Versehentliche zusätzliche Bestellung - Bestätigungsmail landet im Spam Ordner

12. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)
Versehentliche zusätzliche Bestellung - Bestätigungsmail landet im Spam Ordner

Hallo zusammen,

ich habe auf der Seite *************
ein Posterset gekauft und anscheinend beim Bestellvorgang auch bzgl. eines Stangentors geguckt und dieses ausgewählt.

Ich habe das Formular unten ausgefüllt (ohne Mitglied zu sein) und auf "Kostenpflichtig bestellen" geklickt.
Ich bin es gewohnt anschließend nochmal aufgeklärt zu werden, ob ich wirklich bestellen möchte und angezeigt bekomme, was ich bestelle, aber dies ist nicht passiert.

Auch ist mir keine Bestätigungsmail zugegangen, so dass ich glaubte, dass die Bestellung nicht ausgeführt wurde. Nun kam heute das Posterset und die Tage wohl noch das Stangenset, was ich eigentlich nicht kaufen wollte. Die Bestätigungsmail ist anscheinend von Googlemail als Spam bzw. unerwünschte Werbung erkannt worden und wurde mir deshalb nicht zugestellt.

Mir kommt der ganze Bestellvorgang merkwürdig vor.
Ich würde daher gerne wissen, ob es hier einen Ansatzpunkt gibt die Bestellung in Teilen nicht zu akzeptieren und die Annahme des Stangentors zu verweigern ohne Kosten für mich oder hat der Händler in diesem Fall ausreichend informiert ?

Viele Grüsse,
Litengo

-- Editiert von Moderator am 12.04.2018 23:46

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)

Weiterhin würde ich gerne wissen, ob ich die Hinsendekosten von 16,95 EUR zahlen müsste, da in der Widerrufsbelehrung steht

"Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist."

Die günstigsten Versandkosten laut Homepage sind
Bücher,-Zeitschriften und Posterversand bis 1000 Gr. Pauschale 2,95 €
Stangentore 16,90 € Portokosten (Sperrgut-Versand durch ************)
Jeglicher anderer Versand: 5,75 €

Ich habe ein Posterset und ein Stangentor gekauft und hierfür wurden mir 1x Versandkosten für das Posterset von 2,95 EUR und 1x Versandkosten für die Stangentore in Höhe von 16,90 EUR berechnet.

Was ist jetzt in diesem Fall die günstigste Versandart ? Ich sehe das so, dass wenn ich das Stangentor einzeln bestellt hätte, dies ja bereits die günstigste Versandart ist und ok ich habe auch das Posterset gekauft und hierfür ist die günstigste Versandart 2,95 EUR, aber die 16,90 EUR sind ja an sich immer noch die günstigste standard Versandart für das Stangentor oder nicht ?





-- Editiert von Moderator am 12.04.2018 23:46

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Litengo):
Mir kommt der ganze Bestellvorgang merkwürdig vor.

Ein ordnungsgemäßer Bestellablauf ist in der Regel:
1. Waren auswählen.
2. Anschrift & Zahlungdaten eingeben
3. Möglichkeit haben noch mal alles (bestellte Waren, Anschrift & Zahlungdaten) zu betrachen
4. Klicken auf eindeutig beschrifteten Button



Zitat (von Litengo):
Auch ist mir keine Bestätigungsmail zugegangen

Doch. Das die im Spam-Ordner gelandet ist, ist das Problem des Empfängers, nicht das des Absenders. Auch Mails im Spam Ordner sind zugegangen da sie sich "im Machtbereich des Empängers" befinden.



Zitat (von Litengo):
Ich habe das Formular unten ausgefüllt (ohne Mitglied zu sein) und auf "Kostenpflichtig bestellen" geklickt.
Ich bin es gewohnt anschließend nochmal aufgeklärt zu werden, ob ich wirklich bestellen möchte

Dann haben diese Shopbetreiber das Gesetz wohl nicht ordnungsgemäß umgesetzt.

Der Gesetzgeber hat nämlich entschieden das dieser Button ausschließlich am Ende der Bestellung erlaubt ist und die Beschriftung "Kostenpflichtig bestellen" absolut ausreichend sei um auch dem ********* Internet Nutzer klar zu machen was beim klicken auf den Button passiert.
Von daher wird die Argumentation man habe die Bedeutung der Beschriftung "Kostenpflichtig bestellen" nicht verstanden vor Gericht nicht erfolgeich sein.



Zitat (von Litengo):
aber die 16,90 EUR sind ja an sich immer noch die günstigste standard Versandart für das Stangentor oder nicht ?

Korrekt, denn Stangentore können nicht für 2,94 versendet werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)

Zitat (von 3. Möglichkeit haben noch mal alles (bestellte Waren, Anschrift & Zahlungdaten) zu betrachen[/quote):

Zitat (von Harry van Sell):
Dann haben diese Shopbetreiber das Gesetz wohl nicht ordnungsgemäß umgesetzt.


Es kommt direkt nach Anklicken des "Kostenpflichtig bestellen" Buttons folgender Hinweis auf der Webseite, ohne noch mal alles zu betrachten oder zu ändern. Heißt dies nun, dass der Ablauf nicht Korrekt war und daher ungültig ist ?

"Liebe VDTT-Online-Shop-Kunden,

aus gegebenem Anlass möchten wir auf die Regelung der Versandkosten hinweisen:

In unserem Online-Shop führen wir zahlreiche Produkte/Trainingstools, wie z. B die Trainingshilfestangen, Tten-Power, Flip-Paddles, Returnboard, Grey Box, die wir selber nicht lagern können. Wir geben Ihre Bestellung lediglich an die verschiedenen Anbieter weiter. Deshalb fallen bei diesen Produkten jeweils separate Versandkosten an.

Selbstverständlich versuchen wir so viel wie möglich Ihrer Bestellungen zusammenzufassen, um die Versandkosten zu minimieren.

Danke für Ihre Bestellung.
Ihre Anfrage wird unverzüglich bearbeitet. Die Lieferung kann aus organisatorischen Gründen bis zu 14 Tage dauern. Innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung besteht die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen und die Ware zurück zusenden, sofern die Verpackung und die Ware unbeschädigt ist.

Ist Ihnen bei der Bestellung ein Fehler unterlaufen kontaktieren Sie uns bitte direkt per E-Mail bestellung@vdtt.de"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Litengo):
Heißt dies nun, dass der Ablauf nicht Korrekt war und daher ungültig ist ?


Das heißt, dass die gesetzlichen Vorgaben korrekt umgesetzt wurden.
Nach Drücken des Buttons "kostenpflichtig bestellen" kann man eben NICHT mehr die Bestellung ändern.

Netterweise gibt der Shopbetreiber sogar noch einen Hinweis, wie man einen Fehler korrigieren kann.

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#5
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)

Sicher ? Mir kommt der Bestellvorgang NICHT transparent genug vor.
Mir wurde nicht Punkt 3. dargestellt "Möglichkeit haben noch mal alles (bestellte Waren, Anschrift & Zahlungdaten) zu betrachen"

Mir wurde vor Bestellabschluss nicht meiner Meinung nach die Möglichkeit geboten Eingabefehler vor Abgabe meiner Bestellung zu erkennen.

Zitat:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 312i Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

(1) Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen der Telemedien (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden
1.
angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann,

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Litengo):
Mir wurde vor Bestellabschluss nicht meiner Meinung nach die Möglichkeit geboten Eingabefehler vor Abgabe meiner Bestellung zu erkennen.

Durch ein simples "scrollen nach oben" hätte man die bestellten Waren nochmals sehen können um Eingabefehler vor Abgabe Bestellung zu erkennen.

Man könnte jetzt aber noch darüber diskutieren, ob es für den Kunden nicht zu verwirrend / unübersichtlich gewesen wäre, das dort auch die unbestellten Waren standen. Ob diese durch die Kennzeichnung mit der Bestellmenge "0" bzw. "auswählen" ausreichend markert gewesen sind.
Denn übersichtliche Darstellung ist in der Fernabsatz-Rechtsprechung auch ein wesentliches Kriterium.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Litengo):
Mir wurde vor Bestellabschluss nicht meiner Meinung nach die Möglichkeit geboten Eingabefehler vor Abgabe meiner Bestellung zu erkennen.

Durch ein simples "scrollen nach oben" hätte man die bestellten Waren nochmals sehen können um Eingabefehler vor Abgabe Bestellung zu erkennen.

Man könnte jetzt aber noch darüber diskutieren, ob es für den Kunden nicht zu verwirrend / unübersichtlich gewesen wäre, das dort auch die unbestellten Waren standen. Ob diese durch die Kennzeichnung mit der Bestellmenge "0" bzw. "auswählen" ausreichend markert gewesen sind.
Denn übersichtliche Darstellung ist in der Fernabsatz-Rechtsprechung auch ein wesentliches Kriterium.


Ja das ist richtig, aber ist mir ehrlicherweise auch in dem Moment nicht mehr aufgefallen.

Die Homepage ist recht groß und meiner Meinung nach tatsächlich zu unübersichtlich.
Final lässt sich sagen, dass ich mich erfolgreich zur Wehr setzen konnte und eine positive Einigung erzielen konnte.

Vielen Dank für die vielen Antworten von allen Seiten!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Mir scheint der shopbetreiber hat hier alles richtig gemacht. "Jetzt kostenpflichtig bestellen" ist auch ziemlich eindeutig weshalb diese Formulierung auch heute geradezu Pflicht ist. Sie hätten ja auch die Möglichkeit gehabt die ganze Sache zu widerrufen. Das Ihnen aufgrund Ihres Spamfilters nicht bekannt war, dass Sie eine Bestellbestätigung bekommen haben ist erstmal Ihr Problem.


Das ist vollkommen richtig. Einen Widerruf bzw. eine Änderung meiner Bestellung hätte ich, wäre ich ausreichend informiert worden, selbstverständlich gemacht.

Unter Punkt B.1.aa. auf Seite wird dies schön seitens it recht kanzlei erklärt und entspricht exakt meinem Fallbeispiel

it-recht-kanzlei.de/2/Die_Loesung_mit_Haken_fuer_AGB_Datenschutzerklaerung_Widerrufsbelehrung_Co_ein_Muss/bestellvorgang-bestellprozess.html#abschnitt_27

"Hinweis: Kunden müssen ihre Bestelldaten bearbeiten und korrigieren können. In § 312i Absatz 1 Nr. 1 BGB ist geregelt, dass Unternehmer bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr, also insbesondere Online-Händler bei Kaufverträgen im Internet, den Kunden angemessene und wirksame technische Mittel zur Verfügung zu stellen haben, durch die sie Eingabefehler vor Abgabe ihrer Bestellung erkennen und berichtigen können. Somit ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Online-Verkäufer seinen Webshop so zu gestalten hat, dass seine Kunden Fehler bei der Eingabe der Bestelldaten, wie etwa bei der Art des Produktes, der Produktmenge, der Adressdaten oder der Zahlungsinformationen leicht erkennen und korrigieren kann.

Üblicherweise wird dies dadurch erreicht, dass am Ende des Bestellvorgangs eine abschließende Übersichtsseite angezeigt wird, die klar und verständlich noch einmal alle Daten darstellt und – durch leicht erkennbare Schaltflächen – Veränderungen erlaubt. Auf diese Weise können Kunden vor der endgültigen Absendung der Bestellung ihre eingegebenen Daten kontrollieren und gegebenenfalls korrigieren."

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