Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Problem schildert sich wie folgt,Ich habe einen Vertrag/Auftrag laut BGB über den Abriss eines Wohnhauses von einer Baufirma erhalten nun ist folgenes passiert:Wir haben mit der Arbeit wie verabredet begonnen nun war Vertraglich festgehalten das es für den Auftrag aufgrund des vereinbarten Preises keine Zeitliche Begrenzung gibt und das Abschlagszahlungen nach bedarf gezahlt werden.Wir fingen nun an das Wohnhaus von innen vollständig zu Entkernen und hatten dafür Müllcontainer etc alles im Wohnhaus stehen da die Räumlichkeiten durch eine Dazugehörige Scheune Groß genug waren und wir ja kein Wasser und Schnee Mitentsorgen wollten.
Als wir dan Fertig waren mit dem Entkernen Rief ich Firma xxx an und übersendete ihnen eine Abschlagsrechnung für die erledigte Arbeit darauf hin kam ein Mitarbeiter raus und teilte mit das er die Arbeit zwar anerkennen würde aber die Zahlung so nicht Leisten könne.Als einigten wir uns darauf das er nur die reine Arbeit begleichen würden und die Entsorgung des Abfalls und Holzes selbst beim Containerdienst zu begleichen.Ich wies ihn darauf hin das dieses aber umgehend passieren müsste da wir sonst mit unserer Arbeit nicht weiter machen können.Nachdem 2 Wochen seitens des AG auch auf mehrfache nachfrage keine Entsorgung stattfand setzt mich der AG trotzallem in Verzug obwohl er die standzeit selbst provozierte.Dieses teilte ich dem AG mit worauf hin er dann entlich nach 3 Wochen die Container wie vereinbart bezahlte.Danach war es aber nicht direkt von den Wetterbedingungen her machbar die Arbeit wieder aufzunehmen aufzunehmen dieses wusste aber der AG die Firma xxx.Daraufhin setzten sie uns aber natürlich Direkt wieder in Verzug und Drohtenuns bereits mit einem Ersatz Unternehmer der Bereit stehen würde.Um weiteren Ärger zu vermeiden entschied ich mich dazu mir einen Unternehmer zu suchen der mit uns Unterstüzend den Auftrag zuende zu führt was ich über das Handwerkerportal MY-Hammer tat wo auch ich den besagten Auftrag erteilt bekommen habe.Nun fand sich sehr schnell ein Unternehmer der für einen Super preis den Auftrag ausführen Wollte er war dort aus der Region.Die Firma kam schaute sich die Baustelle an und begann die Arbeit wie in der Leistungsausschreibung mittgeteilt das Heißt:Abriss und Entsorgung aller auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und Materialien so das Baufreiheit gewährt wird.Nun teilte ich meinem AG mit das wir einen Unterstüzenden AG zur Hilfe geholt haben und sprach mit ihm auch die weiteren Abschlagszahlungen durch was mir komisch vor kam war das er doch recht gut im Bilde war über den vorgang mit meinem AN.Nachdem wir nun das Gesamte Wohnhaus abgerissen und das Holz,Müll,Schrott in Container verpackt war sendete ich meinem AG die Abschlagszahlung worauf hin er mir Mitteilte das er sie nach Besichtigung zahlen wird.Nachdem aber 4 Tage nichts passiert ist fragte ich bei meinem AG nochmals an worauf hin er mir Mitteilte das er mir den Auftrag nun entziehen dieses wäre bereits auf dem Postweg.Am folgetag war er dann auch in der Post worauf hin ich mich mit dem von mir Arrangierten Unternehmer sofort in verbindung setzte und im Mitteilte die Arbeiten einzustellen.Am folgetag allertdings musste ich auf der Baustelle feststellen das der Unternehmer die arbeit fortsetzte auf meine Frage hin Antwortete er mit:Er habe sich jetzt mit meinem AG geeinigt und würde dieses nun zuende Bringen was mich darauf schließen lässt das die beiden sich schon vor mir kennen und es sich dabei um ein Abgekartertes spiel handelt da er von mir keinerlei info`s zu meinem AG erhalten hat dieses kann ich aber leider nicht nachweisen.Natürlich möchte mein AG keinerlei Zahlungen mehr an mich leisten obwohl der Größte teil der Arbeit durch un schon erledigt wurde.Nun ergibt sich folgendes von 36000€ die vereinbart waren hat er 3000€ bezahlt somit gesamtrest 33000€ der Unternehmer der von mir Geholt wurde und die Arbeit für mich aber letzendlich für meine AG zuende gebracht hat wollte von mir 6000€ für die gesamte arbeit also Baufrei wie ich es Abliefern sollte ,somit bleibt ein Rest von 27000€ von der Auftragsumme stehen mir diese zu?Die Arbeiten wurden in gleicher Leistung vom Gleichen Auftragnehmer durchgeführt der mit mir einen Festvertrag über 6000€ hatte.Desweiteren meine Frage steht dem von mir Beauftragtem Unternehmer die volle Summe zu?er hat ja die Arbeit für mich nicht zuende gebracht sondern nur einen Teil des Vereinbarten geleistet?
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Vertragsrücktritt des Auftraggebers was nun???
1. Januar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 1. Januar 2010 | 14:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsrücktritt des Auftraggebers was nun???
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 1. Januar 2010 | 22:03
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
quote:
Nun fand sich sehr schnell ein Unternehmer der für einen Super preis den Auftrag ausführen Wollte
Alles schriftlich fixiert?
Ohne eine Einsicht in die Verträge wird die Frage nur sehr schwer zu beantworten sein.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
#2
Antwort vom 2. Januar 2010 | 00:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag mit AG schriftlich und Vertrag mit Unternehmer ist Schriftlich über MY-Hammer...Spielt das überhaupt eine Rolle ?Die Leistung ist doch eins zu eins übergegangen nur die höhe des Festpreises war ein anderer,mein Unternehmer wollte laut Vertrag halt von mir nen anderes Geld wie ich bekomme aber er hat ja die gleiche Arbeit ausgeführt wie ich sie ausführen sollte.oder liege ich da so daneben?
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#3
Antwort vom 3. Januar 2010 | 10:58
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2468x hilfreich)
Das sind wohl alles Werkverträge die man JEDERZEIT kündigen kann. Folge daraus ist das die gesamte Leistung zu zahlen ist abzüglich allem was man gespart hat.
quote:
somit bleibt ein Rest von 27000€ von der Auftragsumme stehen mir diese zu?
Du wirst es schwer haben zu erklären wie so ein Gewinn zustande kommt und ob man das dann nicht Wucher nennt.
Die steht dein Gewinn zu, sowie die Kostenerstattung - nicht der Rest. Bei deinen "Abschlagszahlungen" ist man aber wohl auf dem Laufenden.
In Zukunft würde ich mich vor dem Subunternehmern mit einem Vertrag schützen.
K.
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