Hallo,
wie ist die Rechtslage bei folgendem Sachverhalt:
Ich habe im Oktober 2009 bei eBay einen Artikel für ca. 130 Euro gekauft. Diesen mußte ich vor einigen Monaten zur Reparatur einschicken. Leider erfolglos, es traten die gleichen Probleme wie vorher auf.
Das Gerät wurde direkt an den Hersteller geschickt, der ebay-Händler hatte nichts mit zu tun.
Nun soll ich das Gerät erneut auf meine Kosten zur Rep. einsenden.
Muß ich in diesem Fall wirklich auch wieder die Hinsende-Kosten tragen??
Gruß 8bit
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Versandkosten bei Reklamation
2. August 2010
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Frage vom 2. August 2010 | 04:34
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 4x hilfreich)
Versandkosten bei Reklamation
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 2. August 2010 | 13:06
Von
Status: Master (4223 Beiträge, 1424x hilfreich)
quote:
Muß ich in diesem Fall wirklich auch wieder die Hinsende-Kosten tragen??
Ja, es geht um den Unterschied Gewährleistung und Garantie.
http://www.123recht.net/Garantie-bei-Ebay-Kauf-__f234953.html
Wenn man das Gerät direkt an den Hersteller geschickt hat, dürfte es sich um die freiwillige Herstellergarantie handeln. Wenn jetzt in der Garantieerklärung nichts anderes vereinbart ist, hat man die Kosten für das Einsenden selbst zu bezahlen.
Es gibt dazu keine gesetzlichen Regelungen, wie z, B. bei der Nacherfüllung durch den Händler (Gewährleistung).
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-- Editiert am 02.08.2010 13:07
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 3. August 2010 | 12:45
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 4x hilfreich)
Hallo,
danke für die Antworten. Alles klar jetzt, auf der Art.seite steht: "2 Jahre Garantie".
Also muß ich den Dreck nochmal zu fantec schicken, auf meine Kosten.
Ich kann nur sagen: Nie wieder was von fantec!!!
Schrott ohne Ende...
Gruß
8bit
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