Hallo, ich hoffe hier kann mir einer einen guten Rat geben. ich habe ganz ganz dicken bockmist gebaut. Ich fang mal an zu erzählen:
Also ich hatte vor 4 wochen einen unfall mit einer anhängerkupplung, der andere war schuld!!! Seine versicherung bezahlte mir den schaden und gut war.
Dann dachte ich aus einer laune heraus, ok dann versuchste das nochmal bei ner anderen versicherung mit dem selben schaden, biste halt mit deinem roller in dein auto gefahren da dieses ja eh auf dein vater angmeldet und die merken das eh nicht.
Ich da angerufen gesagt ich hatte einen unfall so und so.
Am nächsten tag im namen meines Vaters angerufen was nun zu tun sei.
Versicherung: fahren sie zum ford händler lassen einen kostenvoranschlag machen die machen auch direkt fotos und diese schickt die werkstatt direkt zu uns. ich also dort hin alles gamacht!
Am nächsten tag wieder angerufen und gefragt was nun ist die gesagt ja da muss jetzt ein gutachte mal eine gegenüberstellung machen. "PUUUHHHH"
Was mache ich nun bin völlig fertig kann seit 3 tagen schon nichts mehr essen und an zur uni gehen ist garnicht zu denken.Mein Vater ist derzeit für 4 wochen im urlaub!das wissen die auch und die haben gesagt man soll sich in 4 wochen nochmal melden. ich habe solche angst das die mir draufkommen spiele mit dem gedanken der selbstanzeige.oder erstmal persönlich zur versicherung gehen.Ich weiß es nicht!!!Bitte hilft mir einer ich bin völlig fertig DANKE!!!!
-----------------
""
Versicherungsbetrug begangen was nun????
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
zahlt die Versicherung bei Schäden unter Familienangehörigen?!?!?!
-----------------
""
Hallo Reflexon,
familie ist erstmal unerheblich solange nicht beide im selben vertrag versichert sind oder in einem haushalt leben.
Zu deinem Thema, über den BDV ( Bund Deutscher Versicherer ) gibt es ein System, wo alle Versicherungen drauf zugreifen könnnen. In diesem System können anhand, Fahrgestellnummer festgestellt werden wieviele und welche Vorschäden ein KFZ hat.
In deinem Fall werden auch dort die Versicherungen Nachschauen und feststellen das ein nicht unerheblicher Vorschaden besteht.
Kurz und Knapp: Dir wird kein Versicherungsbetrug nachgewiesen werden können, allerdings wird dir keine hohe Summe ausgezahlt, da der Vorschaden angerechnet wird.
Gruß
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke für die antwort!
ich will ja garnichts ausgezahlt haben!dann wärs ja vollendeter betrug! ich will nur aus der numemr rauskommen!der schaden ist schon sehr markant da er direkt unter dem numemrnschild ist und so glaube ich nicht 2 mal auftritt! jetzt haben 2 versicherungen die fotos von dem selben schaden! das muss doch ärger geben.
Habe heute ne mail geschrieben und gesagt das hat sich erledigt man hat sich gütlich geeinigt und es bedarf keiner weiteren schadensregulierung durch die versicherung.muss jetzt wohl oder übel abwarten was da kommt.meint ihr die zeigen mich an. wenn die dahinter kommen oder legen das einfach so weg.es kann ja auch sein das es ein missverständniss gab oder ich sogar nochmal auf den selben schaden aufgefahren bin. und nur nichts verheimlichen wollte.habe ja keine schadensanzeige unterschrieben und auch noch nichts gemacht ausser zu dem kostenvoranschlag zu fahren. LG
ps was hat mich für eine strafe zu erwarten wenn das doch alles rauskommt! es geht um den betrag von ca. 600 euro
--- editiert vom Admin
ich möchte sagen das mir die sache unendlich leid tut. und ich auch bereit bin dafür grade zu stehen. Ich habe ******* gebaut und will ja versuchen es wieder grade zu rücken. ich werde es im lebtag nicht wieder machen! nur damit mich hier einige leute nicht falsch verstehen.
lg
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten