Vertragspartner verweigert Reparatur!

1. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Tschuffi
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)
Vertragspartner verweigert Reparatur!

Hallo Leute,

ich habe vor ca. 3 Jahren mit der Firma A. einen Vertrag zur Installation von Schrägrollos geschlossen. Für den Einbau von 4 dieser Schrägrollos zahlte ich 7.000 €.

Die Firma A. erwarb ihrerseits diese Rollos von der Firma B., die über das entsprechende Know-how zur Herstellung und Montage dieser Technik verfügt, aber selber grundsätzlich keine eigenen Kundenkontakte pflegt.

Die Rolloschienen setzte die Firma A, die restliche Montage führte die sachkundige Firma B. aus.

Von Anfang an hatte ich massive Probleme mit den Schrägrollos. Es dauerte stets nie lange, daß einer der vier Rollos seinen Geist aufgab. Es kam aber immer gleich ein Mitarbeiter der Firma B. und versuchte den Schaden zu beheben.

Nach mehrmaligen Reparaturen kam im Oktober 2007 ein Mitarbeiter der Firma B. auf den wohl zutreffenden Gedanken, daß die Rolloschienen von der Firma A. falsch gesetzt waren. Da die Schrägrollos alle in einem bestimmten Winkel laufen müssen, sind die 4 Rollos nach dessen Analyse nun alle wertlos und müssen ausgetauscht werden. Der Mitarbeiter der Firma B. sicherte mir zu, daß die Firma B. die Rolloschienen spätestens im November 2007 komplett neu montiert und 4 neue Schrägrollos einbaut.

Seitdem habe ich von der Firma B. nichts mehr gehört. Sie reagiert auch auf keine telefonische oder schriftliche Nachfrage.

Auch die Firma A., mit der ich den Vertrag geschlossen habe, erklärte ohne weitere Erklärung lapidar, daß es wohl ein Streitfall werde.

Meine Vermutung ist die, daß sich die Firma A. und die Firma B. uneinig darüber sind, was ursächlich für die Fehlfunktionen der Schrägrollos sind.

Aber dafür kann ich wohl gar nichts. Ich denke, daß ich meine vertraglichen Pflichten durch Zahlung des vereinbarten Preises hinlänglich erfüllt habe.

Wegen des Ausfalls der Rollos drohen mir erhebliche Probleme. Ich hab die sehr sehr teure Installation der Spezialteile im Grunde nur deswegen hingenommen, weil die großen Fenster vorallem im Sommer bei Sonnenstrahlung zu einen erheblichen Hitzestau im Haus führen. Ich habe ein zweijähriges Kind, das natürlich sehr empfindlich ist. Den Hitzestau konnte ich bisher vermeiden, weil nach Schadenseintritt stets unverzüglich die Firma B. zur Ausbesserung erschien.

Aber jetzt ist davon auszugehen, daß gar nichts mehr passiert.

Meine Fragen:

1. Soll ich der Firma A. letztmalig schriftlich eine Frist zum ordnungsgemäßen Einbau geben? Mit der Firma B. habe und hatte ich ja niemals einen Vertrag.

2. Habe ich in einem etwaig im Raum stehenden Gerichtsverfahren die Aussicht, den Prozess zu gewinnen?

3. Benötige ich einen Bau-Gutachter zur Klärung des Sachverhalts und falls ja, wer bezahlt den?

4. Aufgrund der äußeren Umstände wäre eine schnelle und praktikable Lösung für mich das Beste. Aber so wie's aussieht, droht mir wohl eine lange Streitsache. Ich kann wohl keine Maßnahmen treffen, die die Sache beschleunigen?

Ich danke jedem, der mir hier mit einem Ratschlag zur Seite steht. Ihr seht, daß ich im Schlamassl stecke, ohne daß ich selbst irgendetwas dafür kann. Mein Rechtsempfinden sagt mir, daß ich im Recht bin. Wie seht Ihr das?



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"Tschuffi"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Mein Rechtsempfinden sagt mir auch, dass du im Recht bist, aber Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei Paar Schuhe.

So wie es aussieht, wirst du um einen Rechtsstreit nicht herumkommen, wenn die Firma A bereits jetzt dergestalt abwimmelt. Hast du über die anderen Reparturen noch irgendwelche schriftlichen Unterlagen oder Notizen? Wichtig für die Beweisführung vor Gericht. Wenn tatsächlich ein Gutachter benötigt wird, dann wird dieser vom Gericht angeordnet und die Kosten müsstest dann du als Kläger zunächst einmal verauslagen. Letztendlich werden die gesamten Kosten des Prozesses dann von der unterlegenen Partei getragen. Ob du im Prozess auch dann wirklich dein Recht bekommst ist, nach den Erfahrungen, die ich gemacht habe, leider nicht sicher zu beantworten. Es stellt sich also die Frage, ob es für dich nicht ggfs. zunächst einmal günstiger wäre, wenn du eine weitere Firma mit der Begutachtung und ggfs. Behebung des Schadens beauftragst, als dir diesen Ärger und Zeitaufwand hinsichtlich eines Prozesses mit ungewissem Ausgang aufhalst. Ich kann natürlich verstehen, dass du zusätzliche Kosten scheust (würde ich auch), aber bei einer unbekannten Streitwerthöhe und ggfs. Gutachterkosten wäre mir das Risiko zu hoch. oder hast du zufällig eine Rechtschutzversicherung?

Ich hatte mal einen Fall, wo mir ein Mieter drei Stufen einer Holztreppe im Suff mit dem Hammer zerdeppert hat. Die Macken waren so tief, dass ein Abschleifen der Stufen nicht mehr möglich war. Also Austausch der Stufen. Trotz Zusage, dass er die Reparatur zahlen wollte, zahlte er nur einen Teil und es kam nachher zum Prozess. Bei einem Streitwert von (damals) DM 350,00 hätte allein ein Gutachter DM 1.500 gekostet. Darum lief nachher alles auf einen Vergleich hinaus, der mich dann letztendlich teurer kam, als wenn ich auf die DM 350,00 von vornherein verzichtet hätte.

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"Scientia potentia est."

-- Editiert von was weiß ich? am 01.01.2008 18:36:15

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tschuffi
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)

Erstmal danke für die Mitteilung!

Die Reparaturnachweise habe ich mir natürlich samt und sonders aufgehoben.

Die Rollos sind nach Feststellung des Monteurs der Firma B., der zuletzt im Oktober 2007 erschienen ist, nicht mehr brauchbar und müßten komplett neu hergestellt werden. Ich bin ja technisch nicht bewandert. Aber offensichtlich hängt das damit zusammen, daß nach der fehlerhaften Montage der Rolloschienen der Winkel der Schrägrollos nicht stimmt und diese völlig neu angefertigt und installiert werden müssen. Man muß in diesem Zusammenhang wohl von einem irreparablen Totalschaden ausgehen.

Ich denke mal, daß mein Vertragspartner, die Firma A., von der Herstellerfirma Firma B. die Schuld durch den fehlerhaften Einbau der Rolloschienen zugewiesen bekam und die Firma B. die Neuherstellung und den Einbau aller Komponenten von der Firma A. erstattet haben will. Das wären natürlich erhebliche Kosten für die Firma A. Dem will sie sich entziehen.
Aber das ist lediglich meine Vermutung, da ich ja von beiden Firmen keine Informationen erhalte.

Ich werde wohl den Gang zum Rechtsanwalt antreten müssen, weil ich meine 7.000 € nicht so einfach in den Wind schießen lassen kann. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht. Es wär halt schön gewesen, wenn ich mich bei einer entsprechenden rechtlichen Information schon orientieren und die Rechtsanwaltskosten möglicherweise vorab begrenzen hätte können.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Die Aussage des Monteurs der Firma B, die er im Oktober 2007 getätigt hast, hast du aber nicht schriftlich, oder? (Wäre ja zu schön :grins: )

Bevor du zum Rechtsanwalt rennst würde ich aber die Firma A nochmals unter Terminsetzung (Einschreiben-Rückschein)auffordern den bekannten Schaden zu reparieren. Diese erneute Fristsetzung würde ein Anwalt auch machen. Da der Streitwert so hoch ist, würde die Klage sowieso beim Landgericht eingereicht werden müssen und da herrscht Anwaltszwang. Um dir die möglichen Kosten ausrechnen zu können guckst du hier - Link: <A href='http://rvg.pentos.ag/' Target=_Blank>Link</a>

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"Scientia potentia est."

-- Editiert von was weiß ich? am 02.01.2008 10:49:15

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tschuffi
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Aussage des Monteurs hab ich leider nicht schriftlich.

Aber genau die von dir angesprochene schriftliche Aufforderung, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben (mit Zustellungsnachweis), hab ich heute früh abgesandt. Danke sehr! :pc:


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