Hallo!
Ich hätte mal ne Frage. Wenn man einen KFZ-Schaden von der Versicherung des Verursachers bezahlt bekommen hat und jedoch nicht repariert wurde und dann irgendwann wieder fast an gleicher Stelle wieder jemand das Auto beschädigt und es wird ein Gutachten erstellt und dieses
hat aber den Vorschaden nicht angegeben kann das dann V-betrug sein? Vom Geschädigten wurde
aber auf Anfrage der Versicherung der Schaden angegeben und diese hat den Ausgleich dann abgelehnt, da es nicht genau abgrenzbar sei. Alles war dann ok, bis der Gutachter sein Geld wollte, welches die Vers. aber nicht zahlte und nun es vom Geschädigten will. Es wirft vor er wußte nichts vom Vorschaden (ist gelogen) und wirft dem Geschädigten nun Versicherungsbetrug vor. Was kann
nun alles passieren? Strafanzeige? Gefängnis?????
Danke schon mal
LG
Versicherungsbetrug? Vorschaden bei KFZ Unfall nicht angegeben
31. Januar 2011
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Frage vom 31. Januar 2011 | 09:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsbetrug? Vorschaden bei KFZ Unfall nicht angegeben
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 14. Februar 2011 | 00:12
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Hallo,
ist doch eine Frage des Beweises.
Im Normalfall wird der geschädigte aufgefordert, einen "Unfallmeldebogen" auszufüllen, darin müssen dann auch evtl. Vorschäden genannt werden.
Verschweigt der geschädigte diese, ist es V,-Betrug und kann zur Strafanzeige gebracht werden. Gefängnis droht da wohl eher nicht, aber ne erhebliche Geldstrafe - abhängig zur Schadenhöhe.
SG
Berry
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