Versicherung Kündigung und Neuvertrag

22. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
go486742-5
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherung Kündigung und Neuvertrag

Hallo, ich habe eine zu einer Unfallversicherung.

Es wurde damals (vor 2.5jahren) eine Unfallversicherung nicht bezahlt und somit hat die Versicherung den Betrag damals mittels Anwalt komplett und auf einmal angefordert, dies zu bezahlen war in dem Moment nicht möglich und es wurde eine Ratenzahlung vereinbart die jetzt endlich vorbei ist und der Betrag komplett getilgt ist.

Nun ist Post von der Versicherung gekommen mit dem gleichen vertrag der jetzt wieder 2 Jahre laufen soll.

Wir sind der Meinung das die Versicherung aber den Vertrag auf Grund des nicht bezahlen gekündigt hat und daher die restsumme auf einmal haben wollte.

Ist es jetzt rechtens einfach den Vertrag neu aufzusetzen (Versicherung nennt es nachtrag) ? Wenn ja zählt dann das Widerruf Recht?

Ein Anruf bei der Versicherung war zwecklos, Da ist man auch unsere fragen nicht eingegangen und es wurde einfach aufgelegt.

Danke im voraus.

-- Editiert von Moderator am 22.03.2018 18:47

-- Thema wurde verschoben am 22.03.2018 18:47

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von go486742-5):
Wir sind der Meinung das die Versicherung aber den Vertrag auf Grund des nicht bezahlen gekündigt hat

Und, hat sie?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Die V hat wohl gar nicht gekündigt, muss sie ja auch nicht.

Keine Ahnung was genau Inhalt des Nachtrags ist, aber insofern eine gültige Widerrrufsbelehrung angedruckt ist, würde sich dieses nur auf den Nachtrag beziehen.

Eine neue 2- jährige Laufzeit müsste explizit vereinbart worden sein oder (wahrscheinlicher)

man hat mal eine Stundung vereinbart, dann ruht der Vertrag bis die offenen Beiträge beglichen sind, dann läuft der Vertrag mit der vorab vereinbarten (Rest-)Dauer weiter. Nach der Schilderung ist das wohl so passiert.

1x Hilfreiche Antwort

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