Vertragsabschluss O2 ohne Zustimmung

13. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Akamas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsabschluss O2 ohne Zustimmung

Guten Tag,

ich habe vor etwa zwei Jahren einen Vertrag über Base abgeschlossen, der zwei SIM-Karten inkl. entsprechender Telefonnummern beinhaltete. Im Zuge des Wechsels zu O2 erhielt ich allerhand Werbemails, die ich aufgrund der Masse irgendwann auf Spam-Ordner umgestellt habe.
Bei einem Anruf durch O2 wurde mir ein gänzlich neuer Vertrag angeboten, der jedoch teurer war, als der den ich bei Base hatte, weswegen ich diesen ablehnte. Nach Rücksprache mit Base wurde mein damaliger Vertrag 1zu1 auf O2 übertragen und dem war auch so und dennoch bekam ich irgendwann Briefe von O2, die ich für Werbung hielt und folglich genauso ignorierte wie die entsprechenden Mails die nach wie vor im Spam landeten.
Nachdem ich nun meinen Vertrag bei O2 gekündigt habe, musste ich feststellen, dass nach wie vor Beträge abgebucht werden.
Über eine Nachfrage bei der Hotline musste ich nun erfahren, dass diese Abbuchung zu einem Vetrag gehöre, den ich bei der Umstellung von Base auf O2 telefonisch abgeschlossen haben soll.
Bei genauerer Überprüfung meiner Kontoauszüge fiel mir auf, dass es tatsächlich jeden Monat zwei Abbuchungen von Telefonica gab. Einmal die Abbuchung zum regulären Vertrag und einmal zu dem Vertrag den ich telefonisch ablehnte. Die Abbuchungen kamen versetzt, so dass es mir, blöd wie es klingt, tatsächlich nicht auffiel. Ich sah die jeweilige Buchung, der Betrag unterschied sich nur geringfügig und achtete nicht darauf, dass ein ähnlicher Betrag zu einem anderen Zeitpunkt, jedoch im gleichen Monat ebenfalls abgebucht wird.

Nach erneuter Rücksprache mit O2 konnte man mir bestätigen, dass beide zum "neuen Vertrag" gehörenden SIM-Karten nie verwendet wurden und keinerlei Aktivität aufweisen, ja sogar durch O2 aktiviert werden mussten, weil ich es nicht tat.
"Ich hätte vom Wiederrufsrecht Gebrauch machen müssen!". Etwas das ich mit Sicherheit getan hätte, wenn ich je Kenntnis davon erlangt hätte, aber ohne das Wissen über einen Vertragsabschluss, durchforste ich doch nicht meinen Spam-Ordner oder schaue mir jeden Werbebrief an in der Erwartung, dass vielleicht ohne meine Zustimmung irgendwo ein Vertrag abgeschlossen wurde.

Nach meinem Rechtsempfinden bedarf es zum Vertragsabschluss einer beidseitigen Willenserklärung. In der Beweispflicht ist hier meiner Meinung nach der Anbieter, der mir jedoch weder eine mündliche Zusage auf Band, noch eine Unterschrift nachweisen kann. Ein telefonischer Abschluss sei wohl völlig ausreichend und eine Aktivierung nicht verwendeter SIM-Karten erfolgt automatisch wenn sich der Kunde nicht darum kümmert heißt es.
Auf meine Anmerkung, dass es doch sinnfrei ist, in einem Zweipersonenhaushalt zwei erneute Nummern zu ordern, konterte O2 mit "es ist völlig normal, dass manche Kunden SIM-Karten für Notfälle ungenutzt in Schubladen liegen lassen!".

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Inwiefern habe ich hier schlicht und ergreifend Pech gehabt und muss den Vertrag auslaufen lassen und weiter dafür blechen? Ist diese Vorgehensweise tatsächlich rechtens?

Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

Grüße,
Sebastian

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Im Grundsatz hast Du Recht!
Aber ...
Wie willst Du plausibel darlegen, das Du die SIM-Karten für Werbezusendungen hielst?
Warum monatelang keine Rechnung bzw. Abbuchung geprüft wurde?

Der Rechtsweg wird in solchen Fällen sehr schwer. Wie lange läuft noch das ungewollte Vertragsverhältnis?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
Akamas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Bis Mai 2018 :/
Aber müsste hier der Anbieter nicht nachweisen, dass ein Vertragsabschluss zu Stande kam?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Im Prinzip ja,
aber wer glaubt Dir das nach >15 Monaten, wenn Du erst jetzt den Vertragsschluß abstreiten willst?

Du solltest jetzt nach Belegen und Un-Plausibilitäten suchen. Du müsstest Dir Zugang zum Kundenportal besorgen (geht vermutlich nur mit SIM), den Versand- und Empfangsbeleg besorgen, nach Datenabweichungen suchen, ist die SEPA rechtmäßig usw.
Nur so kann man Schwachstellen in der Vertragsangelegenheit finden.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Oder man muss bluffen bzw. voll auf Konfrontation gehen und hoffen, dass O2 das zu heikel ist. Das würde aus meiner Sicht bedeuten: Strafanzeige gegen den unbekannten damaligen Telefon-Agenten wegen Betruges (Erschleichen von Provision und Täuschung über Vertragsschluss trotz ausdrücklichem Nein). Schriftlich überdeutlich den Vertragsschlusses bestreiten und eine Kopie des damaligen Telefonats oder eines unterschriebenen Vertrages verlangen. Ansonsten eine Rückzahlung verlangen und ankündigen, dass man die gerne vor Gericht einklagt.

Für dich positiv ist auf jeden Fall, dass du nie irgendwas genutzt hattest. "Brauchte ich nie, hatte ich nie in Anspruch genommen, habe nie am Telefon Ja gesagt, hatte doch weiterhin den Ursprungs-Vertrag von Base"
Wie Mr.Cool schon sagt ist negativ, dass man es erst so spät bemerkt hat. Wobei aber plausibel ist, warum du es ausgerechnet jetzt bemerkt hast.

Damit steht und fällt für dich, aber auch für O2 die Sache damit, wem ein Richter im Streitfall glauben würde. In meinen Augen hat O2 hier sogar trotzdem die etwas schlechteren Karten, denn ein konkludenter Vertragsschluss ist nur dann beweisbar, wenn du die SIM genutzt hättest. Und solange du wirklich nicht Ja am Telefon gesagt hast und das Telefonat auftaucht. Zudem ist allgemein bekannt und über diverse Presseberichte und Fachberichte problemlos beweisbar, dass O2 massive Probleme hatte mit der Übernahme der Base-Kunden, dass es massive Fehler gab bei den Übernahmen usw. Es ist also beweisbar, dass nicht nur in einem Fall Unfug passiert ist bei denen und in den letzten beiden Jahren. Die Glaubwürdigkeit der O2 bei einer bloßen Behauptung "Aber der hat Ja gesagt" ohne Beweis ist in meinen Augen nicht gegeben.


-- Editiert von mepeisen am 14.09.2017 07:08

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