Ich habe bei einem konkurrenz Portal Werbung gepostet und quasi mein Portal beworben, nun kam eine Abmahnung wegen Wettbewerbverstoß+§ 4 Nr. 10 UWG
Gezielte Behinderung. Der Anwalt beruft sich auf die AGB und verlangt eine Vertragsstrafe von 45.000 EUR + ca. 2000 EUR Anwaltgebühr. Nach dem Gegenstandwert von ca. 80.000. Und eine Unterzeichnung der Unterlassungserklärung.
Frage, wie am besten vorgehen?
Wonach richtet sich der Gegenstandwert und kann kam solche Unsummen ausstellen bei ca. 7 Link postings?
Ist das überhaupt realistisch?
Ein Anwalt, der das übernehmen möchte darf sich gerne bei mir melden.
Danke
Vertragsstrafe & Gegenstandwert bei Wettbewerbverstoß
14. September 2015
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Frage vom 14. September 2015 | 02:35
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Vertragsstrafe & Gegenstandwert bei Wettbewerbverstoß
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
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#1
Antwort vom 14. September 2015 | 09:17
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitat:Wonach richtet sich der Gegenstandwert
Nach der Erfahrung im Rahmen der Rechtsprechung.
Und falls der Gegner mit dem Gegenstandwert nicht einverstanden ist, nach dem Urteil des Gerichtes das diesen dann prüft.
Zitat:und kann kam solche Unsummen ausstellen bei ca. 7 Link postings?
Im gewerblichen Bereich sind Streitwerte um die 100.000 EUR nicht unüblich.
Zitat:Und eine Unterzeichnung der Unterlassungserklärung.
Die sollte man schnellstens von einem Fachanwalt prüfen lassen.
Ein Unterzeichnung ohne Prüfung ist nicht empfehlenswert.
#2
Antwort vom 23. Dezember 2015 | 23:50
Von
Status: Schlichter (7143 Beiträge, 1495x hilfreich)
Derartige Fälle sind nichts für ein Forum wie dieses. Da gehst du am besten gleich zum Fachanwalt
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#3
Antwort vom 23. Dezember 2015 | 23:50
Von
Status: Schlichter (7143 Beiträge, 1495x hilfreich)
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