Verteilung Erbe

4. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
dicker_71
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verteilung Erbe

hallo,

wenn meine schwester ihr erbe ausschlägt und ich einen erbschein beantrage muss ich dann das erbe verteilen?

ich habe eine Aufstellung des erbes an das nachlaßgericht geschickt und den Erschein beantragt. Wie gehts weiter? prüft das gericht jetzt jeden Punkt und ich erhalte vom gericht eine aufstellung wem was in welcher höhe zusteht?

Danke für die hilfe.
manfred

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Sie beantragen beim Nachlassgericht einen "gemeinsamen Erbschein". Danach lassen Sie sich von Ihrer Schwester
die Erbausschlagung bestätigen, oder auch nicht.
Anders ist es, wenn Immobilien vererbt wurden.
Dann muß Ihre Schwester den Verzicht beim Nachlassgericht
oder vor dem Notar erkären.
Das Gericht verteilt nichts. Das wäre Ihre Aufgabe.
Das Gericht berechnet lediglich die Gebühren anhand der
von Ihnen gemachten Angaben.

-- Editiert xxsirodxx am 04.02.2012 14:30

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Danach lassen Sie sich von Ihrer Schwester
die Erbausschlagung bestätigen, oder auch nicht.

???

Anders ist es, wenn Immobilien vererbt wurden.
Dann muß Ihre Schwester den Verzicht beim Nachlassgericht
oder vor dem Notar erkären.

Eine Ausschlagung muss form- und fristgerecht beim Nachlassgericht oder beim Notar erfolgen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Immobilien vorhanden sind oder nicht.

ich habe eine Aufstellung des erbes an das nachlaßgericht geschickt und den Erschein beantragt
Die Nachlassaufstellungn wird lediglich zur Kostenberechnung benötigt.

[i Wie gehts weiter?
Es ist Sache der Erben, den Nachlass auseinanderzusetzen. Das NG hat damit nichts zu tun.

prüft das gericht jetzt jeden Punkt und ich erhalte vom gericht eine aufstellung wem was in welcher höhe zusteht?
Nein.

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