Vertrag mit Vodafone / Kabel Deutschland

29. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
brolafff
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 14x hilfreich)
Vertrag mit Vodafone / Kabel Deutschland

Hallo,

folgender Fall hat sich im Familienkreis zugetragen (ich gehe jetzt nicht genau auf die Punkte ein wieso oder warum):

Über ein Internetvergleichsportal wurde im Juli 2015 ein Vertrag bei Kabel Deutschland abgeschlossen.
Anfang August 2015 wurde per Mail ein Widerruf zu dem Vertrag geschrieben und als die dazugehörige Hardware kam wurde die Annahme verweigert.
Der Widerruf wurde per Mail abgelehnt, dies ist auch richtig, dieser ging leider erst kurz 14 Tage nach Vertragsabschluss raus.
Dann kam eine weitere Mail, dass der Versand der erforderlichen Geräte erfolglos war und sich deshalb ein Techniker um die Installation kümmert.
Hier kam nie einer und es wurde nichts installiert, der abgeschlossene Anschluss wurde NIE genutzt oder ist auch nicht einmal installiert.
Es wurde ein Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen und das Thema mit Kabel Deutschland verschwand, da man nichts mehr gehört hat von einander.
Es kamen keine Mails, keine Post und keine Anrufe.
Juni 2016 Umzug in eine neue Wohnung und jetzt Oktober 2017 erneuter Umzug in eine andere Wohnung (bei mir in die Nähe).

Jetzt wurde für die Person Online Banking angemeldet, da ich die Person Unterstütze/Betreue und ich somit Einsicht ins Online Banking habe ist mir aufgefallen, dass, soweit nachverfolgbar im Online Banking, jeden Monat 39,99€ abgebucht werden von Kabel Deutschland.

Es gab keine Rechnungen per Post oder per Mail, wenn dies noch relevant ist.

Muss man dies jetzt als "Lehrgeld" verbuchen, fristgerecht kündigen und fertig oder hat man hier eine Chance (da der Anschluss nie vorhanden war) Geld zurück zu fordern?

Danke im voraus.

Viele Grüße


-- Editier von brolafff am 29.09.2017 14:44

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von brolafff):
und sich deshalb ein Techniker um die Installation kümmert.

Mit dem hat man wann und wie genau einen Termin vereinbart?
Als der Techniker dann nicht kam, hat man sich wann und wie genau beschwert?
Wie könnte man beides beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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