Vertragsklausel: Abwerbung

4. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Snooopy155
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsklausel: Abwerbung

Ich will mit einem polnischen Dienstleister einen Vertrag über das Erbringen von Pflegeleistungen für einen Angehörigen, wohnhaft in Deutschland abschließen. In diesem vertrag finde ich einen Absatz der sich "Abwerbung" nennt und wie folgt lautet:
"Abwerbung
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass sich die Betreuungskräfte des Dienstleisters verpflichten, während der Vertragsdauer und zwölf Monate nach Vertragsbeendigung, keine andere Form der Dienstleistung direkt beim Auftraggeber im Hoheitsgebiet Deutschlands aufzunehmen. Es dürfen keine entgeltlichen Aufträge von dem Auftraggeber, die im Leistungsbereich des Dienstleisters wohnen oder tätig sind, ohne Vermittlung des Dienstleisters direkt erteilt werden. Im Falle direkten entgeltlichen Annahme eines Auftraggebers von den Betreuungskräften des Dienstleisters oder der Aufnahme eines Auftrages beim Auftraggeber, mit Ausschließung des Dienstleisters , zahlt der Auftraggeber eine Vertragsstrafe von 10 000 €."

Was damit ausgesagt werden soll ist mir nur teilweise klar. Verständlich ist, dass ich keine der Betreuungskräfte die bei meiner Pflegeperson im Einsatz sind selbst als Arbeitgeber einstellen darf, wenn diese Person nicht mindestens 12 Montate schon das Arbeitsverhältnis beim polnischen Dienstleister beendet hat. Ansonsten droht eine Vertragsstrafe.
Wenn aber diese Betreuungskraft ihererseits den Dienstleister wechselt - und ich vertragskonform meinen bisherigen Vertrag mit dem Dienstleister beendige und nun die gleiche Betreunugskraft bei ihrem neuen Dienstleister mittels neuem Dienstleistungsvertrag anfordere - wird dann ebenfalls eine Vertragsstrafe fällig?
Wie ist er erste Satz zu verstehen? Sagt dieser aus, dass ich die gleiche Dienstleistung nur bei dem bisherigen Dienstleister beziehen kann, oder ist es mir auch möglich nach ordentlicher Kündigung einen anderen Dienstleister für die gleiche Dienstleistung auszuwählen?
Da mir nur die deutsche Fassung des Vertrages vorliegt, der Gerichtsstand im Streitfall aber Polen ist, habe ich sowieso meine Bedenken wie ein solches Kauderwelsch juristisch als bindend behandelt wird.
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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
wird dann ebenfalls eine Vertragsstrafe fällig

In der Tat ist das komisch formuliert. Allerdings würde ich mich hier auf das unscheinbare Wort "direkt" stürzen. Solange der Auftraggeber DIREKT keinerlei Aufträge erteilt, gibt es keine Probleme. Wenn der Auftraggeber fristgerecht kündigt und einen neuen Dienstleister wählt, der zufällig dieselbe Pflegekraft beschäftigt, ist das kein Problem des Auftraggebers, da er ja keine Pflegekraft XYZ anfordert beim neuen Dienstleister. Das Problem ist dann zwischen Pflegekraft und Ex-Arbeitgeber zu klären. So zumindest würde ich es sehen.

Zitat:
oder ist es mir auch möglich nach ordentlicher Kündigung einen anderen Dienstleister für die gleiche Dienstleistung auszuwählen

Natürlich. Wieso auch nicht. Es geht ja hier um direkte Aufträge "an die Betreuungskräfte dieses Dienstleisters". Nicht darum, dass grundsätzlich nie wieder irgendwer anderes beauftragt werden darf.

Zitat:
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Grundsätzlich halte ich das erst einmal nicht für sonderlich problematisch. Ob es möglich ist, so etwas wirklich durchzusetzen auf arbeitsrechtlicher Basis, sei dahin gestellt. Das interessiert auch dich vermutlich deutlich weniger.

Ob man das in Polen anders sieht: Keine Ahnung. Du hast allerdings den deutschen Vertrag unterschrieben, nicht das polnische Original, korrekt? Dann müsste auch diese Übersetzung zählen und das Wort direkt dann auch seine Wirkung entfalten dürfen meiner Meinung nach. Auch in Polen würde ein Richter sicherlich, wenn die polnische Fassung völlig andere Dinge beinhaltet, nicht einfach so dem Dienstleister einen Freifahrtschein erteilen.

Im Zweifel müsste man hier einen Anwalt befragen, der sich auch im polnischen Vertragsrecht grundlegend auskennt.

-- Editiert von mepeisen am 04.01.2016 17:12

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#2
 Von 
hamburger-1910
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