Hallo,ich habe vor zwei Jahren die private Insolvenz durchbekommen da ich allerdings dadurch negative Schufa hatte konnte ich nirgendwo etwas bestellen.Ich habe dann meine Mutter gefragt ob ich auf Ihren Namen Waren bei Versandhäusern bestellen darf.Sie hat dem zugestimmt.Ich habe dann Sachen auf ihren Namen aber an meine Anschrift liefern lassen.Leider bin ich dann einen Bestellwahnsin unterlegen und konnte einfach nicht mehr aufhören Sachen zu bestellen.Die Sachen habe ich auf Raten gekauft und weiterverkauft oder selber genutzt.Leider habe ich völlig den Überblick über die Raten verloren so das ich jetzt feststellen mußte das ich die Raten in den Höhen nicht mehr bezahlen kann.Ein Antrag auf Stundung wurde abgelehnt und in zwei fällen ist bereits ein Inkassounternehmen eingeschalltet worden.Die haben allerdings meiner Mutter einen Ratenzahlungsvorschlag gemacht den ich nicht bezahlen kann.Deswegen ist meine Mutter natürlich Stinksauer.Sie will jetzt den Versandhäusern mitteilen das Sie die Waren nie bestellt hat.Dadurch das ich bis jetzt immer die Raten bezahlt habe werden die Versandhäuser sicherlich auf mich zukommen und mich wohl wegen Betruges anzeigen.Der Schaden beläuft sich auf ca.35000 Euro.Ich weiß das ist sehr viel und wahrscheinlich gehe ich dafür auch in den Bau
aber wie gesagt ich bin dem Kaufrausch verfallen und konnte einfach nicht aufhören .Erst als die Kundenkonten gesperrt wurden hörte es auf.Meine Frage ist nun ob es nicht besser ist wenn ich eine selbstanzeige mache?
Versandhausbetrug in Privater Insolvenz
2. Januar 2007
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Frage vom 2. Januar 2007 | 08:21
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 10x hilfreich)
Versandhausbetrug in Privater Insolvenz
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#1
Antwort vom 2. Januar 2007 | 09:44
Von
Status: Schüler (181 Beiträge, 15x hilfreich)
So wie Sie die Sache darstellen, haben sie einen Warenkreditbetrug und Eingehungsbetrug begangen. Der Straftatbestand des Betruges is in §263 StGB
geregelt. Sie haben das Warenhaus hinsichtlich Ihrer Identität getäuscht um Warenkredit zu erhalten und sind Verbindlichkeiten eingegangen, von denen sie wußten, daß sie diese nicht befriedigen konnten.
Es wäre hier noch zu klären, welche Rolle Ihre Mutter in der Angelegenheit einnimmt.
Ferner ist zu klären, ob Ihr Anrecht auf Restschuldbefreiung aufgrund einer Pflichtverletzung in der Wohlverhaltensperiode widerrufen werden könnte.
-- Editiert von DanniK am 02.01.2007 09:45:18
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