Versicherungsschutz bei Brandstiftung

2. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Lejero
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsschutz bei Brandstiftung

Hallo zusammen,

folgende theoretische Frage zur Wohngebäudeversicherung in einem MFH:
meinem Verständnis nach kommt diese für Brandstiftung am Objekt auf, Ausnahme natürlich wenn der Versicherungsnehmer selber Brandstiftung begeht. Was passiert jetzt aber, wenn einer der Mieter z.B. nach einem Mietstreit die Wohnung anzündet? Wenn die Wohngebäudeversicherung über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt wird, ist er ja selber anteilig Versicherungsnehmer. Heisst das in dieem Fall zahlt die Versicherung dann nicht?

Danke und Gruß

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

1. Der Mieter ist NICHT Versicherungsnehmer, das ist immer noch der Vermieter!

2. Eine Wohngebäudeversicherung zahlt bei Brandstiftung an der Versicherungsnehmer (V), nicht an Mieter (M), auch wenn diese, durch die Nebenkostenumlage, indirekt die Versicherungsbeiträge zahlen

3. Sie zahlt oftmals nicht, wenn der Versicherungsnehmer (V) den Brand selbst verschuld, oder betroffene Gebäudeteile der Versicherung nicht gemeldet waren (nachträgliche Um-/Anbauten)

4. Verursacht ein Mieter (M) den Brand, zahlt die Versicherung an (V)

5. Die Versicherung wird, wenn Mieter A nachweißlich den Brand gelegt hat, diesen in Regress nehmen.

Also Zusammenfassung:

Die Versicherung zahlt immer, sie kann und wird eine Kostenübernahme ablehnen, wenn der Versicherungsnehmer den Brand selbst "schuldhaft" zu vertreten hat, oder Gebäudeteile (nachträgliche An-/Umbauten)der Versicherung nicht gemeldet wurden.

Versicherungsnehmer ist immer derjenige, der in der Police steht, egal wer den Beitrag dazu bezahlt.

-- Editiert spatenklopper am 02.01.2014 09:58

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#2
 Von 
Lejero
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort Spatenklopper

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