Versäuminsurteil trotz Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

4. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
KingaPL
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Versäuminsurteil trotz Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

Hallo,

vielleicht kann mir jemand einen Rat geben, was ich jetzt am besten mache...

Ich bin vor dem Amtsgericht beklagt worden. Streitwert 25.000 €. Schriftliches Vorverfahren wurde angeordnet. Es besteht Anwaltszwang.

Eine Verteidigungsanzeige kann also nur ein Rechtsanwalt für mich abgegeben. Da ich mir keinen Rechtsanwalt leisten kann, habe ich Verfahrenskostenhilfe mit Beiordnung eines Rechtsanwaltes meiner Wahl beantragt (natürlich komplett mit dem Formular für meine finazielle Situation und dem Entwurf einer Erwiderung). Dieser Antrag ist auch nachweislich beim Gericht eingegangen.

Die Notfrist für die Verteidigungsanzeige ist mittlerweile verstrichen. Gestern, zehn 10 Tage nachdem mein Antrag eingegangen ist, wurde mir das Versäumnisurteil zugestellt.

Allerdings ist im Verfahrenskostenhilfe-Verfahren noch gar nicht entschieden worden... Und ich dachte, bei Beantragung von Verfahrenskostenhilfe ist ein Versäumnisurteil solange nicht möglich, wie über die Verfahrenskostenhilfe noch nicht entscheiden ist.

Wie gehe ich jetzt am besten vor...? Sofortige Beschwerde oder Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand?

-- Editiert von Moderator am 08.03.2017 09:46

-- Thema wurde verschoben am 08.03.2017 09:46

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Gehört eher nach Verfahrensrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KingaPL
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Kennt sich niemand aus...?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Ein PKH-Antrag ist zwar keine Verteidigungsanzeige, muss aber entsprechend § 337 ZPO Anlass zur Zurückstellung der Säumnisentscheidung geben, bis nach einer Entscheidung über das PKH-Gesuch die Versäumung der Verteidigungsanzeige nicht mehr unverschuldet ist (Zöller/Greger, a.a.O., § 276 Rn. 10 m.w.N.). Ein Fall der unverschuldeten Säumnis ist demnach gegeben, wenn bis zum Ablauf der Frist zur Verteidigungsanzeige über das Prozesskostenhilfegesuch noch nicht entschieden ist oder der Beklagte erst unmittelbar vor Ablauf der Frist von der gegebenenfalls versagenden Entscheidung des Gerichts Kenntnis erlangt (Zöller/Herget, § 337 Rn. 3 m.w.N.).

Allerdings hilft das "unverschuldet" nichts mehr, wenn das Versäumnisurteil bereits ergangen ist. Für eine Eine Wiedereinsetzung in die Verteidigungsanzeigefrist ist es dann zu spät. Gegen das Versäumnisurteil ist als Rechtsbehelf nur der Einspruch möglich (Zöller/Greger, ZPO; 22. Aufl., § 238 Rn. 7). Dieser sollte dringend mit Hilfe eines Rechtsanwaltes fristgerecht eingelegt werden.

Daneben käme ggfs. noch in Betracht, eine Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung zu beantragen falls der Gegner beabsichtigt aus dem Versäumnisurteil zu vollstrecken.

Signatur:

▌ ↓ Klick bitte nicht vergessen ☺ ▌

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen