Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung

3. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)
Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung

Ich betreibe einen Onlineshop & ebay Shop, in dem ich hauptsächlich Socken und Unterwäsche vertreibe. Ich mache dies seit einiger Zeit, und bin, was die gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften angeht, auch eigentlich gut aufgestellt. nun habe ich aber einen Fall, der mir nicht ganz klar ist.

Ich vertreibe eine bestimmte Boxershorts-Marke, welche ich als 100% Baumwolle eingekauft habe. Ein Label mit dieser Kennzeichnung befindet sich auch in der Hose selber.

Nun bin ich gestern von einem Käufer bei ebay angeschrieben wurden, welcher behauptet es handele sich nicht um 100% Baumwolle, und somit um einen Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung.

Nach seinen Angaben hätte er dies dadurch herausgefunden, dass die Hose beim anbrennen mit einem Feuerzeug schwarzen Qualm entwickeln würde, was bei reiner Baumwolle nicht so wäre.

Der Verkäufer bittet mich daher, ihm mitzuteilen, bei welchen Großhändler ich die Ware eingekauft hätte.

Er schreibt allerdings nicht, in welcher Form er in diesem ganzen Vorgang tätig ist (Verbraucher/ Wiederverkäufer / Anwalt....)

Ich habe nun nachgeschaut, und seinem ebay Profil zufolge handelt es sich ume einen ähnlichen Verkäufer wie ich es bin, der zwar nicht die selben, aber doch ähnliche Produkte vertreibt wie ich.

Nun zu meinen Fragen:

1. Sollte es tatsächlich so sein, dass hier ein Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung vorliegt, (was wohl eindeutig so ist, wenn die Hosen tatsächlich nicht aus Baumwolle bestehen), habe ich dann etwas zu befürchten, oder kann ich mich darauf berufen, dass ich die Ware in gutem Gewissen so weiter verkauft habe, wie sie ausgezeichnet ist?

2. Haltet ihr es für möglich/wahrscheinlich, dass der Käufer (Mitbewerber) evtl. blufft? Ich könnte mir evtl. vorstellen, dass das ganze nur ein Trick sein soll, um an die Adresse meines Lieferanten zu kommen. Ist so etwas vielleicht ein bekannter Trick, der jemandem hier schon mal unter gekommen ist?

Vielen Dank für die Hilfe!!

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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Da es keine Herstellerangaben auf der Shorts oder der Verpackung gibt, bist du als gewerblicher Inverkehrbringer voll verantwortlich. Sollte es also wirklich einen Verstoß geben, hast du erst einmal die A-Karte gezogen, kannst aber von deinem Lieferanten Schadensersatz fordern.
Es kann sein, dass du dann eine Mitschuld bekommst, da einige Gerichte es durchaus für zumutbar halten, dass du die Angaben deines Lieferanten hin und wieder überprüfen lässt. Das geht allerdings nur durch teure Laboranalysen und nicht durch einen einfachen Feuerzeugtest. Der kann allenfalls ein erstes Anzeichen sein.
Ich halte deine Vermutung, dass dein Mitbewerber nur deine Lieferantenadresse haben will, für sehr wahrscheinlich. Er hatte gehofft Hersteller oder Händler auf der Ware zu finden und da das nicht der Fall war, versicht er es auf diese Weise.
Ich würde an deiner Stelle wie folgt vorgehen:
Zum einen würde ich mich in einem netten Brief bei dem Mitbewerber für den Hinweis bedanken und versprechen, dass ich der Sache nachgehen werde.
Dann würde ich in einem ebenso netten Brief meinen Lieferanten mit den Vorwürfen konfrontieren und nachfragen, ob er irgendwelche Nachweise zur Zusammensetzung hat und ob er mir diese vielleicht zukommen lassen kann.

Ich hoffe, du hast eine Betriebshaftpflichtversicherung, falls es der Mitbewerber doch eskalieren lassen will.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht."

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Ich würde nicht reagieren. Und erst recht nicht irgendwelche Adressen rausgeben. Und auf den Feuerzeugtest würde ich gar nichts geben.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#3
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

quote:
Da es keine Herstellerangaben auf der Shorts oder der Verpackung gibt, bist du als gewerblicher Inverkehrbringer voll verantwortlich.


Es handelt sich um Boxershorts der Marke "Leo Poldo" in Originalverpackung.

Wenn man danach bei google oder ebay sucht sieht man, dass diese Hosen von zahlreichen Händlern vertrieben werden. Immer mit der Bezeichnung 100% Baumwolle.

Ich weiß, dass mir das im Einzelfall nicht weiterhilft, wenn die Angabe tatsächlich nicht stimmen sollte. Aber ich würde das doch als weiteres Indiz dafür sehen, dass es nur ein Trick sein soll an die Daten meines Lieferanten zu kommen.

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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

quote:
Der Verkäufer bittet mich daher, ihm mitzuteilen, bei welchen Großhändler ich die Ware eingekauft hätte.


Und genau diese Anfrage disqualifiziert ihn als "normalen" Verbraucher. Du bist im Falle einer berechtigten Reklamation sein Ansprechpartner. Nur du. Deine Vorlieferanten gehen in einen vollen Baumwollschlüpper an.
Du kannst ihm ja unverblümt anbieten, dass du ihn mit den gewünschten Waren belieferst, es soll nur seinen Bedarf genauer beziffern. ;)

So Spaß beiseite.
Ich würde es wie Shihaya handhaben, auch um mögliche negative Bewertungen bei Ebay zu vermeiden.
Die Anfrage von dir beim Hersteller bring auch für dich Sicherheit, falls was nachkommen sollte.

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""

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#5
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

quote:
Und genau diese Anfrage disqualifiziert ihn als "normalen" Verbraucher. Du bist im Falle einer berechtigten Reklamation sein Ansprechpartner. Nur du. Deine Vorlieferanten gehen in einen vollen Baumwollschlüpper an.


Keine Frage, da hast du absolut recht. Sollte die Reklamation eines Verbrauchers berechtigt sein, so wird er auch auf jeden Fall zufriedenstellend behandelt und bekommt die Ware geliefert, die er bestellt hat.

Aber ein normaler Endverbraucher würde sich ja auch wahrscheinlich überhaupt nicht für miene Lieferanten interessieren. Daher liegt ja der Verdacht nahe, dass er hier als Mitbewerber auftritt.

EDIT: Natürlich hat der Kunde auch als gewerblicher Kunde recht auf eine Lieferung der korrekten Ware!!!



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-- Editiert Schnebi am 03.01.2014 12:13

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

quote:
Aber ein normaler Endverbraucher würde sich ja auch wahrscheinlich überhaupt nicht für miene Lieferanten interessieren.


Wenn es nur das wäre, aber zeige mir mal einen normalen Endverbraucher der auf die Idee kommt seine neue Unterhose in brand zu setzen :crazy:

Du bist Inverkehrbringer und somit Ansprechpartner für alle Dinge oder Undinge.

Und nochmal.
Ist der Boxershort tatsächlich nicht aus 100 % Baumwolle, liegt ein Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung vor.

Du als Inverkehrbringer bist erstmal dafür verantwortlich, wobei es in diesem Fall schon fraglich ist, ob die zuständige Behörde überhaupt gegen dich ermitteln würde, oder diese sich bei Dir die Adresse des Herstellers / Lieferanten holt, um direkt dort weitergehend zu ermitteln.

Im schlimmsten Fall würde die Behörde dich für die falsche Kennzeichnung verantwortlich machen und auch in Regress nehmen.

In diesem schlimmsten Fall kannst du aber deinen Lieferanten im selben Umfang regresspflichtig machen.

Einen "Kunden" egal ob Endverbraucher, oder gewerblich, gehen deine Lieferanten nichts an.


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""

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#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von spatenklopper am 03.01.2014 13:09

Und nochmal.
Ist der Boxershort tatsächlich nicht aus 100 % Baumwolle, liegt ein Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung vor.

Diese "Feuerprobe" ist doch für die "Hose".

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#8
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für eure Antworten. Ich denke, ich werde so verfahren, wie von Shihaya empfohlen

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