Versandkostenerstattung bei Rückgabe

5. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest123-1126
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)
Versandkostenerstattung bei Rückgabe

Hallo,

ich habe bei einem großen Versandhaus ein Navigationssystem im Wert von ca. EUR 450,00 bestellt und dieses innerhalb der 2-wöchigen Rückgabefrist zurückgeschickt.

Der Warenwert wurde mir zwar erstattet, jedoch nicht die Versandkosten in Höhe von EUR 5,95.

Als ich heute eine E-Mail an das Versandhaus geschickt habe kam prompt als Antwort zurück:

"Bei unser Forderung sind die Versandspesen für die zurück gesanden Artikel enthalten.

Entgegen Ihrer Aussage das Versandspesen bei Retouren gutgeschrieben werden müssen, teilen wir Ihnen mit, daß Versandspesen für die Lieferung zu entrichten sind (auch wenn alle Artikel aus einem Auftrag zurückgesand wurden).

Nachzulesen ist dieses in unseren AGB´s im Hauptkatalog auf der Seite..."


Ist das nun ok so oder nicht? Wäre nett wenn mir jemand sagen könnte, wie die Rechtslage ist! ;-)

THANKS YAddlDE ;-))

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Bei Rückgabe und Widerruf ist der VK immer verpflichtet das Rückporto zu tragen, außer bei der 40€-Klausel, die hier aber nicht in Betracht kommt.

Die Rechtslage ist da eindeutig!

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#2
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
RasenSchlampe
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Dasselbe ist mir auch gerade passiert. Ware bei Teufel GmbH bestellt, zurück gegeben und man erstattet mir lediglich den Preis der Ware abzüglich einem Versandanteil von 37,25 Euro (!!!). Ware insgesamt inkl. Versand 782,25 Euro.
Aus meiner Sicht versucht man, die gesetzl. festgeschriebenen Rücksendekosten so weiter zu reichen. Glücklicherweise urteilten Gerichte schon, dass auch die Hinsendekosten erstattet werden müssen, soweit ich das jetzt richtig verstehe ...
E-Mail mit Rücvkforderung ist an Teufel unterwegs und eingegangen.

biba

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Hi,

waren die Waren bereits bezahlt? wenn nicht, dann darf der VK hier auch die Rücksendekosten einbehalten wenn dies vertraglich (AGB) so festgelegt wurde.


Viele Grüße, Michael

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#5
 Von 
RasenSchlampe
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja, die Waren waren vorab bezahlt.

Heute diese freundliche Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr ... ,

vielen Dank für Ihre freundliche Mail.

Für dieses Versehen möchten wir und entschuldigen.

Sie bekommen das Porto ebenfalls auf Ihr Kreditkartenkonto rückbelastet.


Mit freundlichen Grüßen vom gesamten Teufel-Team aus Berlin

Birgit Tscharntke



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"Brustvergrößerung durch Handauflegen. Terminabsprache bitte per Mail ! ;) "

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