Vertragsposition nicht geprüft oder kritisch hinterfragt

28. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
pa451882-76
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)
Vertragsposition nicht geprüft oder kritisch hinterfragt

Hallo,

auf unten stehenden Brief erhielt ich die Antwort, dass dies so seit 2008 existiert und ich besser die Rechnung hätte prüfen müssen.
Antwort von Unternehmen:

"Die Sperre aller abgehenden Anrufe wurde ab der 1. Rechnung 2008 hinterlegt.

Es kommt vor, dass man Zweifel an einer Rechnung hat. Daher haben Sie die Möglichkeit, nach Erhalt Ihre Rechnungen Positionen, die Ihrer Meinung nach nicht korrekt berechnet wurden, zu reklamieren."

Meine Frage: Ich weiss, dass ich nicht für 10 Jahre rückwirkend dieses Geld zurück erhalte. Über Jahre hat sich der Betrag ja auch nicht auf meine Rechnung ausgewirkt. Aber eigentlich müsste man mir den Betrag zurückerstatten, wenn ich für eine Leistung gezahlt habe, die ich nicht beauftragte und die dann auf einmal nicht mehr kostenneutral ist.

Viele Grüße

----------mein Brief an das Unternehmen:----------------------------------

am Donnerstag (01.03.2018) wurden – zusammen mit der Hotline – technische Fehler in meinem Konto festgestellt (Telefonnummer XXX).

Das Ganze fiel vorher nicht auf, da meine Frau und ich seit Jahrzehnten ein gemeinsames Konto bei XXX hatten.

Wir hatten häufig Rabatte oder sonstige Vergünstigungen, die unterschiedlich in die Rechnungen eingetragen wurden.

Ein Posten hieß seit Jahren:

„Anrufsperrung aller abgehenden Anrufe". Dieser betrug fast immer denselben Betrag wie ein Internet-Paket oder ein Sonderrabatt. Da sich der Betrag mit einem anderen Rechnungsbestandteil aufhob und mir sozusagen keine Kosten entstanden, habe ich mich nicht gemeldet. (siehe Ausschnitt aus RE XXX/YYY)

Bisher war ich jahrelang von einem rein buchhalterischen Phänomen ausgegangen.

Dann trennten wir die Konten, um eine Gebührenoptimierung herbeizuführen (sprich: kündigen und neuen Vertragspartner suchen). Sie gaben uns als Kunden erfolgreich zurückgewinnen können.

Dabei ist dann aufgefallen, dass ich 4,2016 Euro monatlich mehr zahle, als aktuell vertraglich vereinbart. Meine Grundkosten müssten sich auf 14,99 Euro belaufen.

Aufgefallen ist des Weiteren, dass seit unbestimmter Zeit dieser Betrag abgebucht wird, ohne dass ich eine Anrufsperrung je beauftragt habe.

Außerdem konnte ich auch immer telefonieren und das Internet nutzen – seit Jahren.

Da mir nicht alle Rechnungen der letzten Jahre vorliegen, bitte ich Sie den Sachverhalt zu prüfen.

Wie lange habe ich für eine Leistung gezahlt, die ich nicht beauftragt habe und die nicht effektiv geschaltet war?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

In der Regel ist in den vetraglichen Vereinbarungen eine Reklamationsfrist vorgesehen. Ist diese Klausel gültig formuliert, müsste in der Regel innerhalb dieser Frist reklamiert werden, will man den Betrag nicht zahlen.


Eine Ausnahme könnte gelten, wenn das ganze aus einer betrügerischen Aktion stammen würde.

Aber ein "hab ich nicht kontrolliert" hilft da nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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