Gute Tag Zusammen,
angenommen eine GmbH hat einen Kapitalbesitz und der alleinige Gesellschafter will diese GmbH mit seinem angemeldeten Einzelgewerbe verschmelzen wie wird das steuerlich gesehen, wie wird das Kapital der GmbH versteuert. Gehen die Verbindlichkeiten wenn welche da wären mit über?
Vielen Dank.
Gruß
Tisch
Verschmelzung GmbH in Einzelgewerbe
19. Januar 2015
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Frage vom 19. Januar 2015 | 14:48
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 27x hilfreich)
Verschmelzung GmbH in Einzelgewerbe
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#1
Antwort vom 19. Januar 2015 | 16:22
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
quote:Umwandlungssteuergesetz 2006, Zweiter Teil.
...wie wird das steuerlich gesehen, wie wird das Kapital der GmbH versteuert.
quote:Ja.
Gehen die Verbindlichkeiten wenn welche da wären mit über?
#2
Antwort vom 20. Januar 2015 | 21:10
Von
Status: Praktikant (861 Beiträge, 752x hilfreich)
Guten Abend,
eine Verschmelzung funktioniert nicht. Wenn am Ende ein Einzelunternehmen dabei raus kommen soll, muss die GmbH aufgelöst werden.
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#3
Antwort vom 21. Januar 2015 | 07:20
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>...eine Verschmelzung funktioniert nicht. <hr size=1 noshade>Warum nicht? Verschmelzung durch Aufnahme (§§ 4 ff. UmwG ) mit verschmelzungsfähigen Rechtsträgern (§ 3 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 UmwG ). Der übertragende Rechtsträger erlischt.
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