Versteuerung eines gemeinschaftlich betriebenen E-Mobils

13. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
webyogi
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 8x hilfreich)
Versteuerung eines gemeinschaftlich betriebenen E-Mobils

Hallo,
das in der Nachbarschaft noch kein Car Sharing Fahrzeug gesehen worden ist, möchte ich mit Nachbarn zusammen gemeinsam ein Elektrofahrzeug betreiben. Die Idee ist im Rahmen einer GbR ein Fahrzeug zu beschaffen und den Gesellschaftern zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. In dem Zusammenhang gibt es eine Frage zur Versteuerung des Fahrzeugs im Rahmen einer Feststellungserklärung. Ist folgendes Modell korrekt?

- Alle Gesellschafter bezahlen Marktpreise für ihre Fahrten mit dem Fahrzeug.
- Die Einnahmen sind zu versteuern, abzüglich Fahrzeugabschreibung über 6 Jahre und abzüglich Betriebskosten.

Angenommen, das Fahrzeug hat 40.000 gekostet und wird nach Ende der Abschreibungsfrist von 6 Jahren zu einem Erlös von 10.000 verkauft. Wie ist der Verkauf steuerlich zu bewerten? Ist es eine zu versteuernde Einnahme oder ist der Erlös irrelevant, weil das Fahrzeug nach 6 Jahren steuerlich den Restwert 0 hat?

Gibt es steuerliche Alternativen zum Betrieb des Fahrzeugs?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat:
- Die Einnahmen sind zu versteuern, abzüglich Fahrzeugabschreibung über 6 Jahre und abzüglich Betriebskosten.

Grundsätzlich ist das richtig!

Zitat:
Ist es eine zu versteuernde Einnahme oder ist der Erlös irrelevant, weil das Fahrzeug nach 6 Jahren steuerlich den Restwert 0 hat?

Gerade weil das Fahrzeug ein Restwert von null Euro bzw. den Erinnerungswert von einem Euro hat, ist der volle Erlös steuerpflichtige Betriebseinnahme.

Zitat:
Gibt es steuerliche Alternativen zum Betrieb des Fahrzeugs?

Wenn Sie keinen Gewinn erzielen, bliebe es einkommensteuerlich unbeachtlich.
Alternativ wäre vielleicht ein Verein denkbar, der gegenüber seinen Mitgliedern das Auto zur Verfüg stellt.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
webyogi
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich habe jetzt ein wenig Zweifel ob der Sinnhaftigkeit des Unterfangens bekommen, weil ich auf ein Urteil wie dieses gestoßen bin.
ich sehe da leider einige Analogien:

- die Zahl der Nutzer ( 5 Familien) ist begrenzt und entspricht der Zahl der Gesellschafter.
- Es handelt sich nur um 1 Fahrzeug

Wie nehme ich das steuerliche Risiko aus der Geschichte? bei anderer Gelegenheit habe ich Gespräch mit Steuersachbearbeiter gesucht, aber der hat ziemlich gemauert.

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Welches steuerliches Risiko? Dass Sie Steuern zahlen müssten oder dass Verluste steuerlich nicht geltend machen könnten? Ich vermag kein Risiko zu erkennen.

Zitat:
Ich habe jetzt ein wenig Zweifel ob der Sinnhaftigkeit des Unterfangens bekommen,

Sie schrieben, dass Sie "mit Nachbarn zusammen gemeinsam ein Elektrofahrzeug betreiben" wollen, da "in der Nachbarschaft noch kein Car Sharing Fahrzeug gesehen worden ist".
Wenn das der Sinn ist, warum haben Sie dann Zweifel?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
webyogi
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Welches steuerliches Risiko? Dass Sie Steuern zahlen müssten oder dass Verluste steuerlich nicht geltend machen könnten? Ich vermag kein Risiko zu erkennen.

Das Risiko besteht darin, dass ich beim Wirt ein Bier bestelle, ohne das der mir die Kosten per Aushang angekündigt hat.

Zitat (von Cybert.):
Sie schrieben, dass Sie "mit Nachbarn zusammen gemeinsam ein Elektrofahrzeug betreiben" wollen, da "in der Nachbarschaft noch kein Car Sharing Fahrzeug gesehen worden ist".
Wenn das der Sinn ist, warum haben Sie dann Zweifel?

Weil ich abwägen muss, ob die Einschränkungen, die ich in Kauf nehmen muss, wenn ich ein Fahrzeug teilen muss, vernünftig kompensiert sind. Wenn ich ein Fahrzeug mit mehreren berufstätigen Nachbarn teile, wird es in den Abendstunden eng werden. Ich habe persönlich die Abwägung zu treffen, ob Verlust von Dispositionsfreiheit und Kostenteilung in einem Vernünftigen Verhältnis stehen. Da wäre der steuerliche Aspekt schon wichtig. Außerdem sehe ich das Risiko, dass in x Jahren die Daimlers, BMW, VW um die Ecke kommen und mit ihren eigenen Car Sharing Lösungen in die Fläche gehen. Dann würde ich auf einer Investitionsruine sitzen. Mit einer Abschreibung über 6 Jahre wäre das Risiko etwas gedämpft.

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#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Das ist ein sehr teures Hobby, viel teurer, als ein normales Auto zu fahren oder zu teilen. Der "steuerliche Aspekt" ist da recht unwichtig. Bei 10.000 km Fahrleistung im Jahr kostet allein der vermutete Wertverlust schon 50 Cent je Kilometer.

Dazu kommen noch Wartung, Versicherung, Strom... die GbR wird nicht viel zu versteuern haben, selbst wenn die Akkus 6 Jahre durchhalten. Eher hätte ich die Befürchtung, daß Gesellschafter abspringen, wenn sie merken, daß sie für das Geld auch fast Taxi fahren könnten.

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#6
 Von 
webyogi
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 8x hilfreich)

Alles richtig. Ich wohne an einer Einfallstraße, deren Stickoxydwerte gerne überschritten werden, bin also hinreichend sensibilisiert und kann es mir finanziell leisten, für Umweltschutz Geld auszugeben. So dicke, dass ich allein ein teures Auto stemme, hab ichs nun auch nicht.
Das Risiko des Abspringens lässt sich vertraglich regeln. Ich fang die Sache nicht mit Handschlag an, sondern mit einem notariellen Vertrag.
Ich finde es ein wenig schade, das der Sinn meiner Überlegungen in Frage gestellt wird, aber am Kern meiner ursprünglichen Frage vorbeidiskutiert wird.

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#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ihre steuerlichen Fragen sind alle beantwortet, soweit sie verständlich waren. Allerdings sollten Sie, bevor es ernst wird, mit einem Steuerberater sprechen.

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