Verschmelzung GmbH in Einzelgewerbe

19. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Tisch
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 27x hilfreich)
Verschmelzung GmbH in Einzelgewerbe

Gute Tag Zusammen,

angenommen eine GmbH hat einen Kapitalbesitz und der alleinige Gesellschafter will diese GmbH mit seinem angemeldeten Einzelgewerbe verschmelzen wie wird das steuerlich gesehen, wie wird das Kapital der GmbH versteuert. Gehen die Verbindlichkeiten wenn welche da wären mit über?

Vielen Dank.

Gruß
Tisch

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

quote:
...wie wird das steuerlich gesehen, wie wird das Kapital der GmbH versteuert.
Umwandlungssteuergesetz 2006, Zweiter Teil.
quote:
Gehen die Verbindlichkeiten wenn welche da wären mit über?
Ja.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

eine Verschmelzung funktioniert nicht. Wenn am Ende ein Einzelunternehmen dabei raus kommen soll, muss die GmbH aufgelöst werden.



-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>...eine Verschmelzung funktioniert nicht. <hr size=1 noshade>
Warum nicht? Verschmelzung durch Aufnahme (§§ 4 ff. UmwG ) mit verschmelzungsfähigen Rechtsträgern (§ 3 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 UmwG ). Der übertragende Rechtsträger erlischt.

2x Hilfreiche Antwort

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