Vertrag durch Schwiegermutter aufgenommen

28. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb446403-52
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag durch Schwiegermutter aufgenommen

Hallo zusammen,

ich hoffe der ein oder andere kann mir weiter helfen. Und zwar haben meine Schwiegereltern für ihren Sohn und seine Freundin einen hohen Kredit bei der Bank aufgenommen. Weder er noch sie stehen im Kreditvertrag. Sie haben sich privat über die Abzahlung des Kredites geeinigt. Schon nach kurzer Zeit hat mein Schwager die Überweisung der monatlich vereinbarten Rate unpünktlich und nicht vollständig an seine Eltern überwiesen. Daraufhin ist meine Schwiegermutter zu ihrem Sohn und seiner Freundin gefahren und hat selbst einen Vertrag aufgesetzt, den beide unterschreiben mussten. In dem Vertrag steht, dass sie den Kredit für die beiden aufgenommen hat und das sich beide dazu verpflichten, den kredit mit summe x monatlich abzuzahlen. Jetzt ist folgende Situation. Mein Schwager und seine Freundin trennen sich und sie will ihn mit der Rate alleine lassen. Sie will in Zukunft nichts mehr zahlen. Kommt sie damit durch? Oder hat der aufgesetzte Vertrag Wirkung? Es kann auch nachgewiesen werden, dass meibe Schwiegermutter Geldbeträge auf ihr Girokonto überwiesen hat.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von fb446403-52):
Kommt sie damit durch? Oder hat der aufgesetzte Vertrag Wirkung?

Kommt auf den uns unbekannten Wortlaut der vertraglichen Vereinbarung an.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mal unabhängig von dieser Frage: Wenn beide unterschrieben haben, gelten beide zunächst einmal als Gesamtschuldner. Dann kann sich die Gläubigerin aussuchen, von wem sie das Geld verlangt. Es sei denn, es würde irgendetwas anderes ausdrücklich im Vertrag stehen.
Wie die sich dann untereinander einig werden, ist ausschließlich Sache zwischen den beiden.

Insofern kommt sie damit also - egal wie - nicht durch. Entweder die Mutter kann das Geld bei ihr einfordern oder hinterher der Sohn denjenigen Teil, den sie zu bezahlen hat. Mitunter wird bei der Frage, wie die beiden das unter sich regeln, berücksichtigt, für was das Geld war und wer am Ende der Beziehung davon profitierte. Ist es beispielsweise für ein Auto gewesen, dass er behält, wird er es schwer haben, das Geld von ihr zu verlangen.
Das sollte Muttern vielleicht bedenken, denn es bringt wenig, wenn Muttern von ihr Geld verlangt, was sie dann wiederum von ihrem Ex zurück verlangt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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