Hallo,
Ich habe einen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommen, bei dem ich eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden mit 5 inklusivstunden habe.
Ist dies rechtlich in Ordnung?
Zudem werden Wochen die über einen Monatswechsel gehen als 2 Wochen berechnet. Also z.b. der März hat am Ende einen Montag und Dienstag, April dann Mittwoch bis Freitag. Wenn ich Montag und Dienstag jeweils 10 Stunden arbeite zählt es dann als eine Woche. Mittwoch bis Freitag muss ich dann mind. 24 Stunden arbeiten, damit ich keine Minusstunden mache.
Ist dies zulässig? Denn eigentlich habe ich ja schon 2 Stunden vorgearbeitet für meine 40 Stundenwoche.
Vielen Dank im voraus
Vertrag Wochen abgerechnet
16. Oktober 2017
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Frage vom 16. Oktober 2017 | 18:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag Wochen abgerechnet
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 16. Oktober 2017 | 22:41
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Was genau steht da wortwörtlich im Vertrag zu den "Inklusivstunden", was wohl heissen soll, dass hier Überstunden erwartet werden? Der Stundenlohn liegt mit wöchtentlichen Überstunden über dem Mindestlohn?
Die Anrechnung der Stunden ist weiterhin erläuterungsbedürftig. Wenn Sie 40 Stunden arbeiten müssen pro Woche, wie können dann Mo und Di mit 10 Stunden gearbeitet eine Woche ergeben?
Gearbeitete Überstunden werden nicht addiert, einfach so als Stunden? Damit sollten Sie aber anscheinend mal anfangen, ganz genau Beginn und Ende, wenn Sie die ggfs. später mal einfordern möchten.
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