Guten Morgen allerseits.
vor 6 Wochen hatte ich einen fremdverschuldeten Verkehrsunfall. Jemand fuhr mir mit seinem LKW in den Wagen. Darauf hin bekanm ich Post von der gegnerischen Versicherung. Diese schlug mir vor meinen Wagen in einer Parnetwerkstatt der Versicherung vorzuführen. Dies tat ich und es wurde ein Kostenvoranschlag über 2100 Euro erstellt, lt Werkstatt sei die Reparaturfreigabe seitens der Versicherung schon erfolgt. Da ich den Wagen nicht mehr reparieren will bat ich die Versicherung gem. des Kostenvoranschlages abzurechnen. Gestern bekam ich nun ein Schreiben, dass ich das Fahrzeug bei einem Gutachten der Versicherung vorstellen soll. Für mich schaut das nach Hinhaltetaktik aus. Hat die Versicherung das Recht jetzt noch ein Gutachten zu fordern obwohl ich bereits das Fahrzeug bei einer von der Versicherung vorgeschlagenen Partnerwerkstatt vorgeführt habe?
Danke & Gruß!
-- Editiert ckleer am 07.12.2012 10:04
Versicherung will 2. eigenes Gutachten !?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Hallo,
es kan gut sein, dass die Versicherung die Schadenssumme die die Werkstatt nennt als zu hoch empfindet!
Nur ein amtlich anerkanntes Gutachten ist durchsetzungsfähig.
Solltest du jetzt klagen, wenn sie noch nicht zahlen, müsste auch ein Gutachter rangezogen werden...
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Hi,
das könnte natürlich ein Grund sein. Andererseits hab ich der Versicherung ja Gelgenheit gegeben sich den Schaden anzusehen. Ich bin ja extra in die Partnerwerkstatt der Versicherung gefahren. Wenn die Ihren eigenen Partnern nicht trauen kann das doch schlecht mein Problem sein. Darüberhinaus hatte die Werkstatt schon den Auftrag das Fahrzeug zu reparieren; dann hätte die Versicherung ja auch zahlen müssen.
Eigentlich müsste ich mir dann ja auch einen eigenen Gutachter nehmen können!? Oder?
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