Versicherungsmakler

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Chaosben
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsmakler

Hallo,
ich hab folgende Frage. Wenn ein Makler es verschwitzt, der Versicherung zu melden dass ein Versicherungsnehmer z.B. vom Schüler zum Azubi (bei einem Azubi ist die Versicherungssumme höher) wird und es kommt zum Schadensfall, wobei die Versicherung nur die Schülersumme zahlt, kann man den Makler zur Zahlung der Differenzsumme auffordern?

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

grundsätzlich ja. allerdings liegt die volle beweislast bei euch und je nachdem, wie sorgfältig der makler arbeitet in punkto dokumentation, kann das schwierig werden.

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
StuWa
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Chaosben,

kommt drauf an, ob es wirklich ein Makler ist oder ein Vermittler bzw. Vertreter (wobei natürlich das von mFriese Gesagte jedenfalls so stimmt)

Makler ist der, welcher mehr oder minder unabhängig entscheiden kann, welche Versicherung er dem Kunden verkauft.

Versicherungsvertreter arbeiten für einen (oder manchmal auch mehrere - da wird's dann aber schon schwierig) Versicherer und gehört damit ins Lager des Versicherers, weswegen insbesondere nach der Reform jetzt der Versicherer haften würde.

Die Beweislastprobleme bleiben allerdings.



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