Versicherungsschutz, Betriebserlaubnis, grobe Fahrlässigkeit, Reifen mangelhaft, Unfall

21. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb424087-18
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsschutz, Betriebserlaubnis, grobe Fahrlässigkeit, Reifen mangelhaft, Unfall

Hallo,

ich bitte freundlichst um Eure Einschätzung, womit der Unfallverursacher/Versicherungsnehmer im nachfolgend geschilderten Fall rechnen muss;

-Verkehrsunfall mit Personenschaden: Zwei Fahrzeuge wurden von dem Unfallverursacher beschädigt. Schadenshöhe ca. EUR 15.000. Ein Fahrzeuginsasse wurde zur Kontrolle ins Krankenhaus durch den RTW transportiert.
-Bei der Unfallaufnahme durch die Polizei stellte sich heraus, dass der PKW des Unfallverursachers auf der Vorderachse Allwetterreifen in der Größe "X" aufgezogen hatte. Auf der Hinterachse wurden hingegen Sommerreifen mit der Größe "Y" gefahren. Alle Reifen kurz vor bzw. an der Verschleißgrenze und teilweise porös. Die Reifen auf der Hinterachse hatten zwei verschiedene Profile.
-Beide Reifengrößen sind einzeln im Fahrzeugschein eingetragen. Es steht allerdings nicht explizit drin, dass die Größen "X" und "Y" gleichzeitig auf dem Fahrzeug montiert werden dürfen.
-Ursächlich für den Unfall waren offensichtlich die Reifen. Der Unfall fand bei nassen Fahrbahnverhältnissen statt. Der Unfallverursacher rutschte mit seinem Fahrzeug in die beiden Unfallgegner rein.

Vielleicht weiß jemand, wie sich der o.g. Sachverhalt auswirkt in Hinblick auf:
a) den Versicherungsschutz (Stichwort: Regressforderungen EUR 5.000, grobe Fahrlässigkeit) und
b) mögliche Bußgelder, Strafen, usw.

Besten Dank schon mal im voraus!

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 44x hilfreich)

solange die reifen in den papieren eingetragen sind ist das ok.
pro achse muss eine grösse gefahren werden. profil und marke sind irrelevant.

allerding sollten die reifen nicht abgelutscht sein und vor allem nicht beschädigt. in dem fall waren sie es? wenn ja und auch noch offensichtlich dann könnte die versicherung so argumentieren. muss aber nicht.

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#2
 Von 
fb424087-18
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es könnte beispielsweise so ausgesehen haben, um es ein wenig anschaulicher zumachen:

Vorderachse: 165/70 R14, Allwetterreifen
Hinterachse: 175/60 R14, Sommerreifen

(Reifengrößen sind nur beispielhaft)
Beide Größen stehen im (alten) Fahrzeugschein und wurden so werkseitig ausgeliefert.
Allerdings ist im Fahrzeugschein nicht explizit angegeben, dass die Kombination (vorne 165/70 und hinten 175/60) gefahren werden darf.

Die gesetzliche Profiltiefe war bei allen Reifen (noch gerade so) vorhanden. Die Reifen waren jedoch sehr alt (ca. 9 Jahre) und daher leicht porös.


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#3
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 44x hilfreich)

wie ich schon schrieb. muss das ja net wiederholen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat:
solange die reifen in den papieren eingetragen sind ist das ok.
pro achse muss eine grösse gefahren werden. profil und marke sind irrelevant.

Nein, das ist falsch!
Pro Achse muss die gleiche Art von Reifen gefahren werden (Sommer-/Allwetter-/Winterreifen), das ist richtig, aber
ie Reifengröße darf eben NICHT gemischt werden wenn dies nicht so vorgesehen ist.
Wenn also in den Papieren drinsteht 195 oder 205 Reifen dürfen gefahren werden, dann darf ich vorne und hinten aber dennoch nur die gleiche Größe fahren.
Mischt man die Größen bewusst, dann ist das meiner Meinung nach sogar vorsätzlich.

-- Editiert von micbu am 21.09.2015 14:17

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#5
 Von 
fb424087-18
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat:solange die reifen in den papieren eingetragen sind ist das ok.
pro achse muss eine grösse gefahren werden. profil und marke sind irrelevant.
Nein, das ist falsch!
Pro Achse muss die gleiche Art von Reifen gefahren werden (Sommer-/Allwetter-/Winterreifen), das ist richtig, aber
ie Reifengröße darf eben NICHT gemischt werden wenn dies nicht so vorgesehen ist.
Wenn also in den Papieren drinsteht 195 oder 205 Reifen dürfen gefahren werden, dann darf ich vorne und hinten aber dennoch nur die gleiche Größe fahren.
Mischt man die Größen, dann ist das meiner Meinung nach sogar vorsätzlich.


Das habe ich eigentlich auch eher vermutet...

also bei dem besagten Unfallfahrzeug handelt es sich um kein Auto, wo das werksseitig vorgesehen ist,
wie z. B. beim 1er BMW (Vorderachse 205/50/17 und an der Hinterachse 225/45/17 Reifen)

Gehe ich dann doch Recht in der Annahme, dass HIER die Kombination aus Vorderachse: 165/70 R14 in Verbindung mit Hinterachse: 175/60 R14 nicht zulässig ist?

Beide Größen stehen, wie gesagt, im alten Fahrzeugschein EINZELN. Es steht halt nicht sinngemäß drin: "Wenn Du 165/70 auf der VA hast, musst Du 175/60 R14 auf der HA haben".


Was kommt also jetzt auf den Unfallverursacher zu??

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#6
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Was spielt es für eine Rolle, aus welchem Grund der Unfallverursacher für den Schaden haftet?
Wenn die Unfallursache in einer falschen Bereifung zu sehen ist, gibt es ebenso 100% Schadensersatz, wie wenn die Ursache in unangepasster Geschwindigkeit liegt. Sich auf die Reifen zu versteifen ist unnötig anstrengend.

Es gibt auch eine gesetzliche Regelung in § 36 StVZO:

Zitat:
... Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als
3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger
dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; ...

Es geht also um die Art der Reifen. Ich kenne keine weitere gesetzliche Regelung.

-- Editiert am 21.09.2015 14:48

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#7
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 44x hilfreich)

Zitat (von micbu):

Pro Achse muss die gleiche Art von Reifen gefahren werden (Sommer-/Allwetter-/Winterreifen), das ist richtig, aber
ie Reifengröße darf eben NICHT gemischt werden wenn dies nicht so vorgesehen ist.
Wenn also in den Papieren drinsteht 195 oder 205 Reifen dürfen gefahren werden, dann darf ich vorne und hinten aber dennoch nur die gleiche Größe fahren.
Mischt man die Größen bewusst, dann ist das meiner Meinung nach sogar vorsätzlich.
-- Editiert von micbu am 21.09.2015 14:17


stimmt, hast recht, hab grad nochmal geschaut. es muss natürlich in den papieren nicht nur die unterschiedliche grösse sein, auch das diese auf den achsen getrennt zugelassen ist.

trotzdem darf die reifenart gemischt werden

https://www.adac.de/infotestrat/reifen/profil-kauf-und-montage/mischbereifung/default.aspx



-- Editiert von ohmeingott am 21.09.2015 14:41

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#8
 Von 
fb424087-18
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwalt Carsten Meinecke):
Was spielt es für eine Rolle, aus welchem Grund der Unfallverursacher für den Schaden haftet?
Wenn die Unfallursache in einer falschen Bereifung zu sehen ist, gibt es ebenso 100% Schadensersatz, wie wenn die Ursache in unangepasster Geschwindigkeit liegt. Sich auf die Reifen zu versteifen ist unnötig anstrengend.


Es geht ja vorrangig darum, ob die Versicherung den Unfallverursacher in Regress nehmen kann, weil er z. B. grob fahrlässig oder vorsätzlich eine Bereifung montiert hat, die so nicht zugelassen ist.

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Also, die Reifengröße muss an Vorder- und Hinterachse identisch sein, es sei denn es ist expliziet im Fahrzeugschein eingetragen, dass andere Abmessungen gemischt gefahren werden dürfen.

Zitat (von micbu):
Pro Achse muss die gleiche Art von Reifen gefahren werden (Sommer-/Allwetter-/Winterreifen), das ist richtig,


Auch das ist falsch. Es ist sogar erlaubt an jedem Rad unterschiedliche Reifen, Sommer/Winter gemischt zu fahren.
Verboten ist die Mischung vom Radial- und Diagonalreifen.
Über Fahreigenschaften etc. brauchen wir uns bei einer solchen Art der Bereifung sicher nicht unterhalten....

Zitat (von fb424087-18):
Was kommt also jetzt auf den Unfallverursacher zu??


Die Antwort haben Sie sich in Ihrem Ausgangspost bereits selbst gegeben.

Zitat (von fb424087-18):
Vielleicht weiß jemand, wie sich der o.g. Sachverhalt auswirkt in Hinblick auf:
a) den Versicherungsschutz (Stichwort: Regressforderungen EUR 5.000, grobe Fahrlässigkeit) und
b) mögliche Bußgelder, Strafen, usw.


Was davon zum tragen kommt, weiß aktuell niemand, möglich ist alles.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb424087-18
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat (von spatenklopper):
Also, die Reifengröße muss an Vorder- und Hinterachse identisch sein, es sei denn es ist expliziet im Fahrzeugschein eingetragen, dass andere Abmessungen gemischt gefahren werden dürfen.

Ja, so habe ich auch vermutet.
Denn dies ist gerade nicht der Fall, dass die eine andere Reifengröße an der Vorderachse eingetragen ist, als an der Hinterachse...

Wie sieht nun die weitere Vorgehensweise in solch einem Fall aus?

An wen wird die Polizei den Unfallbericht (mit den Bildern der Reifen) weiterleiten?
An das Gericht (wegen dem Personenschaden)?
An die Versicherung direkt?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat:
Zitat (von micbu):
Pro Achse muss die gleiche Art von Reifen gefahren werden (Sommer-/Allwetter-/Winterreifen), das ist richtig,

Auch das ist falsch. Es ist sogar erlaubt an jedem Rad unterschiedliche Reifen, Sommer/Winter gemischt zu fahren.
Verboten ist die Mischung vom Radial- und Diagonalreifen.
Über Fahreigenschaften etc. brauchen wir uns bei einer solchen Art der Bereifung sicher nicht unterhalten....

Stimmt, hast recht. Nee, über die Fahreigenschaften brauchen wir sicherlich nicht zu diskutieren.

-- Editiert von micbu am 21.09.2015 14:53

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Zitat:
https://www.adac.de/infotestrat/reifen/profil-kauf-und-montage/mischbereifung/default.aspx

Der ADAC erklärt die "Mischbereifung". Am Ende befindet sich eine kleine Tabelle. Danach sind zwar unterschiedliche Reifen und Profiltiefen möglich. Unterschiedliche Größen auf Vorder- und Hinterachse sollen dagegen nicht zulässig sein. Das muss doch dann irgendwo stehen. Wo?

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat:
Danach sind zwar unterschiedliche Reifen und Profiltiefen möglich. Unterschiedliche Größen auf Vorder- und Hinterachse sollen dagegen nicht zulässig sein. Das muss doch dann irgendwo stehen. Wo?

In den Papieren des Fahrzeuges.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

In §36 StVZO

(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen....

(2a) regelt die Diagonal -Radialreifen

Bei den Betriebsbedingungen landen wir dann wieder bei den fahrzeugspezifischen Angaben in den Fahrzeugpapieren.

-- Editiert von spatenklopper am 21.09.2015 15:56

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