Versteckte Mängel nach Hauskauf

20. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.04.2014 18:58:40
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Versteckte Mängel nach Hauskauf

Hallo,

wir haben kürzlich ein Haus gekauft, Baujahr 1950. Bei der Renovierung sind uns jetzt versteckte Mängel aufgefallen. Im Wohnzimmer hängt die Zimmerdecke an zwei Stellen ca. 5-8 cm herunter. Unter dem Bad ist ein Holzbalken durch Feuchtigkeit soweit angefault, dass er ausgetauscht werden muss.

Laut Kaufvertrag versichert der Verkäufer, dass ihm versteckte Mängel nicht bekannt sind. Wir bezweifeln aber, dass ihm die Mängel nicht aufgefallen sind; 5-8cm sind eine ganze Menge, darüber im 1.OG merkt man, dass sich der Boden durchbiegt und unter dem Bad wurde sichtbar schon mal etwas ausgebessert.

Wie groß sind unsere Chancen, hier Schadenersatzansprüche geltend zu machen? Kann man schon etwas über die Höhe der Ansprüche sagen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3883 Beiträge, 2382x hilfreich)

Wir bezweifeln aber, dass ihm die Mängel nicht aufgefallen sind; 5-8cm sind eine ganze Menge, darüber im 1.OG merkt man, dass sich der Boden durchbiegt und unter dem Bad wurde sichtbar schon mal etwas ausgebessert.
---
Gekauft wie besichtigt. Was für den Verkäufer gilt, gilt auch für den Käufer. Dass die Decke herunterhängt und im Bad SICHTBAR was ausgebessert wurde und der Boden durchiegt, ist Euch doch sicher schon bei der Begehung vor dem Kauf aufgefallen? Wenn Ihr da nicht gleich nachgefragt oder die Finger von gelassen habt, dann sehe ich eher wenig Aussichten. Von Versteckten Mängeln kann ja wohl eher nicht die Rede sein.

lg R.M.

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#2
 Von 
guest-12311.04.2014 18:58:40
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Ausbesserungen wurden erst sichtbar, als wir die Paneele von der Decke genommen haben. Und dass sich die Decke durchbiegt ist uns zunächst nicht aufgefallen ...

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
heckenschuetze
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Dennoch ist das "Verschweigen eines Mangels" rechtlich nicht in Ordnung. Makler und Verkäufer sind, soweit ich mich erinnere, verpflichtet derartige Mängel zu erwähnen.

Ob ein Holzbalken verfault ist, dürfte man erst dann feststellen, wenn man einen Schraubenzieher reindrückt. Also da würde ich eher sagen, daß ein Mangel an einem Holzbalken durchaus versteckt sein kann.

Im Kaufvertrag müßte ein Hinweis zu finden sein. "Gekauft wie gesehen" glaub ich nicht - eher so was wie "gekauft wie es steht und liegt". Das hat weniger was mit den Mängeln zu tun.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Offensichtliche Mängel braucht man nicht extra zu erwähnen. Und nur weil ausgebessert wurde sagt ja nichts daüber aus das der Mangel versteckt war.
Der Mangel wurde mal beseitigt und tritt nun eben wieder auf.
Und das eine Decke runterhängt ? Hätte man sehen müssen.

K.

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