Verstoß gegen Vergleich.

28. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb454616-28
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verstoß gegen Vergleich.

Hallo zusammen,

ich wurde im Sommer gekündigt und hatte Kündigungsschutzklage eingelegt. Bei dem Gütetermin kam es zu einem Vergleich. Mein ehemaliger Arbeitgeber zahlte mir eine Abfindung und musste mir folgendes einräumen:

Die Beklagte räumt der Klägerin eine Priorität dergestalt ein, dass, sofern sie bis zum 31.12.2017 wieder eine Arbeitnehmerin mit der Qualifikation der Klägerin benötigt, ihr als erste ein entsprechendes Arbeitsangebot macht. Die Klägerin kann innerhalb von 2 Wochen entscheiden, ob sie das Angebot annimmt. ...



So, mittlerweile ist es so, dass die Firma mehrere Arbeiter eingestellt hat,wohl mit meinen Qualifikationen, OHNE mir ein entsprechendes Angebot zu machen.


Was kann ich jetzt tun?

Vielen Dank im voraus

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14009x hilfreich)

"Wohl" entsprechen? Vielleicht auch nicht?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

Zitat:
Was kann ich jetzt tun?

Beweise suchen, dass die Stellen für die die eingestellten Arbeiter eingestellt wurden, Ihrer Qualifikation entsprechen.

Haben Sie mittlerweile wieder eine neue Stelle? Wenn ja, dann kann es sein, dass Sie allein deshalb keine aussichtsreiche Handhabe haben, denn Schadensersatz setzt einen Schaden voraus. Wenn Sie mittlerweile wonaders eine Stelle mit gleicher Bezahlung gefunden haben, haben Sie ja keinen (finanziellen) Schaden.

Wenn Sie einen Schaden haben und Beweise für die Gleichwertigkeit der Stellen mit Ihrer Qualifikation, dann sollten Sie die Sache einem Anwalt überlassen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.248 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen