Hallo,
mein Ex-Freund hat sich leider als professioneller Betrüger heraus gestellt. Hier nur ein Fall von vielen aber ich hätte gerne mal einen Rat.
Sachverhalt: Durch einen Wasserschaden in meiner Wohnung steht mir von meiner Hausratversicherung noch ein Geldbetrag zu. Mein Exfreund hat eine Mailadresse mit meinem Namen angelegt und in meinem Namen meiner Versicherung geschrieben, dass man das Geld auf sein Konto überweisen soll. Das hat die Versicherung leider auch getan. Laut der Versicherung liegt der Fehler nicht bei ihnen, da für sie nicht ersichtlich war, dass die Mail nicht von mir kam. Allerdings habe ich mit dieser Adresse ja bisher nie Kontakt mit der Versicherung gehabt und die restlichen Leistungen flossen auch auf mein Bankkonto, was bei der Versicherung ja auch hinterlegt ist.
Was meint ihr, liegt der Fehler bei der Versicherung?
Danke für euren Rat!
-- Editiert von Moderator am 02.01.2017 14:23
-- Thema wurde verschoben am 02.01.2017 14:23
Versicherung überweist auf falsches Konto (Betrug)
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Das ist das Problem der Versicherung, wenn die auf Zuruf einfach auf ein anderes Konto überweist.
Nachweislich Frist setzen (per Einschreiben) zur Auszahlung, danach Anwalt beauftragen.
Das Geld kann sich die Versicherung selbst beim Ex-Freund wieder holen.
Wenn die E-Mail von der im Kundenkonto hinterlegten E-Mail ebennso wie die Bankverbindung abweicht, sehe ich da schon erweiterte Prüfpflichten.
Einfach mal auf auf Zuruf von einer unbekannten E-Mail Adresse auf ein unbekanntes Konto zu überweisen, das dürfte nicht nur jeder kaufmännischen und versicherungsrechtlichen Sorgfaltspflicht widersprechen, sondern begründet auch keine schuldbefreiende Zahlung.
Das würde ich der Versicherung per Einschreiben schreiben.
Dazu noch eine Frist nach Datum (14 Tage mindestens) zur Zahlung und der Mitteilung das die Versicherung danach mit meinem Anwalt, der BaFin und dem Gericht ausdiskutieren kann, weshalb der Versicherungsnehme für die Schlampigkeit der Versicherung gerade stehen soll.
Zuvor würde ich noch wegen des Sachverhaltes Starfanzeige erstatten und diese Starfanzeige bzw. die Bestätigung darüber in Kopie beilegen.
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