Versuchte räuberische Erpressung. Bitte um Hilfe

28. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Mikhelderbub
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versuchte räuberische Erpressung. Bitte um Hilfe

Guten Abend,

Ich habe ein Problem. Ich bin vor einiger Zeit mit der Sbahn in Berlin gefahren und wurde kontrolliert. Ich besaß eine gültige Monatskarte für Schüler, jedoch war meine BVG Kundenkarte abgelaufen die man zusätzlich braucht. Stattdessen konnte ich meinen Schülerausweis vorzeigen der mich berechtigt die Kundenkarte der Bvg zu besitzen.
Eine Kontrolleurin wollte mir natürlich sofort eine Fahrpreisnacherhebung von 60 Euro aufhalsen.
Ich habe mich daraufhin geweigert meinen Ausweis zu zeigen, weil zuvor jederm Kontrolleur in dem selben Fall der Schülerausweis gereicht hat.
Zudem traten die Kotrolleure sehr bedrohlich unfreundich und beleidigend auf. Ich habe darauf bestanden dass ich meine Daten der Polizei geben werde, nicht aber den Kontrolleuren, da ich in meinen augen nur gegenüber der polizei die Pflicht habe mich auszuweisen.
Noch in der Bahn zog dann einer der Kontrolleure, sahen [edit by Mod: tut hier nichts zur Sache] aus, seine Jacke und seine Uhr aus und gab diese einem anderen Kontrolleur. Diese Geste wirkte auf mich sehr einschüchternd.
Dazu Bedrohungen und Belediugungen.
Als ich aus der Bahn ausstieg, packte der Kontrolleur mich sofort an meinem Tshirt und zeriss dieses bei dem Versuch mich in den Schwitzkasten zu nehmen.
Daraufhin schubste ich ihn weg und rannte aus Panik los. Die Kontrolleure verfolgten mich und gingen mich mit Körperlicher gewalt an bis ich mich nicht mehr wehrte. Passanten griffen bei dem ganzen ein und wurden unter anderem als ****** nigger von den Kontrolleuren beschimpft und wurden ebenfalls körperlich angegangen.
Ich habe mehrere Wunden, Kappute Kleidung und Kopfhörer davon getragen.
Als dann daraufhin die Polizei kam und ich auf Hilfe ihrer Seite hoffte, stellten diese mich mit 6 Polizisten sofort an die Wand und beschuldigten mich als Täter und Aggresiv, obwohl ich einfach nur dort stand umring von 7 Kontrolleuren.
Eine Anzeige durfte ich vor Ort nicht erstatten mit der Begründung dass der Täter (Ich) niemals die Daten der Opfer erfährt.

Nun wurde eine Anzeige innerhalb von zwei monaten fallengelassen weil die Ermittlungen ergeben haben dass keine Straftat seitens der Kontrolleure besteht.
Ich hingegen habe eine Anklageschrift erhalten wegen versuchter räuberischer Erpressung mit wesentlichen Ergebebnissen der Ermitlungen dass ich überführt werden werde.

Was wird da jetzt auf mich zukommen? Welche kosten und welche Strafe ? Ich habe schon im im Internet nach Antworten gesucht konnte aber keine halbwegs genauen Antworten auf meine Fragen finden, da die Rechtswelt doch sehr schwierig als Aussenstehender zu durchschauen ist.
Ich weiß gerade nicht so wie ich mit dem ganzen Umgehen soll. Ich sehe mich hier Strukturellen Gewalt gegenüber, geschützt durch Staat und System. Ich habe das Gefühl bei dem ganzen geht es nicht um Gerechtigkeit sonder nur um finanzielle Interessen eines Unternehmens und der Staat ünterstützt dass ganze.
Ich bin Erzieher und arbeite in einer Psychiatrie, Ich bin kein Krimineller...hilft so etwas bei der härte des Urteils?

Ich hoffe ich bekomme hier ein paar Antworten. Vielen Dank schoneinmal im Vorraus :)

edit: Räuberische Erpressung wird mir vorgeworfen weil die Kontrolleure ausgesagt haben och hätte sie angegriffen und wäre geflüchtet um dr Strafe von 60 Euro zu umgehen. letztendlich geht es um 2,70 Euro für eine Fahrt. Beweisen dass ich eine Fahrkarte hatte

-- Editier von Mikhelderbub am 28.10.2016 01:24

-- Editiert von Moderator am 28.10.2016 01:29

-- Thema wurde verschoben am 28.10.2016 01:29

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Wenn Sie min. 21 Jahre alt sind, wird das wohl eine Freiheitsstrafe zur Bewährung geben. Räuberische Erpessung hat eine Mindeststrafe von 1 Jahr. Der Versuch kann milder bestraft werden. Ist es als "minder schwerer Fall" angeklagt?

Zitat:
Ich bin Erzieher und arbeite in einer Psychiatrie, Ich bin kein Krimineller...hilft so etwas bei der härte des Urteils?


Nein, das ist sogar eher schlecht in dem Fall, nicht wegen der Strafe, sondern weil Ihr Arbeitgeber wohl informiert werden wird [vgl. Nr. 26, 27 (iVm. 16), 28, 29 MiStra]. Unter eine dieser Regelungen werden Sie sicherlich fallen.

Zu dem ganzen Hergang in der Bahn kann man von hier aus nichts weiter sagen.

Sie können nur 2 Dinge tun:

Versuchen Zeugen zu finden, die Ihre Version stützen.

Schnellstens einen Anwalt mandatieren, bzw. als Pflichtverteidiger beiordnen lassen. Vor Gericht müssen Sie ohnehin zwingend einen haben. Ihnen wird ein Verbrechenstatbestand vorgeworfen (nicht nur ein Vergehen). Dort darf man sich nicht alleine (ohne Anwalt an der Seite) verteidigen. § 140, Abs. 1, Nr. 2 StPO

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ich frage mich gerade, wo kommt da die "Räuberische Erpessung" her?
In der Schilderung konnte ich nichts davon lesen das daruf hinweist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

§255 StGB :

"Wird die Erpressung [§253 StGB ] durch Gewalt gegen eine Person [...] begangen, so ist der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen."

§253 StGB :

"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt [...] zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich [...] zu Unrecht zu bereichern"

Könnte man - sofern nicht die Rechtsprechung das anders sieht - als erfüllt ansehen.

Widerstand = "rechtswidrig mit Gewalt"
bei Flucht mit Zweck der Vermeidung der Zahlung = "dadurch dem Vermögen ... einen Nachteil zufügt"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Richtig ...

0x Hilfreiche Antwort

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