Versand des Protokolls der Eigentümerversammlung

2. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
Versand des Protokolls der Eigentümerversammlung

Hallo - und noch ein gutes neues Jahr!

In einer WEG wird seit Jahrzehnten von den jeweiligen Verwaltern das Protokoll der Eigentümerversammlung an die Eigentümer versandt.
Auch der aktuelle Verwalter hat das viermal in Folge so gehandhabt. Von der letzten Versammlung gab es erstmals, ohne Anküdigung oder Erklärung, kein Protokoll für die Eigentümer.

IMO ist es so, dass der Verwalter nicht verpflichtet ist das Prokoll zu versenden. Es genügt, wenn er es zeitnah fertigt und zur Einsichtnahme vorhält.

Aber darf er einfach so mit dieser "Gewohnheit" brechen?

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)


Hallo Roland,
ich sehe es so, dass aus (überobligatorischen) Serviceleistung kein Gewohnheitsrecht entsteht.

Vielleicht ist er mit einer gewünschten Honorarerhöhung bei der Abstimmung gescheitert und macht jetzt praktisch 'Dienst nach Vorschrift'?


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"MfG
Wohni"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

quote:
ich sehe es so, dass aus (überobligatorischen) Serviceleistung kein Gewohnheitsrecht entsteht.

Genau das war die Frage - auch wenn ich mir eine andere Antwort gewünscht hätte ;)

quote:
Vielleicht ist er mit einer gewünschten Honorarerhöhung bei der Abstimmung gescheitert und macht jetzt praktisch 'Dienst nach Vorschrift'?

Das kann der Grund nicht gewesen sein - in der Richtung hat sich nichts ereignet.

Als Nächstes beibt abzuwarten, ob der Verwalter im zweiten Anlauf einen Termin für die Einsichtnahme findet - und wie diese abläuft. Denn einfach als PDF oder eine Kopie (gegen Kostenerstattung) bekommt er offensichtlich nicht hin. Ob er wohl eine Ablichtung mittels Smartphone gestatten wird?

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)


Eine andere Deutungsmöglichkeit wäre die, dass der Verwalter sich unbeliebt machen will, weil er evtl. aussteigen möchte bei der Gemeinschaft?

Wie sehen es die anderen Eigentümer?
Du wirst wohl nicht der einzige sein, dem das aufstößt.

Oder ist die Gemeinschaft so groß, dass der Verzicht auf die Versendung eine deutliche (Porto-)Kostenersparnis verursacht?

Näher dran ist man natürlich an den ganzen Sachen, wenn man zum Beirat gehört oder zu den Leuten, die das Protokoll mit unterschreiben.

-----------------
"MfG
Wohni"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

quote:
Eine andere Deutungsmöglichkeit wäre die, dass der Verwalter sich unbeliebt machen will, weil er evtl. aussteigen möchte bei der Gemeinschaft?

Kann sein - ich glaube aber, dass er meint so künftig Anfechtungen (nicht durch mich) entgehen zu können.

quote:
Wie sehen es die anderen Eigentümer?

Da ist es so, wie es meistens ist - die vermissen kein Protokoll. Würde man sie darauf anspechen regtens sie sich ggfs. auf. Aber das ist nicht mein Ziel - ich will nur wissen, was in dem Protokoll steht.

quote:
Oder ist die Gemeinschaft so groß, dass der Verzicht auf die Versendung eine deutliche (Porto-)Kostenersparnis verursacht?

Zwei Drittel kann der Verwalter direkt einwerfen und etwas zwölf Protokolle müssen verschickt werden.

quote:
Näher dran ist man natürlich an den ganzen Sachen, wenn man zum Beirat gehört oder zu den Leuten, die das Protokoll mit unterschreiben.

Das ist wohl wahr. Jedoch kann es nicht sein, dass man Beitrat sein muss, um Zugang zum Inhalt des Protokolls zu bekommen ;)

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Wenn auch laut Verwaltervertrag der Protokollversand nicht zu den Pflichten des Verwalters gehört, dann sollte man einen Antrag an die nächste WEG-Versammlung stellen, das zukünftig das Protokoll versand wird!

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