Vertrag auch für neuen eigentümer bindend?

7. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 137x hilfreich)
Vertrag auch für neuen eigentümer bindend?

Hallo,

folgendes Szenario in einer Wohnanlage schließen Eigentümer A und Eigentümer B gemeinsam einen Vertrag mit einem Putzdienst zwecks Reinigung des Gemeinschaftstreppenhauses.

Eigentümer B verkauft seine Wohnung. Muss nun der neue Eigentümer N den Vertrag übernehmen?

Ich meine Mietverträge, Verwalterverträge, Wartungsverträge usw. müssen ja auch übernommen werden.

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Ist es ein Beschluss der WEG, das Treppenhaus reinigen zu lassen?

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#2
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 137x hilfreich)

Nein, das ist eine private Abmachung zwischen A und b gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Wenn der Verkäufer dann die Vertragsübernahme nicht mit dem Käufer vertraglich vereinbart hat, ist er nicht gebunden.

Der Eintritt in die WEG-Verträge ist im Kaufvertrag und lt. Teilungserklärung verpflichtend.
Mietverträge sind sowieso vom Gesetzgeber geschützt und nur unter bestimmten Bedingungen kündbar.

Privatverträge sind Privatverträge zwischen zwei Personen.

D.h. wenn nicht gekündigt wurde, und keine Kündigung möglich und eine Übernahme nicht verpflichtet wurde, müsste der Verkäufer hier weiter zahlen.

Ist aber Privatrecht und hier das falsche Forum.

-- Editiert von Heike J am 07.08.2017 15:37

-- Editiert von Heike J am 07.08.2017 15:38

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