Vertragsende anders als Ende der Grundgebühr

4. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Känguruh
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)
Vertragsende anders als Ende der Grundgebühr

Ich bitte Euch um Hilfestellung im Verstehen meinerseits.

Ich bin im Dezember in eine Wohngemeinschaft gezogen, wo schon ein DSL Vertrag besteht.

Ich selber hatte einen laufenden DSL Vertrag mit Handynutzung an meinem bisherigen Wohnort.
Als der Umzugstermin bekannt war, habe ich mit dem Unternehmen telefoniert.
Man bot mir eine Sonderkündigung an, dafür im Gegenzug drei Monate Grundgebühr. Dieses wäre dann am 23.1.2013 gewesen.
Ich habe das Angebot gern angenommen.
Nach einigem hin und her an Bedingungen und Unterlagen waren diese dann erfüllt.

Am 27. 12.2012 bekam ich schriftlich mitgeteilt, daß mein DSL Anschluss am 25.12.2012 gekündigt wurde und ich diesen nicht mehr benutzen kann, auch mein Handy nicht. Die Grundgebühr wurde mir jetzt vom Konto abgebucht, der Nutzungszeitraum ist der 25.11. bis 25.12.2012

Heute nun bekomme ich eine neue Rechnung über knapp 30 Euro.
Auf meine Anfrage beim Unternehmen wurde mir gesagt, es sei eine Auftragsrechnung.
Ich müßte ja schließlich die Grundgebühr der dreimontigen Kündigungsfrist bezahlen. Und diese ginge nun mal bis zum 23.1.2013

Und nun habe ich das Brett vorm Kopf.

Mein Vertrag ist gekündigt mit Bestätigung, die DSL Leitung und auch das Handy kann ich nicht benutzen, aber die Grundgebühr zahle ich noch.

Auf erneute Anfrage wurde mir dann gesagt, Vertragskündigung und Abschaltung der DSL Leitung und auch meines Handys hätten nichts zu tun mit der Zahlung der dreimonatigen Grundgebühr.

Ich gestehe, ich war fest im dem Glauben, zumindest mein Handy bis zur Beendigung der Grundgebühr nutzen zu können.
So zahle ich jetzt 4 Wochen Grundgebühr, ohne eine Leistung dafür zu bekommen.

Kann mir das jemand nochmal einfacher erklären?

Ich danke schon einma für Antworten.

Gruß

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Genau wie hier nur das Du Pech hast einen Kombivertrag DSL+Handy zu haben. Die 3 Monate sind eine Art Vertragsstrafe und nicht Restnutzung. Allerdings hätte man das hier geschickter machen können. Formal ist der Anbieter evtl und je nach Vertragssituation auch im Recht oder seine IT ist zu dumm um sinnvollere Lösungen zu konfigurieren.

Eigentlich eine angenehme Überraschung das man überall von problemlosen 3-Monatsfristen hört und nicht "den Anschluß und Handy hätten Sie auch in die WG mitnehmen können"

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
Känguruh
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)

Der Hauptmieter der WG ist auch der Hausbesitzer mit bestehendem DSL Anschluß. Ich hätte ja nun schlecht fordern können, daß sein Anschluß weg fällt und 1&1 ihren Anschluß dort legt.

Das war die 1&1 Doppelflatrate Tarif 6000 Komplett. Das ist dann ein Kombivertrag? Entschuldige, in der Beziehung bin ich unwissend. Mir wurde eben gesagt, die Handynutzung, bzw. die Simkarte fürs Handy gehört zum Vertrag und ist kein einzelner Vertrag, sondern Bestandteil des DSL Vertrages. Die DSL Leitung konnte ich ja gar nicht mehr nutzen, da diese in einem Personalwohnheim war und ich seit dem 1.12. nicht mehr dort gewohnt habe.
Mein Handy funktionierte bis zum 25.12.2012

Ich habe auch kein Problem, daß ich die drei Monate Grundgebühr zahle, wobei ich ja eigentlich nur einen Monat zahle und keinen Nutzen habe.So lange kann ich ja mein Handy nicht benutzen.

Für meine Verständnis war es halt, daß ich zumindest das Handy für Festnetztelefonie nutzen kann, solange ich auch die 3 Monate Grundgebühr zahle, denn ich hätte ja den bestehenden Vertrag zum Teil genutzt.
Unter Kündigungsfrist von drei Monaten habe ich wohl leider verstanden, daß der Vertrag dann auch noch drei Monate läuft und zu nutzen geht, was das Handy betrifft.

Ich habe es jetzt besser verstanden und denke, ich bin immer noch gut dabei weg gekommen, denn die reguläre Vertragslaufzeit wäre im März 2013 beendet gewesen.
Und laut Verfügbarkeitscheck ist DSL bis 16000 dort machbar.
Leider ewtwas umständlich geschrieben, aber ich hoffe, Du verstehst trotzdem, was ich meine.

Ich danke Dir, Mr.Cool für die prompte Antwort


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Eigentlich eine angenehme Überraschung das man überall von problemlosen 3-Monatsfristen hört und nicht "den Anschluß und Handy hätten Sie auch in die WG mitnehmen können"

Habs ja schon geschrieben. Ich vermute es, dass viele Anbieter das Fass nicht aufmachen wollen. Dass sie mit der 3-Monats-Regel im TKG gut leben können und das nun einfach für diverse Konstellationen so durchziehen.

quote:
Das ist dann ein Kombivertrag?

Ganz genau. Gehört alles in ein Vertrag und der ist dann wohl insgesamt gekündigt worden. Zwar stünde 1&1 die Möglichkeit offen, das Handy rauszulösen aber vermutlich kanns die Software von denen noch nicht. Das Gesetz gibt es ja erst seit Mitte 2012. :)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Ich hätte ja nun schlecht fordern können, daß sein Anschluß weg fällt und 1&1 ihren Anschluß dort legt.
Wozu auch? Man kann auch 5 DSL-Anschlüsse in einer Wohnung haben. Solche Power-WGs gibt es tatsächlich! Formal hätte der Anbieter auch auf eine Fortsetzung des Vertrages am neuen Ort bestehen können, sofern er es technisch kann.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ich muß mich selbst korrigieren:

quote:
Die 3 Monate sind eine Art Vertragsstrafe und nicht Restnutzung.
Bei geschickter und rechtzeitiger Kündigung kann man den Termin wohl so abpassen, das die Leistung noch erbracht werden muß.

Insofern ist ein Abschalten hier eher ein Fehler durch Deaktivierung des gesamten Vertrages und kann reklamiert werden. Der Wortlaut des Gesetzes lässt nicht erkennen, das die 3-Monatsfrist eine Art Abfindung für den Anbieter sein soll.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wobei man natürlich sagen muss, solange der Umzug nicht stattgefunden hat, kann man ihn auch nicht beweisen. Insofern ist auch noch offen, ob der Anbieter das dann einfach mangels Nachweis ablehen kann bis der Umzug stattfindet und damit wird dann doch zur Art "Vertragsstrafe".

Ich bin mal gespannt, wie die Gerichte das in Zukunft urteilen.

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Eine Kündigung ist immer eine einseitige Sache. Lediglich die Belege kann der Provider NACHTRÄGLICH anfordern, da die Mitteilungen des Platzhirsches wohl nicht zuverlässig sind, die lt. TKG als Umzugsmeldung gedacht waren. Einen Umzug kann man auch mit Mietvertrag o.ä. belegen. Fehlt dann auch noch die Verfügbarkeit der Leistung, dann kann der Provider keine Phantasiesummen als Entschädigung fordern.
Wegen den 4 Wochen Handynutzung im aktuellen Fall wird man sicher nicht gleich vor das OLG ziehen.

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#8
 Von 
Känguruh
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich bin am 1.12.2012 umgezogen und der Provider hat die Meldebestätigung vom Meldeamt am 3.12.12 zugeschickt bekommen. Dazu drei aktuelle Rechnungen des DSL Inhabers.

Nur weil ich jetzt 4 Wochen kein Handy nutzen kann, ziehe ich gewiß nicht vor irgendein Gericht oder schalte einen Anwalt ein.
Dafür wäre der Kostenaufwand einfach zu groß.
Nur wie bereits geschrieben, befand ich mich wohl in dem Irrglauben, ich kann zumindest das Handy nutzen, wie die Laufzeit bis zur Beendigung des DSL Vertrages gewesen wäre.
Am 23.10.12 gekündigt und drei Monate später macht ja nun einmal der 23.1.2013.
Und so lange sollte und wollte ich ja auch die Grundgebühr bezahlen.
Das ist ja nicht das Problem.

Ich danke Euch trotzdem für die hilfreichen Antworten.
Gruß und schönen Abend noch

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