Hallo zusammen,
ich wurde im Sommer gekündigt und hatte Kündigungsschutzklage eingelegt. Bei dem Gütetermin kam es zu einem Vergleich. Mein ehemaliger Arbeitgeber zahlte mir eine Abfindung und musste mir folgendes einräumen:
Die Beklagte räumt der Klägerin eine Priorität dergestalt ein, dass, sofern sie bis zum 31.12.2017 wieder eine Arbeitnehmerin mit der Qualifikation der Klägerin benötigt, ihr als erste ein entsprechendes Arbeitsangebot macht. Die Klägerin kann innerhalb von 2 Wochen entscheiden, ob sie das Angebot annimmt. ...
So, mittlerweile ist es so, dass die Firma mehrere Arbeiter eingestellt hat,wohl mit meinen Qualifikationen, OHNE mir ein entsprechendes Angebot zu machen.
Was kann ich jetzt tun?
Vielen Dank im voraus
Verstoß gegen Vergleich.
28. November 2016
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Frage vom 28. November 2016 | 07:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verstoß gegen Vergleich.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 28. November 2016 | 09:39
Von
Status: Unbeschreiblich (38477 Beiträge, 14009x hilfreich)
"Wohl" entsprechen? Vielleicht auch nicht?
wirdwerden
#2
Antwort vom 28. November 2016 | 11:06
Von
Status: Weiser (16549 Beiträge, 9315x hilfreich)
Zitat:Was kann ich jetzt tun?
Beweise suchen, dass die Stellen für die die eingestellten Arbeiter eingestellt wurden, Ihrer Qualifikation entsprechen.
Haben Sie mittlerweile wieder eine neue Stelle? Wenn ja, dann kann es sein, dass Sie allein deshalb keine aussichtsreiche Handhabe haben, denn Schadensersatz setzt einen Schaden voraus. Wenn Sie mittlerweile wonaders eine Stelle mit gleicher Bezahlung gefunden haben, haben Sie ja keinen (finanziellen) Schaden.
Wenn Sie einen Schaden haben und Beweise für die Gleichwertigkeit der Stellen mit Ihrer Qualifikation, dann sollten Sie die Sache einem Anwalt überlassen.
Und jetzt?
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