Versteckte Mängel beim Rollerkauf über Ebay

5. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Schlange1975
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Versteckte Mängel beim Rollerkauf über Ebay

Hallo es geht sich um folgendes, habe über Ebay einen Roller Baujahr 1975 ersteigert. In der Artikelbeschreibung wurde der Roller wie folgt beschrieben:

„Achtung biete hier eine Vespa 50 N 4-Gang (Handschaltung) ( 49 cm ) ( 1,7 PS ) aus dem Bj 75 sie hat einige jahre gestanden und wartet auf einen neuen Besitzer der sie wieder mit Liebe aufarbeitet sie ist noch in sehr guten zustand braucht jedoch arbeit Trittbrett linke seite verrostet,Vorderreifen ohne Luft,Ein Blinkerglass kaputt,Lack nicht besonders (Ansichtssache),Sie ist mit Papiere kein Schlüssel,Ich verkaufe sie als Restaurierungs-Teileträger (Objekt) Habe sie nicht auf Funktionen überprüft.Motor dreht frei aber springt nicht an (Da müsste der Vergaser-Tank mal Gereinigt werden eventuell Zündkerze erneuern ,Zündung einstellen?) Es ist ein sehr schönes Model und das mit wenig arbeit wieder flott ist ! E-Bey ich Versand du.Nach dem neuen EU Recht ohne Garantie,Gewährleistung,Rücknahme da ich Privat bin.Viel Spass beim Bieten. Schaut auf meine anderen Auktionen könnte Porto sparen“

Im Nachhinein hat sich jetzt herausgestellt das der Rahmen des Rollers total verzogen ist, vermutlich aufgrund eines Frontalzusammenstosses. Eine fachgerechte Reparatur würde den Kaufpreis des Rollers bei weitem übersteigen.
Weitere Recherchen über den Roller führten zu der Erkenntnis, dass der Verkäufer den selben Roller bereits 2 Wochen zuvor über Ebay angeboten hatte, warum der Roller damals nicht weggegangen ist darüber kann ich nur mutmassen, damaliger VKP waren 251,- EUR.
Ein weiterer Punkt ist das die Papiere des Rollers zwar vermutlich mit dem Rahmen (lässt sich nicht nachvollziehen da kein Typpenschild mehr vorhanden) nicht aber mit dem Motor übereinstimmen.
Hier noch die Links zu den Auktionen.
So habe ich den Roller gekauft:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=4513872118&ssPageName=STRK:MEWN:IT
So war er 2 Wochen vorher eingestellt:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=4508163529&ssPageName=STRK:MEWA:IT

Was kann ich jetzt machen? Hab ich ne Chance mein Geld zurück zu bekommen oder nicht?

Problem bei eBay und Co?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

wenn mängel (wie unfallschäden etc.) arglistig verschwiegen wurden, reicht schon allein das, um entweder eine minderung des preises zu verlangen oder auch, den kaufvertrag anzufechten!!

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#2
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Spielt das bei Teileträger eine grosse Rolle?

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"Gruss
Mellas Frust"

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#3
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

dann habe ich wohl unaufmerksam gelesen....dachte, das möpchen sollte noch fahren ;)

aber auch ein teileträger sollte im verkaufstext doch alle fehler und mängel aufgelistet haben und diese sollten nicht teilweise ganz verschwiegen oder geschönt erwähnt werden!

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#4
 Von 
Schlange1975
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich werd jetzt nicht so ganz schlau aus den abgegebenen Antworten hier. In der Beschreibung heisst es: "...Es ist ein sehr schönes Model und das mit wenig arbeit wieder flott ist..." Es sind Kleinigkeiten erwähnt z.B defektes Blinkerglas etc. das der Rahmen aber total verzogen ist wurde verschwiegen. Habe dem Verkäufer eine Email geschrieben in der ich mich erkundigte ob der Roller neben den genannten Mängeln noch irgendwelche anderen Macken aufweisst. Als Antwort erhielt ich, dass nur das Trittblech geschweisst werden müsste. Worum es mir ja hier nur geht ist die Frage ob es Sinn macht einen Anwalt einzuschalten oder ob ich die Kohle besser in den Wind schreibe und als Lehrgeld abtue.

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#5
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Bin absoluter Laie, aber da das Gerät als Teileträger deklariert wurde, bin ich mir da absolut nicht sicher.Wenn ich mein olles Auto verkaufe, weil ich keinen Bock auf Verschrottungs-Gebühren habe...was soll ich da als Mängel auflisten?Teile-Träger besagt für mich:entweder hat der Käufer die Liebe, das Geld und die Geduld so eine Klitsche aufzuarbeiten, oder arbeitet gerade etwas auf und sucht Teile.
Daher sind die interessanten Teile mE auch gut beschrieben (Blinker etc.).
Und ein verzogener Rahmen..ich würd es nicht unbedingt erkennen.

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"Gruss
Mellas Frust"

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#6
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Wie ich auch schon sagte: Mit der Bezeichnung "Als Teileträger" wird der Vk wohl auf der sicheren Seite sein...obwohl ich es trotzdem mehr als richtig fände, alle bekannten Mängel zu listen. Ob die verschwiegenen ihm bekannt waren, sei jetzt hier mal so hingestellt...

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#7
 Von 
Schlange1975
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut Teileträger gut und schön aber andersherum ist der Preis von 323,- EUR ja nur durch den alten Rahmen gerechtfertig. Somit steckt der gravierende Mangel ja genau in dem Teil was den Preis ausmacht und um was es geht. Darüberhinaus schreibt er in seiner Auktion: "sie ist noch in sehr guten zustand braucht jedoch arbeit Trittbrett linke seite" Das kann er ja nur sagen wenn er den Roller überprüft hat. Auch weiss er ganz genau was zu tun ist damit der Roller wieder fährt, so behauptet er: "Motor dreht frei aber springt nicht an (Da müsste der Vergaser-Tank mal Gereinigt werden eventuell Zündkerze erneuern ,Zündung einstellen?)" Und das alles kann er behaupten ohne wie er sagt den Roller überprüft zu haben - seltsam??? Und da er sich so weit in der Materie auskennt will er behaupten nichts von dem verzogenen Rahmen gewusst zu haben.

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#8
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

@ der Preis von 323,- EUR ja nur durch den alten Rahmen gerechtfertig.

Und der Motor ist umsonst dazu?

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"Gruss
Mellas Frust"

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#9
 Von 
Schlange1975
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Motor ist selbstverständlich nicht umsonst dazu aber der ist ja eh nicht mehr der Originale wie oben in dem Fall geschildert. Wenn ich jetzt z.B. einen alten Käfer kaufe um den herzurichten dann geht es mir ja auch in erster Linie um die Form des Fahrzeuges ob da jetzt ein 1,0 oder 1,4 Liter Motor drin sitzt ist erst mal zweitrangig, ähnlich verhält es sich beim Roller. Da geht es in erster Linie um den Rahmen und somit ist der Hauptwert des Geschäfts weg. Laut Schätzung eines Sachverständigen hat der Roller so wie er jetzt bei mir steht mit defektem Rahmen nur einen Wert von 100,- EUR Wäre der Rahmen in Ordnung wäre auch der Preis von 323,- gerechtfertigt.

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#10
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

>>Gut Teileträger gut und schön aber andersherum ist der Preis von 323,- EUR ja nur durch den alten Rahmen gerechtfertig.<<

Wer hat sie gezwungen ohne Prüfung soviel Geld für eine Sache in unbekanntem Zustand auszugeben ??

Gruß doko

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#11
 Von 
Schlange1975
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

>>Wer hat sie gezwungen ohne Prüfung soviel Geld für eine Sache in unbekanntem Zustand auszugeben ??

Gruß doko <<

Meine Geilheit auf nen alten Rahmen??? Keiner hat mich gezwungen aber nun ist es halt passiert aber ich seh schon der Thread hier verabschiedet sich so langsam, dämliche Kommentare krieg ich schon von meiner Familie zu genüge zu dem Thema!

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#12
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

da hier auch kaum fachmänner unterwegs sind - also studierte juristen - sondern mehr oder weniger laien, die teilweise über viel auktionserfahrung als (ver)käufer verfügen, können sie hier schon einiges an vorschlägen mitnehmen. jedoch obliegt die entscheidung, wie es dann weitergeht, ihnen. ob sie versuchen, es so mit dem vk zu klären, ob sie die sache auf sich beruhen lassen, oder ob sie sich einen rechtsbeistand nehmen - das müssen sie dann wissen. ohne frage steht natürlich eine menge geld im raum. sie kennen den roller, die papiere etc. am besten. daher:

die entscheidung, wie es weitergehen soll, bleibt trotz aller ratschläge und kritik hier einzig und allein die ihre.

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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