Verteidigung Geschwindigkeitsüberschreitung – ESO ES 3.0 und ESO ES 1.0 (Einseitensensor)

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Der Münchener Rechtsanwalt Martin Kämpf zeigt die Folgen von Geschwindigkeitsüberschreitungen und mögliche Messfehler bei der Geschwindigkeitsmessung mit den Messgeräten ESO ES 3.0 und ESO ES 1.0 auf.

I. Folgen der Geschwindigkeitsüberschreitung

Martin Kämpf
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Fachanwalt für Strafrecht
Pettenkoferstraße 10a
80336 München
Tel: 089/22843355
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Je nach Höhe der gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung können Geldbuße, Fahrverbot und Punkte im Verkehrszentralregister drohen. Neben der Höhe der gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es darauf an, ob diese innerorts oder außerorts festgestellt wurde.

Danach kommen möglicherweise Bußgelder zwischen EUR 15,- und EUR 680,- sowie Fahrverbote zwischen einem und drei Monaten in Betracht. Außerdem werden bis zu vier Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen.

Im Falle von wiederholten/beharrlichen Verstößen kann das Fahrverbot für die Geschwindigkeitsüberschreitung erhöht werden.

II. Messverfahren ESO ES 3.0 und ESO ES 1.0

Beim Einseitensensor ESO ES 3.0 und ESO ES 1.0 handelt es sich um Messgeräte, bei denen die Geschwindigkeitsüberschreitung mittels des Weg-Zeit-Messverfahrens festgestellt wird.

Die Geschwindigkeit des durchfahrenden Fahrzeugs wird durch die von den vier Sensoren des Sensorkopfs erstellten Helligkeitsprofilen gemessen.

III. Verteidigungsansätze und Fehlerquellen des Einseitensensor ESO ES 3.0 und ESO ES 1.0

Ein möglicher Messfehler kann gegeben sein, wenn auf dem Messphoto zwei Autos zu sehen sind. Diese müssen sich aber auf oder über der Messlinie befinden. Außerdem sollte das Messgerät über einen gültigen Eichschein verfügen. Darüber hinaus muss der Messbeamte bei der Messung mit den Meßgeräten ESO ES 3.0 und ESO ES 1.0 die Bedienungsanleitung streng befolgt haben.

Daneben sind weitere Verteidigungsansätze denkbar.

Tipp vom Rechtsanwalt: Es gilt die Devise „Schweigen ist Gold“. Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten? Dann haben Sie ein Schweigerecht. Sie müssen als Betroffener einer Geschwindigkeitsüberschreitung keine Angaben zur Sache machen.

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Martin Kämpf
Pettenkoferstraße 10a
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