Schönen abend,
Da ich wirklich nicht weiss was ich grad machen soll,hab ich gegoogelt und dieses forum hier gefunden.Ich schildere kurz meine situation
-Ich bin 20 Jahre und wohne alleine (Erst 1 woche)
-Vor 9 monaten wurde ich verurteilt zu 3 wochen arrest und sozial stunden (80 stück)
-Erstverurteilung überhaupt
-Mache Z.z bundesfreiwilligendienst und finanzier dadurch und durch das kindergeld meine wohnung und mich
In der Sache in der ich verurteilt wurde Ging es um 14.000€ (Schwerer diebstahl)nun tritt die versicherung an mich heran und verlangt das geld von mir.
Jetzt fürchte ich ehrlich gesagt um meine zukunft,ursprünglich wollt ich noch abitur machen und Studieren wofür meine noten mehr als genügend sind.Doch nun muss ich um alles fürchten was ich mir erarbeitet hab ich bin mit meinen gedanken nur noch am ende und bin völlig hilflos.
Ich bitte dringend um Rat.
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Versicherung,Hohe Schadensforderung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ja, für den Schaden, den Sie angerichtet haben, müssen Sie natürlich einstehen - was dachten Sie denn? Im Übrigen steht es Ihnen frei, die Versicherung um Stundung der Forderung zu bitten.
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Am besten wendest Du Dich an eine Schuldnerberatungsstelle bei Dir am Ort/in der Nähe. Da es auch schwarze Schafe unter denen gibt, sollest Du Dir eine über diese Suchmaschine suchen: http://www.bag-sb.de/index.php?id=24 . Das ist die Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Bei "anerkannte Insolvenzberatungsstelle" kannst Du "nein" auswählen, da die Forderung nicht inso-fähig ist (unerlaubte Handlung). Die werden zunächst eine Stundung aushandeln und später ggf. eine Ratenzahlung oder einen Vergleich.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
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@muemmel
Darum geht es garnicht sondern darum das Meine wohnung &zukünftige ausbildung gefährdet ist.
@Streetworker
Erstmal danke für denn tipp ich werde morgen gleichmal bei der mir nächstgelegen stelle anrufen.
Noch eine frage zur Stundung liegt es im ermessen des Schuldners wie lang sie sein soll?
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Die Stundung liegt im Ermessen der Gläubigers, wenn es ganz dick kommt und du nicht zumindest in annehmbaren Raten zahlst, wird die Forderung tituliert und kann 30 Jahre vollstreckt werden, der Gerichtsvollzieher kommt evtl und verlangt die EV, dann bist du lieber ganz unter angekommen.
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Die Stundung liegt natürlich im Ermessen des Gläubigers und nicht des Schuldners. Sonst würden sich viele Schuldner einfach für 50 Jahre Stundung entscheiden... Wenn der Schuldner allerdings ein Einkommen unter der recht großzügigen bemessenen Pfändungsfreigrenze hat, kann der Gläubiger ihm schlecht was wegnehmen (sprich pfänden). Der Gläubiger Sie auch nicht zwingen, sofort und auf der Stelle arbeiten zu gehen. Das wird Ihnen die Schuldnerberatung aber umfassend erklären, insofern muß ich das hier nicht tun.
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Versicherungen verstehen meistens keinen Spaß, nicht das doch schon im Alter von 19 die EV abgegeben werden muß.
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Nun da ich wohl kaum mehr als 50€ abgeben könnte im monat sieht es wohl schlecht aus.Trotzdem danke ich für eure hilfe.Ich werde morgen zur bei der schuldner beratung anrufen.
btw: Wäre es schlimm wenn ich die EV abgebe soweit ich verstanden habe muss ich 6 jahre kleinere raten abstotern und dannach wär ich schuldenfrei?oder so ähnlich hab es kurz gegoogelt unter denn begriff find aber nicht viel,kennt jemand ne info. seite?
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Richtig. Und "schlimm" an einer eidesstattlichen Versicherung ist, dass man keinen Handyvertrag mehr bekommt, nur unter Schwierigkeiten ein Bankkonto, keinen Kredit, keinen Ratenkauf irgendwo, man meist überall abgelehnt wird, wo es um Laufzeitverträge geht (Telefon-/DSL-Anschluss usw.)
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