Verschleißteil schon bei Kauf defekt Sachmangel?

13. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
jokel123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)
Verschleißteil schon bei Kauf defekt Sachmangel?

Hallo,

meine Schwester hat sich einen gebrauchten Opel Corsa Bj. 03 51000km bei einem Händler gekauft. Einen Tag später wurde ein Service in einer Fachwerkstatt durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die Spurstangenköpfe und mindestens ein Antriebswellengelenk (Verschleißteil?) defekt sind. Der Händler will nicht nachbessern da er sagt es sind Verschleißteile. Die Verschleißteile waren ja aber schon bei Kauf defekt und somit ein Mangel? Muss der Händler nachbessern oder nicht?


Grüße

jokel123

-----------------
""

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mannsde
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 36x hilfreich)

Bei Verschleißteilen muss ein Verkäufer nicht nachbessern, weil sie nicht der Sachmangelhaftung unterliegen. Verschleißteile sind aber eher beispielsweise Bremsen oder Auspuff. Bei Spurstangenköpfen und Antriebswellengelenken bin ich mir nicht sicher. Ich würde aber 90:10 wetten, dass es sich hierbei eben nicht um Verschleißteile handelt.

Wenn sicher ist, dass der Mangel bei Kauf vorlag und eine Sachmangelhaftung durch Vertrag nicht ausgeschlossen wurde, dürfte der Verkäufer insoweit wohl haftbar sein.

Gruß
Mannsde

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jokel123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

danke schonmal für die Antwort. Die Verschleißteile waren ja aber schon bei kauf defekt und somit hat das Auto doch einen Mangel (da der Mangel ja breits bei Kauf vorhanden war, spiel es überhaupt eine Rolle ob Verschleißteil oder nicht?)? Bei Reifen oder Bremsen ist es ja logisch, dass hier nicht nachgebessert werden muss ( das kann ja auch jeder Laie sehen). Die oben genannten Mängel kann aber ein Laie nicht ohne weiteres erkennen, kann man da nicht sogar unter Umständen von einem versteckene Mangel reden (der Verkäufer wurde auf Mängel angesprochen)?

Gruß

jokel123

-----------------
""

-- Editiert jokel123 am 13.04.2012 19:38

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mannsde
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 36x hilfreich)

Also, eine gesetzliche Definition von Verschleißteilen gibt es nicht und eine ausdrückliche Herausnahme von Verschleißteilen aus der Sachmangelhaftung gibt es ebenfalls nicht. Was ich meinte, war nur, dass typische "Verschleißteile" wie Bremsscheiben und -klötze eben schon ziemlich weit runter sein können, ohne dass dies ein Sachmangel wäre. Das gilt gewiss für einen Opel Corsa Baujahr 2003 mit über 50.000 Kilometern.

Aber ich weiß auch nicht, aus welchem Grund wir uns über Verschleißteile unterhalten, ich hatte sie nicht ins Spiel gebracht. Spurstangenköpfe und Antriebswellengelenke unterliegen der Sachmangelhaftung. Waren sie bei Kauf tatsächlich defekt, müsste der Verkäufer grundsätzlich haften.

Vielleicht hilft dir dies ja weiter.

Gruß
Mannsde

-----------------
""

-- Editiert Mannsde am 13.04.2012 21:49

3x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Mannsde
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 36x hilfreich)

Angesichts der Tatsache, dass ein Rechtskundiger über diese Thematik hier äußert, "die Abgrenzung zwischen Mangel und normalem Verschleiß (sei) aber gerade bei Gebrauchtfahrzeugen nicht selten problematisch" , und von einer "Komplexität dieses Rechtsgebiets und den sich häufig ergebenden Abgrenzungsproblemen " spricht, halte ich deine apodiktische Aussage für recht gewagt.

Gruß
Mannsde

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mannsde
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 36x hilfreich)

Angesichts der Tatsache, dass ein Rechtskundiger über diese Thematik hier äußert, "die Abgrenzung zwischen Mangel und normalem Verschleiß (sei) aber gerade bei Gebrauchtfahrzeugen nicht selten problematisch" , und von einer "Komplexität dieses Rechtsgebiets und den sich häufig ergebenden Abgrenzungsproblemen " spricht, halte ich deine apodiktische Aussage für recht gewagt.

Gruß
Mannsde

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also die genannten Teile sind schon Verschleissteile. Spurstangenköpfe auf jeden Fall, Antriebswellengelenk, da kan man jetzt evtl verschiedener Meinung sein, wird aber wohl auch auf ein Verschleissteil herauslaufen...

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

Hallo,

dass Verschleißteile nicht im Rahmen der Gewährleistung sind, kann man so pauschal nicht sagen. Wenn nun ein Verschleißteil weit vor der üblichen Lebensdauer defekt geht, ist dieser Defekt nicht auf den üblichen Verscheiß zurückzuführen und das Verschleißteil kann durchaus in die Gewährleistung fallen. Sowohl Antriebswellen und auch Spurstangenköpfe halten normalerweise weitaus länger als 51000 km.

Auffällig ist aber, dass gleich mehrere Teile vor der eigentlichen Lebensdauer defekt sind. Wurde bei dem Fahrzeug vielleicht der Tacho zurückgedreht?

@jokel123
Frage mal bei einem Vertragshändler nach, denn dort ist oft der Lebenslauf jedes von den Fahrzeugen abgespeichert. Frage auch beim Vorbesitzer nach.


Gruß

Uwe


-- Editiert Uwe Mettmann am 14.04.2012 11:10

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
jokel123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

@ hpx: Danke für die Beleidigungen! Und wenn ich Antriebswellengelenk schreibe meine ich auch selbiges!

@ Uwe Mettmann: Meine Werkstatt mein, dass die Spurstangenköpfe durchaus schon bei sogar weniger KM kaputt gehen können, wenn viel Eingeparkt wird (Stadtverkehr, viel im Stand lenken). Bei dem Antriebswellengelenk meint die Werkstatt, dass dort mal die Achsmanschette kaputt war und so dreck eindringen konnte.


Gruß

jokel123

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>meine Schwester hat sich einen gebrauchten Opel Corsa Bj. 03 51000km bei einem Händler gekauft. <hr size=1 noshade>



Ein Händler kann die Gewährleistung7Sachmängelhaftung nicht ausschliessen/umgehen.

Nach § 476 BGB müsste er beweisen, dass der Defekt erst nach Kauf/Gefahrübergang eingetreten ist.

Das wird ihm hier nicht gelingen, er haftet also ohne Probleme, muss zunächst nachbessern/reparieren, s. § 437 BGB .

Wenn VK sich weiter weigert, müsste man ihn erst mal mit der Nachbesserung in Verzug setzen, Zugangnachweis, 2 Wochen Frist, ggf. danach am Besten an einen RA delegieren.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.350 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen