Verschmutze Ware erhalten, wer ist im Recht?

3. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Carolin250
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 95x hilfreich)
Verschmutze Ware erhalten, wer ist im Recht?

Hallo,
ich habe Schwierigkeiten bekommen. Habe bei einem Auktionshaus ein PC-Netzteil gekauft. In der AB des Verkäufers stand lediglich, dass das Gerät max. 50 betriebsstunden habe, weiter nichts. Da geht man doch davon aus, dass das Netzteil in sehr gutem sauberen Zustand ist. Angekommen ist ein Gerät, das völlig verschmutzt war, da flogen schon die dunkelbraunen großen Schmutzkrümel aus dem gehäuse heraus. Ich habe bei einem Netzteil noch nie so eine derartige dunkle Verschmutzung und überhaupt so viel Schmutz gesehen, nicht einmal bei meinem , das schon 7 Jahre im PC ist. Ich habe das Gerät von Österreich aus mir schicken lassen. Also war von vornerein, da ich mit paypal bezahlt hatte, eine Rücksendung für mich aus Kostengründen nicht zumutbar, denn die hätte ich selber tragen müssen, und nach Österreich versicherter Versand mit Nachweis kostet 16 Euro. Zudem war es miserabel verpackt, so dass es im karton nach allen Seiten lose herumfallen konnte und an der Seite einer der Stecker aus dem Karton heraushing. Also habe ich getestet, ob es wenigstens läuft, und das tat es. Dann habe ich es noch jemandem gezeigt, und gefragt, ob es normal sei, wenn so ein Teil mit max, 50 betriebsstunden so verschmutzt sei, und der verneinte das. Ich habe das Gehäuse dann geööffnet und das ganze fotografiert und dann gereinigt und in den PC meiner Tochter eingesetzt.
Dann habe ich beim verkäufer reklamiert wegen der Verschmutzung , habe ihm drei Fotos geschickt, und habe einen preisnachlass vorgeschlagen. Dieser aber bestand auf Rücksendung und dass ich alle Versandkosten selber tragen soll. Ich war nicht damit einverstanden, dass ich ihm das von mir mühsam gereinigte Gerät zurücksende und er erhält das saubere Teil zurück und ich soll obendrein noch die Versandkosten alle tragen.
Dann hat er mir aus freien Stücken über paypal eine Teilerstattung geleistet, und zwar mehr als ich vorgeschlagen hatte. Ich habe mich bedankt und dachte, die Sache sei damit abgeschlossen. Das alles war am 31.12.
Heute hat er mir den Krieg erklärt. Ich zitiere ihn:
"ich habe heute die ebay korrespontenz mit ihnen an meinem anwalt weitergeleitet. seiner meinung nach ist es ein voll funktionstüchtiges gerät, das ordnugsgemäß als gebraucht mit zeitangaben hinterlegt eingestellt wurde.die anscheinende verschmutzung (ich habs sie ja nie original gesehen)hat keinen einfluß auf die betriebstüchtigkeit, wie sie ja selbst festgestellt haben. da ihnen ja kein schaden zugeführt wurde, sondern ich einen schaden von 5 euro durch die von ihnen provozierte schnelle versendung auf mich genommen habe und somit meinen guten willen unterstreicht, liegt die sache nur noch bei von ihnen getätigten käufen, ob das wiederholende strukturen oder nur ein einzelfall bei mir ist."
Apropos provozierte schnelle versendung" - nachdem ich mit paypal bezahlt hatte, schrieb ich ihn an: "es wäre super, wenn Sie es gleich versenden könnten" - das war weder provozierend geschrieben noch habe ich ihm damit Druck machen wollen, noch beinhalten diese Worte Druck. Erst am nächsten Nachmittag hat er darauf geantwortet, dass er das Gerät gleich zur Post bringen würde. Dass es für ihn mehr Versand gekostet hat, als das was er in der AB als Versandkosten berechnet hat (10 Euro, und anscheinend hat er 15 dafür bezahlt) wusste ich überhaupt nicht.
Nun kann ich mich ja auf was gefasst machen. Die Frage ist, wer hier im Recht ist. Kann sein, dass das recht teuer wird, wenn ich dann noch seinen Anwalt am Ende bezahlen soll.
Also ich bin der Meinung, dass es nicht normal ist, wenn ein Netzteil, das nur max. 50 Stunden Betrieb hatte, so verdreckt ist. Zudem hätte er es in die AB schreiben können, dann hätte man als Käufer gewusst woran man ist und hätte auch nie so hoch geboten oder erst gar nicht geboten.
Wenn ich in einem Internet-Auktionshaus einen Artikel zum Verkauf anbiete, z-.B ein Kleid, das ich als 1x getragen bezeichne, und weiter steht nichts drin, dann erhält der Käufer den Eindruck, dass es im sehr guten Zustand und sauber ist. wenn ich aber eins verschicke, das voller Flecken ist, und erst gereinigt werden muss, dann beschwert sich jeder Käufer! Ist doch logisch!
Aber anscheinend sind da die Ansichten verschieden. Wenn das rechtlich ok ist was der gemacht hat, dann kann man ja jeden verdreckten Artikel ins ebay setzen und es verschweigen und ist mit der Entschuldigung: "Ich habe den Schmutz nicht gesehen," rechtlich gesehen fein raus aus allem.
Weiß jemand hier dazu was?
Vielen Dank!




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-- Editiert Carolin250 am 03.01.2012 00:23

-- Editiert Carolin250 am 03.01.2012 00:25

-- Editiert Carolin250 am 03.01.2012 00:26

-- Editiert Carolin250 am 03.01.2012 00:27

-- Editiert Carolin250 am 03.01.2012 00:40

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Nun kann ich mich ja auf was gefasst machen.

Warum? Wegen dem BlaBla des Verkäufers?

Schauen wir mal ob tatsächlich was kommt vom Anwalt.


So etwas habe ich auch 2-3x im Jahr. Da wird dan gedrocht der Anwalt habe dir Klage schon vorbereitet und die Rechtschutzversicherung habe schon 'Grünes Licht für Klage bis zum Deutschen Verfassungsgerichtshof gegeben'.
Ich warte noch nbis heute ...


Also nicht beunruhigen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
PayPal Webhilfe
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 7x hilfreich)



Guten Tag Carolin250!


Wenn Sie mit einer per PayPal bezahlten Ware nicht zufrieden sind, können Sie den PayPal Käuferschutz in Anspruch nehmen.

Unser Käuferschutzprogramm besteht aus zwei Teilen:

Zunächst melden Sie einen Konflikt mit Ihrem Verkäufer. Das bedeutet, dass Sie über Ihr PayPal-Konto direkt mit dem Verkäufer kommunizieren und gemeinsam an einer Lösung arbeiten. Sollte dies nicht erfolgreich sein, können Sie diesen Konflikt in einen Antrag auf Käuferschutz umwandeln. Dann schalten wir uns zur Klärung des Falles ein.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Konflikt oder Antrag auf Käuferschutz zu eröffnen. Wenn Sie Ihren Artikel auf ebay.de oder einer anderen eBay-Plattform gekauft haben, können Sie den Konflikt über Ihr eBay-Mitgliedskonto unter „Probleme klären" melden. Sollten Sie Ihren Artikel über eine andere Website oder einen Onlineshop gekauft haben, eröffnen Sie den Konflikt direkt über PayPal.

So melden Sie einen Konflikt (bis spätestens 45 Tage nach der Zahlung):

Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein, und klicken Sie auf "Konfliktlösungen".

Klicken Sie unter "Probleme mit einer Zahlung?" auf "Problem melden".

Wählen Sie dann "Käuferschutz" aus und klicken Sie auf "Weiter".

Suchen Sie unter "Transaktions-Code suchen" die Zahlung um die es sich handelt.

Folgen Sie nun der Online-Anleitung.

Sobald Ihr Konflikt gemeldet ist, bekommen Sie eine Bestätigung und können nun direkt mit dem Verkäufer kommunizieren.

Wenn Sie möchten, dass wir den Fall untersuchen, wandeln Sie den Konflikt in einen Antrag auf Käuferschutz um (bis spätestens 20 Tage nach Eröffnung des Konflikts):


Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein, und klicken Sie auf "Konfliktlösungen".

Klicken Sie nun auf Ihre Bearbeitungsnummer und wählen Sie "Antrag auf Käuferschutz".

Bitte folgen Sie einfach der Online-Anleitung.
Wir untersuchen den Fall jetzt und halten sowohl Sie als auch Ihren Verkäufer per E-Mail und in Ihrem PayPal-Konto auf dem Laufenden.

Noch einmal für Ihren Kalender: Sie können einen Konflikt bis spätestens 45 Tage nach der Zahlung melden. Diesen Konflikt können Sie dann wiederum innerhalb von 20 Tagen in einen Antrag auf Käuferschutz umwandeln.


Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.


Viele Grüße,
PayPal-Webhilfe

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Dieser Account wird von einem Mitarbeiter von PayPal verwaltet. Die
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Sie an der Endung „@paypal.com".
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Actions. Eingetragener Firmensitz: 22-24 Boulevard Royal, L-2449
Luxembourg, RCS Luxembourg B 118 349.



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-- Editiert PayPal Webhilfe am 03.01.2012 12:51

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.


Viele Grüße,
PayPal-Webhilfe



Das ist allerdings keine Hilfe.

Zum Einen ist die Geschichte hier durch einvernehmliche Minderung bereits erledigt. Wenn TE jetzt auch noch den PP-Käuferschutz in Anspruch nehmen würde, wäre das nicht legal, um es vorsichtig auszudrücken.

Dass der Rückversand nach Ö unwirtschaftlich wäre, hat TE oben geschrieben. Nach der "PP-Lösung" müssten die VSK aber in jedem Fall getragen werden, auch wenn sie nach BGB nicht geschuldet sind. Vom erforderlichen "Gutachten" mal ganz abgesehen.

Die Sache hier sollte also besser ruhen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Der Beitrag war etwas unübersichtlich.

Was will denn der Verkäufer konkret? Ich sehe gar keine Forderung.

Und selbst wenn. Der Fall ist doch erledigt. Er hat freiwillig einen Teilsumme erstattet.

Warum sollten Sie die Kosten des Anwaltes tragen müssen? Dazu müsste eine rechtmäßige Forderung bestehen. Welche sollte das sein?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Carolin250
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo, danke für Eure Hilfe.
Also jetzt noch mal konkreter, denn ich habe nochmal die ganzen Mails , die hin- und her gegangen sind, durchgelesen. Der Verkäufer ist privater Verkäufer.
Zuerst hat er geschrieben: "Ich erstatte Ihnen den vollen kaufpreis zurück, erwarte dann das gerät zurück."
Und die Versandkosten solle allein ich selber tragen für Hin- und Rücksendung.
Daraufhin habe ich protestiert, weil die hohen Versandkosten unzumutbar sind und weil ich bereits das Gerät gereinigt habe, und schlug eine Preisreduzierung vor, als Vergütung für den vielen Schmutz und die Reinigungsarbeiten. Zudem erklärte ich ihm in der nächsten Nachricht , dass ich papypal-Käuferschutz habe und gar nicht die gesamten Versandkosten tragen müsse, sondern nur die Rücksendung (=16 Euro), und die Versandkosten von Österreich nach Deutschland müsse dann eh er selber tragen, bzw ich würde sie über paypal zurück erhalten. Ich machte ihm dann den Vorschlag, das sei dann eh verlorenes Geld, und er könne mir doch wenigstens die 10 Euro Versandkosten, die in dem Fall eh verloren wären für ihn, als Schadensersatz zurück erstatten und erklärte ihm, dass das die bessere Lösung sei. Ich schrieb auch, dass ich es nicht einsehe, ihm das Gerät, das ich total verschmutzt erhalten habe, im gereinigten Zustand zurück zu geben, es sei denn er erstattet mir einen Betrag für die Reinigungsarbeit.
Dann schrieb er ich solle wegen den 20 Euro (habe das Gerät für 20,50 ersteigert plus 10 Euro Versand) nicht so lamentieren, er hätte es mir bereits zurück erstattet. In der nächsten Nachricht schrieb er dann wortwörtlich noch den Spruch: "Behalten Sie es und werden glücklich damit!"
Ich schaute dann in mein paypal-Konto. Er hatte mir von sich aus mehr überwiesen, als ich zuletzt vorgeschlagen hatte (10 Euro), nämlich er hat 21 Euro zurück erstattet. Ich habe das nicht verstanden und mich noch gewundert, habe es aber dann so akzeptiert, und mich bedankt.

Ich habe zuerst versucht, die Sache mit ihm selber zu klären. Wenn es nicht mit ihm zu klären gewesen wäre,erst dann hätte ich das bei paypal gemeldet.
Die Sache hat sich jedenfalls so verhalten, dass er mir das geld freiwillig von sich aus zurück gezahlt hat und obendrein hat er den Betrag noch selbst bestimmt (ich hatte ja weniger vorgeschlagen) und dazu noch geschrieben "Behalten Sie es!"

Ich habe zwei zeugen, die das verschmutzte Gerät gesehen haben: zum einen meine Tochter, aber deren Aussage wird nicht zählen, denn sie ist noch minderjährig. Dann bin ich mit dem Gerät am selben Morgen nach Erhalt in die Stadt und habe es dort in einem Hardware-Geschäft einen PC-Spezialisten gezeigt, der secondhand-PCs repariert und verkauft. ich wollte mich nur vergewissern ob das nun n ormal ist mit dem vielen Schmutz oder nicht bei einem Gerät mit nur max. 50 Betriebsstunden. Der meinte, das sei nicht normal.
Da fällt mir noch was ein. Der Verkäufer hat mir noch eine Nachricht geschrieben, das war kurz bevor er mir freiwillig das geld zurück erstattet hat, nämlich dass er das Netzteil an einer CNC-Drechselmaschine betrieben habe (also nicht in einem PC) und er hätte das teil auch noch gereinigt und besser verpackt, wenn ich nicht so einen druck mit der Absendung gemacht hätte. Derweil hab ich lediglich freundlich gebeten "wäre super, wenn Sie es gleich abschicken könnten" - mehr nicht, das war kein Muss.





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-- Editiert Carolin250 am 03.01.2012 17:06

-- Editiert Carolin250 am 03.01.2012 17:24

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Carolin250
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo, gerade habe ich eine weitere Nachricht von dem Verkäufer erhalten, und ich verstehe weder den Text, was er damit meint noch warum er das schreibt, ich verstehe überhaupt nichts mehr. Was unterstellt er mir da? Hier ich zitiere ihn:


hallo,
mein anwalt wird sich in den nächsten tagen mit ihnen in verbindung setzten. (sollten regelmäßigkeiten auftauchen)
ich habe vorab, einer klage gegen sie abgelehnt, da ich es für unnötig halte. gegebenfalls, wenn solche geschäftspraktiken öfters von ihnen vorgenommen wurden, habe ich keinen einfluß mehr darauf, wie weiter vorgegangen wird.



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Dummes Verkäufer Blabla ...
Vermutlich hofft er dich durch seine nebulösen Andeutungen einzuschüchtern.

Irgenwann kommt bestimmt noch eine Mail von ihm, in der sinngemäß steht 'Ich habe alle notwendigen Unterlegen zusammen, es liegt jetzt an ihrem Verhalten welche Folgen entstehen.'



quote:
Was unterstellt er mir da?

Das du das schon öfter gemacht hast.

Nur selbst wenn:
- es ist nicht ilegal seine Rechte warzunehmen
- er hat freiwillig überwiesen, daraus kann er dir keinen Strick drehen
- hat er keine legale Möglichkeit dies herauszubekommen





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Carolin250
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 95x hilfreich)

Danke für den Kommentar. Hab ich aber nicht gemacht, und seine Unterstellungen sind nicht gerechtfertigt, da tut er mir Unrecht. Ich habe schon sehr vieles online gebraucht gekauft, aber zu 99% ist es immer gut abgelaufen, und gelegentlich vereinzelt waren Fälle dabei, wo ich übers Ohr gehauen worden bin und auch Ärger hatte bis dahin ,dass ich mit der Ware zur Polizei bin und Anzeige gemacht habe. Auf eine Rückzahlung von über 100 warte ich noch heute, habe einen Titel, aber der Online-Abzocker hat die ware nie geschickt , ist untergetaucht und auch nicht von der Polizei zu finden. Der hat das im großen Stil auch mit vielen anderen gemacht. In den meisten Fällen konnte ich die Ware, die nicht ok war, wieder zurück senden, aber da waren dann die versandkosten nicht so hoch, max. 4 Euro, da in Deutschland gekauft.
Ich habe dem verkäufer heute kurz zurück geantwortet, nämlich habe ich höflich darum gebeten, er solle die Unterstellungen unterlassen, sonst würde ich rechtliche Schritte einleiten.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Der Gegner stellt doch keinerlei Forderungen gegen Sie.

Insofern besteht auch kein juristisches Problem.

Er hat "lediglich" darauf hingewiesen, dass er Sie "im Auge" behält (damit meint er Ihre künftigen Käufe ob das was vorgefallen ist Ihre "Masche" ist um den Kaufpreis zu drücken. Es hat den Anschein, dass sich beide Parteien im Recht fühlen.

M.E. sollte Sie die Differenz zwischen ihrer Rückforderung und dem tatsächlich geleisteten zurücküberweisen. Das ist aber rechtlich nicht nötig.

Prinzipiell ist ihr Streit derzeit erledigt.



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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Carolin250
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 95x hilfreich)

Danke. Das habe ich mir auch schon überlegt, ob ich ihm einen Teil von dem geld, was er mir als Entschädigung gegeben hat, zurück überweisen soll. Ich habe ja keine 21 Euro als Schadensersatz verlangt, sondern weniger. Die 21 Euro waren seine eigene freie Entscheidung. Andererseits welche Scherereien hatte ich inzwischen damit, - nicht nur Reinigungsarbeiten und den ganzen Ärger. Z.B. Ich war gestern noch mal in dem Geschäft, wo ich das verschmutzte Netzteil gezeigt habe und habe den Verkäufer dort gefragt, ob ich im Fall eines Falles ein Gutachten von ihm erhalten könnte. Er hat zugesagt.
Nachdem ich dem VK vergangene Nacht mitgeteilt habe, er solle die Unterstellungen unterlassen, kommt er heute mit weiteren Unterstellungen und Drohungen.
Ich habe mir vorgenommen, sollte er mir nochmal Nachrichten schicken, überhaupt nicht mehr antworten.


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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Carolin250
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 95x hilfreich)

PS. Habe ihm gerade per paypal einen Teil zurück gezahlt. Den Teil, den ich von seiner Gutschrift behalte, sehe ich als angemessene Vergütung an für meine Reinigungsarbeiten.

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-- Editiert Carolin250 am 04.01.2012 09:45

1x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
Carolin250
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 95x hilfreich)



@ Mirk: danke!
Ja, natürlich hat er das vor dem Verkauf verschwiegen, weder stand das in seiner AB noch hat er es mir nach Auktionsende vor meiner Bezahlung mitgeteilt. Und vor der Versendung ist nichts vereinbart worden.


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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Carolin250
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 95x hilfreich)

Vielen Dank nochmal allen hier für Eure Hilfe!!!

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1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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