Hallo!
Angenommen, A ist Eigentümer einer Wohnung, die vermietet wurde. Der Mietvertrag wurde jedoch mit B (der Freundin von A) als Vermieterin geschlossen. Die Mieteinnahmen gehen auf das gemeinsame Konto von A und B.
Die Mieteinnahmen möchte A in seiner Eigenschaft als Eigentümer versteuern. Geht das, oder gibt das Probleme, weil im Mietvertrag allein A als Vermieter auftaucht?
Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
VG Bengy
Versteuerung von Mieteinnahmen
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
*** Die Mieteinnahmen gehen auf das gemeinsame Konto von A und B.
Die Mieteinnahmen möchte A in seiner Eigenschaft als Eigentümer versteuern ***
Wieso sollte das nicht gehen?
Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass das FA etwas dagegen hat, wenn jmd für seine Einkünfte Steuern zahlen möchte.
Normalerweise werden auch keine Kontoauszüge bei Abgabe der Steuererklärung verlangt. Sie sind der Eigentümer und Vermieter und haben dadurch Einkünfte. Ob sie diese Einkünfte dann verschenken, jmd anders auf ein Konto überweisen, oder was auch immer sollte eigentlich egal sein.
die_wurzel
Hallo und vielen Dank!
Hätte ja sein können, dass es Probleme macht, wenn nicht der Eigentümer selbst als Vermieter im Mietvertrag steht.
VG Bengy
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quote:
Hätte ja sein können, dass es Probleme macht, wenn nicht der Eigentümer selbst als Vermieter im Mietvertrag steht.
Ahh..jetzt habe ich das Problem verstanden Ich hatte das irgendwie anders gelesen/verstanden vorhin.
Pühh..also ich kann mir nicht vorstellen, dass es da Probleme mit dem FA gibt, allerdings könnte der Mietvertrag problematisch sein, da ja der Mieter einen Vertrag mit jmd abgeschlossen hat, dem die Wohnung gar nicht gehört. Ist es denn irgendwie vertraglich geregelt, dass die Freundin ihre Wohnung vermieten darf?
Mal so doof gefragt: Wieso machen sie eigentlich so ein Vertragskonstrukt?
die_wurzel
-- Editiert von die_wurzel am 04.01.2009 20:54
Dass jemand für einen anderen einen Mietvertrag schließt, dürfte an sich kein Problem darstellen. Könnte ja z. B. auch eine Hausverwaltung für einen Eigentümer in einer Wohnanlage machen, wenn der selbst damit nichts zu tun haben will.
Zwischen A und B ist nichts vertraglich geregelt. Aber hier schließe ich Probleme aus.
Der Grund dafür: Der Vater des Eigentümers ist Mieter der Wohnung. Er bezog bis Ende Dezember ergänzend Grundsicherung in Höhe von rund 50 EUR monatlich. Da das Amt dem Umzug zustimmen musste und es dann auch noch Schwierigkeiten mit der Wohnfläche gab (5 qm mehr als erlaubt, obwohl die Miete niedriger ist als die der vorherigen Wohnung), sollte einfach nicht der Sohn als Vermieter im Mietvertrag stehen. Ist zwar völliger Quatsch, weil eigentlich nichts dagegen spricht. Auch das Jahreseinkommen der unterhaltspflichtigen Angehörigen wäre durch die Mieteinnahmen nicht überschritten worden. Es ist also nichts unrechtes dabei, der Umzug sollte nur problemlos über die Bühne gehen.
Die Frage, wer nun versteuern muss, ist nur aufgetaucht, da es nun bald an die Einkommensteuererklärung geht.
VG Bengy
quote:
Dass jemand für einen anderen einen Mietvertrag schließt, dürfte an sich kein Problem darstellen. Könnte ja z. B. auch eine Hausverwaltung für einen Eigentümer in einer Wohnanlage machen,
Stimmt..aber die sind ja dann auch rechtlich legitimiert dazu..na egal...
quote:
Es ist also nichts unrechtes dabei, der Umzug sollte nur problemlos über die Bühne gehen.
Pühh..das habe ich jetzt ehrlich gesagt nicht so alles verstanden mit der Grundsicherung usw..ich bin da aber auch kein Fachmann in dieser Thematik.
Evtl meldet sich noch ein anderer User hier. Ich bin da leider mit meinem "Angler" latein am Ende.
Grüße,
die_wurzel
B ist der Vermieter, B hat Einnahmen und B versteuert die dann auch. Das A die Wohnung B zur Vermietung kostenfrei überlassen hat ist ne andere Sache. B müsste nun eben "Miete" an A zahlen damit diese diese versteuern kann.
Da B keinen Gewinn macht entstehen dort keine Steuern.
K.
Hallo und lieben Dank für die Antwort!
Ich merke schon, ist also nicht so ganz einfach. Da wäre es wohl besser, einen neuen Mietvertrag auszufertigen, in dem A auch der Vermieter ist. Dann wäre es zumindest für die Zukunft klar.
VG Bengy
Das sehe ich wie Mustermann2000.
Genau genommen muss B die Miete versteuern.
Aber bestimt hat doch A mit B einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen, mit dem Recht für B zur Untervermietung und ansonsten den gleichen Konditionen, wie im schriftlichen Mietvertrag zwischen B und dem Vater von A, oder etwa nicht?
Dann kann B die an A zu zahlende Miete als Werbungskosten geltend machen, was in der Summe für B einen Gewinn von genau 0€ ergibt. Das muss nicht zwingend in der Steuererkärung von B angegeben werden.
Auf der anderen Seite hat A dann natürlich steuerplfichtige Einnahmen aus der Vermietung an B, die er auch angeben muss.
A und B könnte ihren mündlichen Mietvertrag auch noch nachträglich schriftlich fixieren.
Rein praktisch führt das dazu, dass A die Miete versteuern muss, die sein Vater zahlt.
"Dann kann B die an A zu zahlende Miete als Werbungskosten geltend machen, was in der Summe für B einen Gewinn von genau 0€ ergibt. Das muss nicht zwingend in der Steuererkärung von B angegeben werden."
Eigentlich muss B ein Gewerbe anmelden da das kein Vermietung ist. Sondern ein
Gewerbebetrieb. Er mietet Wohnungen an und vermietet sie neu.
Dort müsste man zwar auch nur 0 angeben.
K.
Ja, na klar, könnten die beiden zur Sicherheit den mündlichen Mietvertrag auch noch schriftlich fixieren.
Momentan tendiere eher dazu, den alten Mietvertrag einfach in die Tonne zu kloppen und einen neuen auszustellen, in dem auch der Eigentümer der Vermieter ist. Da die Miete ja auf das gemeinsame Konto von A und B geht (und dort auch zur Kostendeckung verbleibt), wird die Miete ja auch nicht offiziell übergeben.
Vielen Dank nochmal!
VG Bengy
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