Hallo,
wie könnte man bei folgender Sache idealerweise vorgehen: Nehmen wir an, jemand mit einem irreparablen körperlichen Gebrechen schließt aufgrund gutgemeinter Ratschläge einen Fitnessvertrag ab. Bei einer Folgeuntersuchung einige Zeit später stellt sich heraus, dass sich sein Zustand eher verschlechtert als verbessert hat. Ausgehend von einem Sonderkündigungsrecht reicht diese Person ärztliche Atteste ein in der Annahme, nicht mehr vertraglich gebunden zu sein. Das Studio aber gewährt im lediglich eine Unterbrechung mit anschließend angehängter Unterbrechungszeit. Jetzt könnte diese Person ja immerzu neue Atteste einreichen, wäre aber wohl in 30 Jahren immer noch vertraglich gebunden...? Geht das so einfach oder gibt es einen Gesetzestext, der solche Wiederholungen bzw. Unterbrechungen regelt?
Im Kleingedruckten steht nichts konkretes, aber sicher wird keine Unterbrechung im Krankheitsfall erwähnt, auch läßt das Studio nicht mit sich reden (logisch).
LG Longhorn
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Vertragsunterbrechung - geht das so?
1. Januar 2010
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Frage vom 1. Januar 2010 | 10:17
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 11x hilfreich)
Vertragsunterbrechung - geht das so?
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#1
Antwort vom 3. Januar 2010 | 21:35
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 2x hilfreich)
Das Problem liegt einfach darin, das die Person meint, was das Studio sagt, hätte irgendwelche Rechtskraft. Eine vom Arzt attestierte, längerwährende Krankheit berechtigt zur Ausserordentlichen Kündigung. Diese muss man halt einfach schreiben und abgeben und dabei bleiben.
Dann muss das Studio aktiv werden und halt notfalls das Klagen. Ob die das tun steht in den Sternen.
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