Versicherungsvertrag durch Duldung zustande gekommen ... ?

5. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.04.2021 13:25:22
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Beginner
(81 Beiträge, 1x hilfreich)
Versicherungsvertrag durch Duldung zustande gekommen ... ?

Hallo Freunde,

folgender Fall:
- Die Gebäudeversicherung hat seit ca. 1 Jahr und 3 Monaten von meinem Konto Geld abgebucht,
- und zwar ohne unterschriebene Einzugsermächtigung von mir.

Vorher: ... hatte ich 3 Jahre lang einen Vertrag bei denen, der war ausgelaufen und sollte eigentlich verlängert werden,
- die Versicherung wollte den Vertrag dann aber nicht einfach verlängern, weil es zu einem Schaden gekommen war (den die Versicherung auch gezahlt hatte) ... ,
- es kam zu einigem hin und her, man versuchte sich zu einigen ... .

Schliesslich legte mir die Versicherung ein Angebot vor, mit dem war ich ca. einverstanden, und unterschrieb das _Angebot_glaube auch, d.h. ich unterschrieb ca. dass ich einen Vertrag vorgelegt bekommen wollte ... .

Der Vertrag wich dann aber deutlich vom Angebot ab, und ich kündigte nach ca. 2.5 Wochen, die Widerspruchsfrist hätte 2 Wochen betragen - zum kündigen war ich persönlich zum Büro gefahren (in der anderen Stadt), und gab denen das zu Protokoll (habe glaube auch eine Bestätigung).
- Ein paar Wochen später kam ein Brief, dass die Kündigung nicht fristgerecht eingegangen wäre und daher der Vertrag nun gelte. (Die Frist war aber eingehalten, wenn man Zustellungfristen der Post einkalkuliert).

Ich habe der Versicherung aber auf jeden Fall _keine_ Einzugsermächtigung unterschrieben ... , auch ein paar andere Sachen nicht. Den Vertrag, wie er jetzt anscheinend "läuft", hatte ich so vorher nicht gesehen, das Angebot war anders gewesen ... .

Was kann ich machen ? Anerkannt habe ich den Vertrag nicht, sogar dagegen protestiert hatte ich ... .
- Auf dem Online-Banking meines Kontos könnte ich die eingezogenen Gelder zum rückbuchen anklicken (13 Monte zurück, also nicht alles, aber das meiste) ...

... denn im Vergleich zu vorher ist die Versicherung nun 400 EUR/Jahr teurer, wenn ich nichts dagegen unternehme ... ... ,
- und klar hätte ich auch früher was machen können ... , hatte aber kaum Zeit ... , im Hinterkopf war mir klar, dass der Vertrag nicht gültig zustandegekommen sein dürfte ud ich daher eine gute Verhandlungsposition haben sollte (meine "laienhafte" Theorie),

ich sehe da eigentlich 2 Möglichkeiten:

1.) Ich drohe an, die Gelder rüchzubuchen (oder mache es) und biete der Versicherung an, den Vertrag zu korrigieren ... ,
- das könnte allerdings bei denen intern Probleme geben, weil das Büro den Vertrag natürlich schon lange bei der Zentrale abgerechnet hat,
- die Zentrale würde dabei merken, dass vom Büro unsauber gearbeitet wurde ... ,
- ein Haufen Ärger in der Luft, auch fürs Versicherungsbüro ... .

2.) Ich buche die Gelder zurück, und versichere das Haus woanders ... , ab jetzt: So hätte ich eine günstigere Versicherung & den Beitrag für die vergangenen 13 Monate gespart (ca 1750 EUR) ,
- müsste mich allerdings auf juristische Gegenwehr des Versicherungsbüros gefasst machen ... ... .

Was sagt Ihr zu dieser Lage ?



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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Ein wenig wirr das Ganze.

Du hast also etwas unterschrieben? Scheint so zu sein, auch wenn ich nicht weiß, was das "ca." bedeuten soll.
Du warst ja aber wohl selber dieser Meinung, sonst hättest Du ja nicht versucht zu kündigen ...

Das da:

Zitat:
und ich kündigte nach ca. 2.5 Wochen, die Widerspruchsfrist hätte 2 Wochen betragen

heißt für mich, dass ein gültiger Vertrag zu Stande gekommen ist.

Denn dies:
Zitat:
Die Frist war aber eingehalten, wenn man Zustellungfristen der Post einkalkuliert

ist Dein Problem. Der Widerspruch hätte innerhalb der 2 Wochen eingehen müssen.

Zurückbuchen wäre m. M. nach eine gaaanz schlechte Idee. Da kannst Du dann gleich das nächste Thema im "Inkassoforum" eröffnen.

Zitat:
Was kann ich machen ? Anerkannt habe ich den Vertrag nicht, sogar dagegen protestiert hatte ich ...

Aber eben auch unterschrieben! Das entnehme ich zumindest Deiner Schilderung. Und damit bist Du einen Vertrag eingegangen, den Du auch erfüllen musst!

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#2
 Von 
guest-12319.04.2021 13:25:22
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 1x hilfreich)

Hoffentlich willst Du nicht behaupten, dass die Widerspruchsfrist ab Absendung von der Versicherung aus beginnt ... ,
- nach meinem Wissen beginnt die Frist erst ab Eingang bei mir ... ,
- ich habe also 2 volle Wochen zur Kenntnisnahme und Prüfung, daraus können schon mal 3 Wochen incl. der Postlaufzeiten werden,
- so kann mans hier auch in den Threads über Zustellung lesen,

stimmts ?

Also habe ich dem Vertrag erstmal schon wirksam widersprochen.

Auch habe ich keine Einzugsermächtigung unterschrieben.

Unterschrieben hatte ich, wie schon gesagt, den _Antrag auf den Vertrtag, nicht den Vertrag an sich - letzterem hatte ich ja dann widersprochen, weil er auch gar nicht aufs Haus passt (da haut z.B. einiges in der Beschreibung nicht hin) ... .

Zu meinen Ungunsten kann man eigentlich nur sagen, dass ich die Abbuchungen eine Weile lang (bis jetzt) geduldet habe ... , könnte mir auch entgangen sein (bspw. weil ich erst jetzt wieder mein Konto prüfe, die Bank (also im Hintergrund vermutlich auch der Gesetzgeber) gibt dazu ja nicht von ungefähr 13 Monate Zeit ... )

-- Editiert von Carlo von Banausen am 05.12.2017 12:49

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#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Vielleicht wird jemand anderer aus Deiner Schilderung schlau.

Ich lese das bisher so:
Die Versicherung schickt Dir ein Angebot.
Das hast Du unterschrieben (glaubst Du zumindest).
Dann schickt Dir die Versicherung den Vertrag (=Versicherungsschein?)
Nach 2,5 Wochen widersprichst Du (Deine Aussage). Und das war zu spät. Hat Dir die Versicherung ja auch geschrieben.
Du hast das jetzt aber erst einmal 15 Monate ignoriert.

Für den Fall, dass Du tatsächlich kein SEPA-Mandat unterschrieben hast, könntest Du die Zahlungen zurückbuchen lassen.
Da ich den Vertrag aber immer noch als gültig ansehe, würdest Du die dann trotzdem wieder zahlen müssen.

Und wenn Du nicht einmal sicher weißt, WAS Du da unterschrieben hast, woher nimmst Du die Sicherheit, dass Du kein SEPA-Mandat unterschrieben hast?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12319.04.2021 13:25:22
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 1x hilfreich)

SIEHE IN MEINEM 2. BEITRAG,
- ich habe nur den Antrag unterschrieben, nicht aber den Vertrag .

Das Lastschriftmandat habe ich 100%ig nicht unterschrieben

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von Carlo von Banausen):
ich habe nur den Antrag unterschrieben, nicht aber den Vertrag


Na, wenn Du Dir da so sicher bist. Lass die Beträge zurückbuchen und stelle Dich
Zitat (von Carlo von Banausen):
auf juristische Gegenwehr des Versicherungsbüros

ein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Du unterschreibst einen Antrag, die Versicherung nimmt innerhalb der Antragsbindefrist den Antrag ohne Abweichungen an, oder nimmt den Antrag mit Abweichungen an (dann Billigungsklausel s. VVG).

Damit ist der Vertrag zu Stande gekommen. Der Vertrag muss nicht noch einmal unterschrieben werden.

Abbuchung: Da schon vorher ein Vertrag bestand, kann es sich auch um eine Vertragsfortsetzung zu veränderten Bedingungen handeln, dann würde der alte Abbuchungsauftrag weiter gelten.

Solange Du nicht selbst sehr konkret Ross und Reiter benennen kannst, ist alles nur Spekulation.

Die Widerrufsfrist beginnt mit Zugang der Unterlagen bei Dir. Es deutet viel darauf hin, dass der Widerruf zu spät war, dann würde aber, wenn Du gekündigt hast, die Kündigung greifen. Hinzu kommt noch, dass die Erklärung wohl in einem Büro abgegeben wurde.

Was war es denn? Kündigung oder Widerruf?

Rückbuchungen sind bei noch ungeklärter Vertragslage das Dümmste, was Du machen kannst.

Kläre erst die Vertragslage. Bist Du dann im Recht, bekommst Du das Geld von der Versicherung zurück.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12319.04.2021 13:25:22
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 1x hilfreich)

Es war ein Widerruf bzw. Widerspruch zum Vertrag.

Vorher wollte die Versicherung den alten Vertrag ausdrücklich _nicht_ weiterführen (da waren 2 Schäden, bei meinem Vorgänger Hagel, bei mir ein kleinerer Brand - in beiden Fällen also höhere Gewalt),
- und die Versicherung hatte diesen alten Vertrag gekündigt.
- Diese Kündigung habe ich, 1 Seite A4.

Danach "versuchte das Versicherungsbüro, mir einen Vertrag neu zu beschaffen", zumindest sagte man mir das so - im Endeffekt sieht es aber den Unterlagen nach wie eine Masche zur Verteuerung und einer Verschlechterung der Bedingungen aus.

Der Vertragsentwurf war aus meiner Sicht ca. i.O., aber der Vertrag dann absolut nicht,
- da wurde an der Fläche gedreht,
- das Dachmaterial wurde anders eingestuft,
- der Denkmalschutz wurde entfernt,
- und noch ein paar kleinere Punkte,
... der Vertrag bildet nicht das Objekt ab, sozusagen, er liest sich wie ein Vertrag mit einigen Hintertüren, damit die Versicherung ggf. nicht nochmal zu zahlen braucht, ausserdem ist er deutlich teurer geworden als der vorherige.

Deswegen habe ich damals sofort dagegen etwas unternommen (sofort nachdem ich aus dem Urlaub kam und das Papier sichtete, da war die Frist fast rum, aber nicht ganz).

-- Editiert von Carlo von Banausen am 05.12.2017 16:48

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#8
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat:
Deswegen habe ich damals sofort dagegen etwas unternommen (sofort nachdem ich aus dem Urlaub kam und das Papier sichtete, da war die Frist fast rum, aber nicht ganz).


Zitat (von Carlo von Banausen):
und ich kündigte nach ca. 2.5 Wochen, die Widerspruchsfrist hätte 2 Wochen betragen


Finde den Fehler ...

Zitat (von Carlo von Banausen):
Ein paar Wochen später kam ein Brief, dass die Kündigung nicht fristgerecht eingegangen wäre und daher der Vertrag nun gelte. (Die Frist war aber eingehalten, wenn man Zustellungfristen der Post einkalkuliert).


Die Versicherung war offenbar der Ansicht, dass der Widerspruch zu spät eingegangen ist. Du hast dafür Sorge zu tragen, dass dieser rechtzeitig eingeht!
Du hast aber lieber über ein Jahr nichts getan.
Wenn Du jetzt nicht sehr gute, nachweisbare Fakten vorlegen kannst, dann hast Du einen gültigen Vertrag an der Backe.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Manchmal weiß ich echt nicht...

Zitat:
Die Gebäudeversicherung hat seit ca. 1 Jahr und 3 Monaten von meinem Konto Geld abgebucht


fällt ja auch nicht auf sowas...

Der ganze krimskrams der da vor einem Jahr passiert ist oder auch nicht (Unterschrift j/n -->Demenz?) ist damit schon längst wumpe, warum sollte das noch eine Rolle spielen, gekümmert hast du dich jedenfalls nicht, wenn du ja offensichtlich der Meinung bist, DU hast alles rechtzeitig und richtig gemacht.

Wie oft ich das schon geschrieben habe?!
Widerruf und Widerspruch sind 2 Paar Schuhe!! Haben unterschiedliche Wirkungen und unterschiedliche Fristen.

Zitat:
Der Vertrag wich dann aber deutlich vom Angebot ab, und ich kündigte nach ca. 2.5 Wochen, die Widerspruchsfrist hätte 2 Wochen betragen - zum kündigen war ich persönlich zum Büro gefahren (in der anderen Stadt), und gab denen das zu Protokoll (habe glaube auch eine Bestätigung).


Also was nun, Kündigung, Widerruf, Widerspruch?
Was fürn "Protokoll"? Die Eingangbestätigung ist das einzige, was ggf. einen Wert hätte.

Lastschriftmandat hin oder her, mit gültigem Vertrag besteht Zahlungspflicht, SEPA ist nur der Weg dahin.

Und nochmals kurzes 1x1 zum Vertrag:
Antrag =1.Willenserklärung
Annahme= 2. Willenerklärung

1. WE =2. WE => Vertrag; fertig

So viel zum Stand der Dinge.
Handlungsempfehlung wäre eine ganz andere

Beratungsprotokoll analysieren, Inhalte mit tatsächlichem Vertrag abgleichen.
ggf. Beratungsfehler anzeigen.
Fehlerhafte oder lückenhafte Dokumentation gehen zu Lasten des Vermittlers.

Zitat:
Der Vertragsentwurf war aus meiner Sicht ca. i.O., aber der Vertrag dann absolut nicht,
- da wurde an der Fläche gedreht,
- das Dachmaterial wurde anders eingestuft,
- der Denkmalschutz wurde entfernt,
- und noch ein paar kleinere Punkte,
... der Vertrag bildet nicht das Objekt ab, sozusagen, er liest sich wie ein Vertrag mit einigen Hintertüren, damit die Versicherung ggf. nicht nochmal zu zahlen braucht, ausserdem ist er deutlich teurer geworden als der vorherige.


hier sehe ich die Punkte! Aber auch hier die Frage, warum kümmert man sich erst sooo spät?
Das wäre Sachen innerhalb des 1 Monats ACHTUNG: WIDERSPRUCHSFRIST gewesen

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12319.04.2021 13:25:22
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hatte einfach viel zu viel zu tun, und bin erstmal davon ausgegangen, dass es nicht mein Problem ist wenn die Versicherung so tut als ob ein Vertrag bestehen würde ... .
- Ich hatte denen im Büro deutlich gesagt, dass ich die Versicherung nicht haben will, weil ein paar Punkte nicht stimmen und sie mir auch zu teuer erscheint. Das war eigentlich unmissverständlich, ich hatte mich von denen sinngemäß verabschiedet mit ca. den Worten "Nichts für ungut, ein andermal gerne wieder eine andere Versicherung" ... .

Danach kam der Brief mit "Frist abgelaufen" , war wie gesagt knapp aber von der Zustellung her gerade noch im Rahmen ... .

Ich werde nun heute später mal die Unterlagen herausholen und sortieren ... , da lohnt sichs ja evtl. doch mal wieder zum Anwalt zu gehen ... ... .



-- Editiert von Carlo von Banausen am 06.12.2017 09:34

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Ganz im Gegenteil, es ist ausschließlich dein Problem

Gesagt!? Was für eine Zustellung? Was soll jetzt wer wo genau zugestellt haben, und wo genau ist der Nachweis dieser Zustellung

Zitat:
lt VVG: in Textform widerspricht

alles andere ist Schall und Rauch



-- Editiert von Lazyboy am 06.12.2017 10:10

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12319.04.2021 13:25:22
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 1x hilfreich)

Jaja, ich habe sogar in schriftform widersprochen, nicht nur in Textform ...

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