Versicherungsleistung nach Autodiebstahl - Fragen zur Differenzbesteuerung

12. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
DocStrange
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)
Versicherungsleistung nach Autodiebstahl - Fragen zur Differenzbesteuerung

Nachdem mein Auto gestohlen wurde, will die Versicherung nun einen "Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert" von 16.487,50 ersetzen. Grundlage ist die Aussage des Gutachters, dass vergleichbare Fahrzeuge überwiegend differenzbesteuert (MwSt-Anteil 2,5%) zu erwerben seien.
Die Versicherung schreibt, sie könne den vollen Wiederbeschaffungswert von 16.900,- inkl. MwSt nur dann erstatten, wenn ich diese Steuer auch tatsächlich nach dem Schadenfall für ein Ersatzfahrzeug bezahlt habe.

Ich habe mir einen neuen Gebrauchtwagen vom Händler gekauft. Gemäß Angebot und verbindlicher Bestellung meinerseits sollte der Wagen einen Gesamtpreis von 17.890,- haben inklusive Garantie und Zulassung. Erhalten habe ich zwei Rechnungen, die zusammen diesen Preis ergeben. In der einen ist das Fahrzeug aufgeführt (ohne Ausweis der MwSt, da differenzbesteuert) und in der anderen ein MwSt-Anteil (19%) von 35,- Euro für Garantie und Zulassung.
Da das neue Fahrzeug im Gegensatz zum gestohlenen kein Navi hat, habe ich ein separates Nachrüstradio mit Navi von einem Händler in den Niederlanden erworben. Die Rechnung enthält einen (niederländischen) Mehrwertsteueranteil von 21% und weist diesen aus.

Laut https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/autodiebstahl_teil_iii_versicherung_und_mehrwertsteuer_22210.html ist die Vorgehensweise der Versicherung wohl nicht zu beanstanden, auch wenn es mit den normalen Gerechtigkeitsgefühl eigentlich unvereinbar ist, wenn mir 412,20 gekürzt werden und ich die nur deshalb nicht bekommen kann, weil der Händler aufgrund der Steuergesetzgebung den MwSt-Anteil bei Differenzbesteuerung nicht ausweisen darf.

Kann ich jetzt die gezahlte MwSt für Garantie, Zulassung und Ersatz-Navi geltend machen, wenn die dazugehörenden Rechnungssummen über dem Wiederbeschaffungswert liegen, die Gesamt-MwSt aber nicht höher ist als der von der Versicherung gekürzte MwSt-Anteil?

Spielt es eine Rolle, dass ein Teil der MwSt im EU-Ausland gezahlt wurde?

-- Editier von pa439166-29 am 12.03.2017 12:03

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