Versandkosten im Garantiefall - muss der Hersteller diese tragen?

11. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
aussiepartner
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versandkosten im Garantiefall - muss der Hersteller diese tragen?

Hallo,
wir haben im Februar 2004 beim Händler eine Digitalkamera gekauft. Schon am ersten Tag unseres Urlaubs im März 2004 hat die Kamera nicht mehr funktioniert. Wir haben also nach unserem Urlaub die Kamera zurückgebracht und sie wurde auch innerhalb von etwa 4-5 Wochen kostenlos repariert. Jetzt hatten wir allerdings vor etwa 6 Wochen ganz genau das gleiche Problem
wieder. Wir haben also die Kamera noch in der Garantiezeit zum
Händler zurückgebracht. Heute hat mein Mann die Kamera dort wieder abgeholt. Es wurden zwar keine Reparaturkosten in Rechnung gestellt, aber man hat uns 15,- Euro Versandkosten berechnet, weil die Kamera eingeschickt werden mußte. Muß denn nicht der Händler bzw. der Hersteller diese Versandkosten tragen? Vor allem dann, wenn die Reparatur noch in die Garantiezeit fällt??


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Stephanie

-- Editiert von aussiepartner am 11.03.2005 18:58:52

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Der Händler hat alle Kosten zu tragen.

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"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend Stephanie,

wer die jeweiligen Versandkosten zu tragen hat, entnehmen Sie den jeweiligen Garantiebestimmungen, die meistens in den jeweiligen AGB des Verkäufers aufgelistet sind. Es kann somit durchaus möglich sein, dass Sie als Verbraucher die Versandkosten für Garantieleistungen übernehmen müssen.

Falls Sie diesbezüglich nicht sicher sind, können Sie von dem Verkäufer verlangen, dass Ihnen diese zugesichert werden.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -




-- Editiert von J. Roenner (Bobo) am 13.03.2005 23:31:48

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