Vertragsstrafe & Gegenstandwert bei Wettbewerbverstoß

14. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.09.2015 16:53:51
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Vertragsstrafe & Gegenstandwert bei Wettbewerbverstoß

Ich habe bei einem konkurrenz Portal Werbung gepostet und quasi mein Portal beworben, nun kam eine Abmahnung wegen Wettbewerbverstoß+§ 4 Nr. 10 UWG Gezielte Behinderung. Der Anwalt beruft sich auf die AGB und verlangt eine Vertragsstrafe von 45.000 EUR + ca. 2000 EUR Anwaltgebühr. Nach dem Gegenstandwert von ca. 80.000. Und eine Unterzeichnung der Unterlassungserklärung.

Frage, wie am besten vorgehen?

Wonach richtet sich der Gegenstandwert und kann kam solche Unsummen ausstellen bei ca. 7 Link postings?
Ist das überhaupt realistisch?

Ein Anwalt, der das übernehmen möchte darf sich gerne bei mir melden.

Danke

Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?

Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?

Ein erfahrener Anwalt im Wettbewerbsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wettbewerbsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Wonach richtet sich der Gegenstandwert

Nach der Erfahrung im Rahmen der Rechtsprechung.
Und falls der Gegner mit dem Gegenstandwert nicht einverstanden ist, nach dem Urteil des Gerichtes das diesen dann prüft.



Zitat:
und kann kam solche Unsummen ausstellen bei ca. 7 Link postings?

Im gewerblichen Bereich sind Streitwerte um die 100.000 EUR nicht unüblich.



Zitat:
Und eine Unterzeichnung der Unterlassungserklärung.

Die sollte man schnellstens von einem Fachanwalt prüfen lassen.
Ein Unterzeichnung ohne Prüfung ist nicht empfehlenswert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Derartige Fälle sind nichts für ein Forum wie dieses. Da gehst du am besten gleich zum Fachanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Derartige Fälle sind nichts für ein Forum wie dieses. Da gehst du am besten gleich zum Fachanwalt

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen