Verstoß gegen Schweigepflicht der Elternvertretung nach der Zeugniskonferenz

16. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Speedyenja
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verstoß gegen Schweigepflicht der Elternvertretung nach der Zeugniskonferenz

Mein Kind ( 5 Klasse) hat mit 4 Kindern in ihrer Klasse seit kurzen ein paar Probleme. Wir haben es versucht mit Hilfe einiger Lehrer und Gesprächen ( ohne Eltern) zu regeln, was auch auf einen guten Weg war. Jetzt waren Zeugniskonferenzen und meine Tochter kam nach Hause und erzählte mir dass ihre Fehltage im diesen Jahr ..... ist, und wer es ihr erzählt hat. Es ist ein Kind dären Mutter befreundet ist mit einer Mutter die bei den Konferenzen dabei war und dären Tochter mit meiner Tochter Probleme hatte ( hat). Mittlerweile kennt die ganze Klasse die Fehltage. Ist nicht gerade angenehm für meine Tochter. ((Haben ein nicht ganz leichtes Jahr hinter uns).Die Mutter hat eindeutig ihre Schweigepflicht gebrochen. Was kann oder sollte ich tun? Möchte nicht das meine Tochter noch mehr leiden muss. Geht so langsam in Richtung Mobbing. MfG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat:
Mittlerweile kennt die ganze Klasse die Fehltage.

Die würde die Klasse doch auch so kennen, denn das fällt ja auf wenn sie fehlt. Oder sitzt da ein optich identisches Double wenn die Tochter fehlt?



Ansonsten müsste man mal schauen, ob denn überhaupt eine Schweigepflicht in den Schulgesetzen/Verordnungen steht. Falls diese dort drin steht, müsste man darüber diskutieren, ob die hier überhaupt relevant wäre. Denn wenn Fakten bereits veröffentlicht wurden/offensichtlich sind, kann die Schweigepflicht obsolet sein.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Speedyenja
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die würde die Klasse doch auch so kennen, denn das fällt ja auf wenn sie fehlt. Oder sitzt da ein optich identisches Double wenn die Tochter fehlt?



Okay...so habe ich das noch nicht gesehen. Fehlen tut ja jeder mal. Die Freundin hat ihre Freundin dann aber noch mal ermahnt nichts mehr zu sagen, da die Mama ja Schweigepflicht hat. Also wurde über mehr gesprochen.

Bei uns gibt es die Schweigepflicht. Die Elternvertreter werden vorher noch mal drauf hingewiesen, bevor es los geht. Ich war selber 6 Jahre Elternvertreter und in den Zeugniskonferenzen. ( Haben noch einen Sohn in der 8. Klasse) Habe es letztes Jahr das erste mal abgelehnt, da wir wussten das es kein einfaches Jahr wird. Durch den Schulwechsel kannte ich leider alle Eltern noch nicht.

Ich möchte halt nur verhindern das da noch mehr ausgeplaudert wird.

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#3
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Bei uns gibt es die Schweigepflicht.
Gesetzliche Grundlage? Strafbewehrtheit?

Zitat:
Ich möchte halt nur verhindern das da noch mehr ausgeplaudert wird.
Dann wenden Sie sich an die Schulleitung. Wenn das nicht fruchtet, an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Ich weise aber mal darauf hin, dass Sie da sowieso Gefahr laufen, viel Zeit (und Geld) in ein Ergebnis zu investieren, dass sich am Ende nicht lohnen könnte. Außerdem besteht Ihre Kenntnis von dem Schweigepflichtverstoß bisher nur auf Hörensagen über eine längere Kette, bei denen mehrere Glieder zehnjährige Kinder sind. Halte ich nicht für wahnsinnig handfest und eher spekulativ, weshalb ich erstmal Sachverhaltsaufklärung betreiben würde.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

was ist denn jetzt genau an Fehltagen so geheim?
Die Kinder könnten einfach eine Strichliste geführt haben.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Die Mutter hat eindeutig ihre Schweigepflicht gebrochen.


Abgesehen von dem, was schon gesagt wurde, ist das keinesfalls eindeutig. Es könnte auch jemand anders gegen die "Schweigepflicht" (ob eine solche besteht, lassen wir mal außen vor) verstoßen haben und das Kind hat darüber Kenntnis erlangt (z.B. die Eltern eines anderen Kindes, von dem es dieses Kind dann erfahren hat). Klarheit könnte nur eine Aussage des Kindes bringen, von wem es die Information hat.

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