdeutet ist auch eine Alternative.
Mir ging es lediglich um das Szenarion Kunde kündigt, VF bestätigt und durch eine Systemschwäche der Portierung wird durch UM die Kündigung aufgehoben. Da sollte ein Hinweis auf das Gestaltungsrecht reichen um der Irrsinnsargumentation den Wind aus den Segeln zu nehmen. Ohne Willenserklärung des Kunden kann es keine Vertragsfortsetzung geben.


Ja genau :)


Nun hab ich paar Sachen zusammen gefasst und würde bitten das ihr mir dabei hilft es zu verbessern da mein Deutsch nicht "Perfekt" ist .Ihr habt mehr Ahnung davon :D


Hallo,
am 14.01.2016 habe ich ein Brief bekommen wo drin steht das mein Vertrag sich um 1 Jahr verlängert (bis März 2017). Aus meiner Sicht endet der Vertrag am März 2016 und deshalb werde ich die Einzugsermächtigung ab diesem Zeitpunkt entziehen. Sollte weiter abgebucht werden, dann wird der Betrag sofort zurückgebucht. Die erteilte Vollmacht des neuen Providers umfasst nicht, dass sie meine Kündigung zurücknehmen dürfen. Sollte ein Inkasso eingeschaltet werden, so wird sofort eine negative Feststellungsklage eingereicht und da ja eine Kündigungsbestätigung vorliegt, sehe ich keinerlei Probleme nachzuweisen, dass kein Vertrag mehr besteht.


Würde mich freuen :banana:

mfg

-- Editiert von Drust am 15.01.2016 18:46

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3147x hilfreich)

Naja, ist ein wenig holprig. Ich würde es so schreiben:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

am 14.01.2016 wurde mir mitgeteilt, dass sich mein Vertrag um ein Jahr verlängert hätte. Dem widerspreche ich in aller Deutlichkeit. Ich habe weder eine Vertragsverlängerung in Auftrag gegeben, noch einer solchen zugestimmt oder einen Dritten zu einer solchen Handlung beauftragt. Vielmehr wurde mein Vertrag bereits vor annähernd einem Jahr fristgerecht gekündigt und endet damit im März 2016 [Anm: besser genaues Datum, wenn verfügbar]. Diese Kündigung wurde von mir nicht widerrufen und hat damit weiterhin Bestand.

Sollte Sie sich darauf berufen wollen, dass mit meiner Beauftragung von Unitymedia zur Rufnummernportierung und der darauf folgenden Kommunikation von Unitymedia mit Ihnen eine erneute Kündigung ausgesprochen wurde und damit die alte Kündigung hinfällig wäre, so wollen Sie folgendes zur Kenntnis nehmen:
1. Es ist gemäß §133 BGB absolut weltfremd anzunehmen, dass Unitymedia erklären wollte, dass meine ursprüngliche Kündigung zurückgezogen wird.
2. Unitymedia wurde von mir nicht bevollmächtigt, mit Ihnen über eine Rücknahme meiner ursprünglichen Kündigung zu verhandeln oder eine derartige Erklärung abzugeben. Ich bin damit an eine derartige Erklärung, sollte sie von Unitymedia abgegeben worden sein, nicht gebunden. Sie wollen sich in diesem Fall mit Unitymedia auseinandersetzen.

Ich entziehe Ihnen ausdrücklich die Einzugsermächtigung für mein Konto mit Ablauf des 31.03.2016 [Anm.: besser das Datum des Vertragsendes, wenn verfügbar]. Abbuchungen nach diesem Zeitpunkt werde ich zurückbuchen. Sollten Sie ein Inkassounternehmen einschalten oder zu penetrant auf die Begleichung der aus der angeblichen Vertragsverlängerung resultierenden Forderung bestehen, so werde ich umgehend mit Hilfe eines Anwalts eine negative Feststellungsklage einreichen. Da mir Ihre Kündigungsbestätigung vorliegt, sehe ich jedweder gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen.

Vorsichtshalber untersage ich Ihnen die Einmeldung des Vorgangs an Auskunfteien sowie die telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme.

Sie wollen mir bis zum xx.xx.xxxx [Anm.: mind. 14 Tage] bestätigen, dass die ursprüngliche Kündigung weiter Bestand hat. Sollten Sie die Rufnummernportierung blockieren, so werde ich mit rechtlichen Schritten darauf reagieren.

Mit freundlichen Grüßen,"

5x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Drust
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von JogyB):
Naja, ist ein wenig holprig. Ich würde es so schreiben:


Hahahaha der Unterscheid ist nur sehr minimal :grins:

Richtig Top von dir Danke :) :respekt:

So jetzt werde ich den Brief so schnell wie möglich verschicken mal schauen was sie drauf antworten .Ich werde mich natürlich erneut melden falls etwas passiert .

mfg

-- Editiert von Drust am 15.01.2016 21:33

-- Editiert von Drust am 15.01.2016 21:34

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Drust
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 13x hilfreich)

So nun sind ungefähr 3 Wochen vergangen .Ich habe den Brief als Einschreiben verschickt .Anscheinend insterresiert Vodafone das garnicht .Was jetzt soll ich jetzt machen weiter warten ,ein Anwalt holen ,... ?

-- Editiert von Drust am 07.02.2016 14:25

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

ich würde noch bis März oder April warten. Wenn sie dann weiter abbuchen eine Rücklastschrift und einen Anwalt mit negativer Feststellungsklage.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Drust
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 13x hilfreich)

Okay dann warte ich erstmal .Ich habe auch endlich die Kündigungsbestätigung gefunden :)

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Drust
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 13x hilfreich)

Heute habe ich den neuen Brief bekommen da drin steht :

Lieber Herr ...,
vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 15.01.2016. Gern hätten wir mit ihnen in einem persönlichen Telefongespräch die wunschgemäße Bearbeitung abgestimmt, konnten Sie jedoch nicht erreichen .

Die Kündigungsfristen werden in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben.

Wie Sie ihrem Vertrag entnehmen können, haben Sie bei Vertragsabschluss eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten vereinbart. Sie haben den Vertrag am 14.03.2013 unterzeichnet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn dieser von Vodafone schriftlich bestätigt wird. Mit ihrer Unterschrift haben sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Jede der Vertragsparteien ist berechtigt, den Vertrag mit der gültigen Kündigungsfrist (3 Monate) zum Ende der Mindestlaufzeit zu kündigen. Ansonsten erfolgt eine automatische Verlängerung um 12 Monate. Maßgeblich für die Fristeinhaltung ist der Posteingang der Kündigung bei Vodafone (Eingangsstempel).

Bitte haben Sie Verständnis, das wir die Vertragslaufzeit nicht auf den von ihnen gewünschten Termin anpassen können. Die Kündigung mit Portierung bleibt zum 13.03.2017 verbindlich.

Wir stehen ihnen kostenfrei.... bla bla bla da stehen nur noch die Rufnummer .



Was jetzt ? die Kündigungsbestätigung habe ich nun .



-- Editiert von Drust am 17.02.2016 16:27

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2335 Beiträge, 364x hilfreich)

So wie das Schreiben formuliert ist würde ich sagen, dass die davon ausgehen die erste Kündigung nicht bekommen zu haben und die Kündigung durch Unitymedia zu spät eingegangen ist.

Du hast da zwar eine Kündigungsbestätigung, aber eben nicht die, die Du bräuchtest (nämlich dass Du bereits im letzten Jahr fristgerecht gekündigt hast).

Hast Du denn die Kündigungsbestätigung mittlerweile gefunden?
Wenn ja, würde ich das im nächsten Schreiben in Kopie beilegen.
Weiterhin würde ich Vodafone noch darüber informieren, dass deren Meinung nichts am Entzug des Sepa-Lastschriftmandats (so heisst die Einzugsermächtigung mittlerweile) ändert und dass die Einreichung einer Lastschrift ohne gültiges Mandat eine medienwirksame Strafanzeige zur Folge haben wird (dass sie WISSEN dass das Mandat entzogen wurde hat man Dir ja durch die Antwort dokumentiert).

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Niklas434
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich hatte mal eine ähnlich bizarre Erfahrung mit Vodafone direkt gemacht.
Ich habe bei den in einer Angebots-Aktion ein LTE Vertrag abgeschlossen, als Alternative zu meinem damals lahmen DSL Anschluss. Allerdings war der Anschluss derart eingeschränkt das ich von den in der Aktion ausgewiesen Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht habe, es stand sogar so im klein gedruckten.

Folgendes habe ich gemacht:

1. Ich hab bei der Hotline angerufen die Sachlage erklärt. Wurde natürlich in den Shop verwiesen.
2. Dann war ich in den Shop, der hat den Vertrag sogar zurück genommen, die Kündigungsbestätigung lag mir auch vor. Habe sie Gott sei dank auch gut weg geheftet.
3. Dann hat VF es sich erlaubt nochmal abzubuchen. Den Betrag habe ich natürlich zurück buchen lassen, sowie das SEPA Mandat bei der Bank gekündigt.
3.1 Natürlich habe ich auch in der Hotline angerufen, das Bild war ähnlich wie in diesem Fall. Vodafone wollte von einer Kündigung bzw. Vertragsauflösung nichts wissen. Haben mir aber gesagt ich solle doch die Kündigungsbestätigung schicken. Was ich auch gemacht habe.
4. Nach 3 Monaten kam erneut Post von Vodafone mit der Drohung die Schufa einzuschalten. Ich habe darauf hin richtig Tertz in der Hotline gemacht. Ihnen unmissverständlich klar gemacht, das sie von mir Geld bekommen würden und ich juristische Schritte einleiten werde.

Siehe da auf einmal war meine Kündigungsbestätigung im System. Die haben zwar nochmal versucht auf den Shop zu verweisen. Da hab ich dann dicht gemacht und gut 5 Monate nach dem Vertrag eh schon Storniert war, war er das auch wirklich.


Die einzige Genugtuung ist, das die Besucherzahl in den VF Shops augenscheinlich in den letzten 3 Jahren sehr abgenommen hat. In fast keinen Shop ist noch ein Kunde und das ist auch gut so !



Mein endgültiger Tipp scheu dich nicht das SEPA Mandat bei deiner Bank zu kündigen ! Die Rechtliche Situation ist mit deiner wieder gefunden Kündigungsbestätigung eindeutig !

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Drust
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 13x hilfreich)

Nun bräuchte ich wieder Hilfe bei der vormulierung vom Brief :/ (Ich will nicht das Vodafone mich "falsch" verstehen und sie dann auf einmal irgend einen anderen Grund haben um den Vertrag zu verlängern) .

Also wenn ich es jetzt richtig verstanden habe dann muss ich nur diesen Brief schreiben und die Kündigungsbestätigung schicken ? Natührlich werde ich dann die Rechnung "zurück buchen" und ein SEPA Mandat bei der Bank kündigen .Ab welcher Rechnung soll das eig. gehen ? Mein Vertrag endet glaub am 13 März .Also muss ich dann die Rechnung für April zurück buchen ?

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3147x hilfreich)

Du hast also die alte Kündigungsbestätigung gefunden? Dann würde ich denen keine Kopie schicken, die sollen in Ihrem Sauhaufen selbst für Ordnung sorgen.

Ich würde nur schreiben:
"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich kann Ihr letztes Schreiben nicht nachvollziehen. Mir liegt Ihre Kündigungsbestätigung vom xx.xx.xxxx vor. Sollten Sie weiter auf den nicht mehr existenten Vertrag bestehen, so können wir dies gerne gerichtlich klären."

Ich persönlich würde die jetzt reinlaufen lassen, sonst lernen die es nie. Ist aber natürlich die Frage, wie viel Spaß einem sowas macht. Man kann auch die Kündigungsbestätigung in Kopie schicken und schreiben:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich kann Ihr letztes Schreiben nicht nachvollziehen. Ich habe Ihnen Ihre eigene Kündigungsbestätigung in Kopie beigelegt. Der Vertrag ist aus meiner Sicht zum xx.xx.xxxx beendet, sollten Sie weiter Gebühren abbuchen oder meinen Vertragswechsel blockieren, so werde ich dem umgehend mit rechtlichen Schritten begegnen. Ich werde mit Ihnen nicht weiter diskutieren."

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Drust
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 13x hilfreich)

Was meinst du mit "Ist aber natürlich die Frage, wie viel Spaß einem sowas macht " ? :grins:

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3147x hilfreich)

Es ist ein gewisser Aufwand, es kann Stress bei der Rufnummernportierung bedeuten, man bekommt Schreiben vom Inkasso, evtl. auch einen gerichtlichen Mahnbescheid, etc.. Ich habe durchaus meinen Spaß, wenn ich einen Großkonzern oder Inkassobüros auflaufen lassen kann. Ich habe auch die finanziellen Möglichkeiten, um aus Prinzip mal ein paar hundert Euro in ein Gerichtsverfahren zu stecken (die RSV hebe ich mir für die wichtigen Dinge des Lebens auf).

Andere wollen lieber ihre Ruhe haben.

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Drust
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 13x hilfreich)

Gerne würde ich Vodafone den ... versohlen aber auf so viel Stress hätte ich keine Lust .Da bevorzuge ich lieber die "ruhigere" Art :) Aufjedenfall nochmal ein großen Dank !

Erst mal bestimmt wieder 1 Monat auf die Antwort warten ...

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Drust
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 13x hilfreich)

Endlich :grins:

Heute bekam ich ein Anruf von Vodafone .Sie haben gesagt ,dass sie mit Unitymedia geredet haben und nun am XX März 2016 den Vertrag beenden .Die Kündigung wäre nicht möglich gewesen da es zu kurzfristig sei aber sie haben sich umentschieden .Desweiteren bekomme ich auch meine alte Rufnummer und bekomm noch eine schriftliche Bestätigung .

Aufeinmal hat sich Vodafone umentschieden so so :)

Ich danke allen für die Hilfe :grins:

mfg

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung mit dem Erfolg!

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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