Vertrag - Arzt kosten bei Terminabsage

11. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Marila56
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Vertrag - Arzt kosten bei Terminabsage

Guten Tag!

Bei meinem HNO-Arzt wurde mir ein Vertrag vorgelegt, in dessen geregelt ist, dass ich bei die Kosten bei einer zu späten Terminabsage übernehmen muss, wenn ich nicht spätestens einen Tag bei einer Behandlung und eine Woche bei einer Operation, vorher den Termin absage.

Wenn man diesen Vertrag unterschrieben hat, kann man diesen Vertrag widerrufen bzw. kündigen?

Dürfte der Arzt eine Behandlung verweigern, wenn ich diesen Vertrag nicht unterschreibe?

Ein Artikel dazu:
Gerichtsurteil: Arzttermin absagen darf nichts kosten

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Wenn man diesen Vertrag unterschrieben hat, kann man diesen Vertrag widerrufen bzw. kündigen?


Pacta sunt servanda. Die Frage wäre nur, ob die Klausel wirksam ist, vgl. dein zitiertes Urteil.

quote:
Dürfte der Arzt eine Behandlung verweigern, wenn ich diesen Vertrag nicht unterschreibe?


Rein rechtlich ist ein Arzt, außer in einem Notfall, doch sowieso nicht verpflichtet, irgendwen zu behandeln.

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#2
 Von 
Marila56
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Bin noch fündig geworden.

[URL=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=9%20C%200566/11]Rechtsprechung
AG Bremen, 09.02.2012 - 9 C 566/11 [/URL]

Kein Vergütungsanspruch eines Arztes bei kurzfristiger Absage des Behandlungstermins durch den Patienten]Kein Vergütungsanspruch eines Arztes bei kurzfristiger Absage des Behandlungstermins durch den Patienten

Soweit ich das verstehe, habe ich den Vertrag unterzeichnet, so muss ich falls ich zu spät absage die Kosten tragen.

Unterzeichne ich den Vertrag nicht, so erhalte ich evtl. keine Behandlung, richtig.

Ziemlich krasse Sache.

-- Editiert Marila56 am 11.01.2013 11:57

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Viele Ärzte haben ja eine Tagespraxis, nehmen Patienten mit akuten Beschwerden auf, die zwischen die festen Termine eingebracht werden. Daneben bedeutet ein termin auch nicht, dass man exakt um diese Uhrzeit dran kommt, oft verbringt man noch eine halbe Stunde im Wartezimmer oder noch länger, gerade weil sich Termine verschieben oder weitere Patienten mit akuten Leiden vorstellig geworden sind und dazwischen behandelt werden.

Viele Ärzte müssen ihre Arbeitszeiten stark dem anpassen, wie gerade Patienten vorhanden sind. Sie können anderweitige Tätigkeiten vorziehen, da sie auch das ein oder andere tun müssen wenn kein Patient vorstellig ist (Untersuchungsergebnisse auswerten usw.)
Insofern auch fragwürdig, über Schäden zu argumentieren, selbst bei einer kurzfristigen Absage eines termins.

An BuffSlayers Ausführungen ändert das nichts. Außer, dass man die Gültigkeit solcher Vertragsklauseln etwas in Frage stellen kann, meiner Meinung nach.
Wer aber Verträge unterzeichnet, in denen ausdrücklich sowas drin steht, begibt sich mit der Argumentation, er müsse bei Terminverlegung trotzdem nichts zahlen, schon auf dünnes Eis.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marila56
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe diesen Vertrag unterschrieben, ich weiß auch, dass es viele tun. Ich ärger mich aus Prinzip dies so getan zu haben.

Was mich jetzt interessiert ist, darf eine Behandlung verweigert werden, wenn man diesen Vertrag nicht unterschreibt?

Ich werde nach dem Termin die Informationen von 123recht.net( Rechtsanwalt Marcel Wahnfried) einreichen und drauf ansprechen.

Vielen Dank für eure Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wie BuffSlayer schon sagte. Im Prinzip sind Ärzte nur dann verpflichtet zu behandeln, wenn eine entsprechende Notlage vorliegt.
Der Arzt kann sagen: "Gehen Sie woanders hin."

Im Zweifel kann man auch die Krankenkasse dazu ansprechen, wenn der Arzt die Behandlung verweigert. Ob das immer was bringt, weiss ich nicht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#6
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ein Arzt müsste sie nur akut behandeln, ohne Vertrag.

Persönlich unterscheide ich zwischen Terminpraxis und WartePraxis. Ein Arzt bei dem ich selten warten muss, und der Termintreu ist, bei dem Zahle ich auch gerne mal den Ausfall, wenn ich nicht rechtzeitig absage. Läßt mich der Arzt regelmäßig warten, habe ich nach 30 min Wartezeit aber auch keine Schmerzen, diesen meinen Arbeitsausfall in Rechnung zu stellen, verlangt er von mir seine Wartezeit vergütet zu bekommen.

Somit kommt es meiner Meinung nach darauf an, wie die Praxis geführt wird.

Zum Thema, er könne ja die Zeit anderswertig nutzen, finde ich frech. Denn die Sprechstundenhilfe und die Apperate kann er nicht anderswertig nutzen. Normalerweise macht er die Administration morgens oder abends mit einer dünneren Personaldecke, und bei ausgeschalteten Gerätschaften.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Zum Thema, er könne ja die Zeit anderswertig nutzen, finde ich frech.

Das ist gerade nicht auf die von dir angesprochene "Terminpraxis" bezogen, sondern auf die von dir skizzierte "WartePraxis". Dort sind in der Regel genug Patienten anwesend und man kommt meist sowieso in der Reiehnfolge dran, wie man aufgetaucht ist. Da dient ein Termin nur darum, völlig überfüllte Wartezimmer zu vermeiden und einen ungefähren Ablauf zu regeln. So sehen es auch Gerichte.

Wieso sollte ich dem Arzt einen Schaden bezahlen, wenn er direkt einen anderen Patienten aufrufen kann, der sowieso im Wartezimmer sitzt? Für den Arzt ist das kein Nachteil, wenn einer mit Begründung kurzfristig den Termin absagt.
Wenn es 50 Termine gibt und alle absagen, dann hat der Arzt durchaus ein Problem, zugestanden, aber so Konstellationen sind doch reichlich fernab der Realität.

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